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24.3562 · Interpellation · 2024-06-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten des Kapitels 19 des Zolltarifs hat sich in den letzten zwanzig Jahren mengen- und wertmässig fast verdreifacht. Die Einreihung eines importierten Produktes in die richtige Tarifnummer ist höchst komplex, was zu Falschdeklarationen führen kann. Da sich die Zollansätze zwischen den Tarifnummern teilweise massiv unterscheiden, werden insbesondere bewusste Falschdeklarationen finanziell stark begünstigt. Dies führt zu einem unlauteren Wettbewerbsvorteil und entgangenen Zolleinnahmen für den Bund.

Ich bitte den Bundesrat um ausführliche Beantwortung der folgenden Fragen, um ein klares Bild über die aktuelle Situation bezüglich der Zollkontrollen für Produkte des Kapitels 19 im Besonderen und Agrarprodukten im Allgemeinen (Kapitel 1-24) zu erhalten.

  1. Wie haben sich in den letzten 20 Jahren die personellen, finanziellen und allenfalls weitere relevante Ressourcen für die Kontrollen im Handelswarenverkehr an der Grenze entwickelt?

  2. Wie stellt der Bund sicher, dass die Regeln zur Anmeldung und Deklaration der Importwaren flächendeckend eingehalten und Vergehen wirksam sanktioniert werden?

  3. Wie hoch sind die Zolleinnahmen, die dem Bund für Falschdeklarationen von Waren generell und spezifisch für das Zollkapitel 19 entgehen?

  4. Wie bewertet der Bundesrat die aktuelle Situation hinsichtlich der Kontrolle von Handelswaren an der Grenze in Bezug auf Menge, Art und Beschaffenheit?

  5. Wie stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG sicher, dass neben den neuen 360-Grad-Kontrollen auch genügend Ressourcen für gezielte Warenkontrollen, insbesondere im Bereich der Agrarprodukte, zur Verfügung stehen?

  6. Wie gewährleistet das BAZG, dass für die Kontrollen im Handelswarenverkehr das entsprechend ausgebildete Personal, z.B. mit sehr guten Kenntnissen des Zolltarifs, zur Verfügung steht? Welche Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sind geplant?

  7. Wie hoch war in den Jahren 2021-2023 die Kontrollquote (Beschau) für die unter den Kapiteln 1-24 eingeführten Sendungen (jedes Kapitel einzeln)?

  8. Wie hoch war in den Jahren 2021-2023 der Anteil der Unstimmigkeiten bei Kontrollen von Waren des Kapitels 19? Wie viele Waren im Zollkapitel 19 wurden unbeabsichtigt und wie viele willentlich falsch deklariert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In den letzten 20 Jahren haben sich die für die Kontrollen im Handelswarenverkehr eingesetzten personellen Ressourcen auf einem gleichbleibenden Niveau bewegt (rund 1 350 Mitarbeitende). Dank der Digitalisierung können aber mehr Mitarbeitende insbesondere für materielle statt formeller Kontrollen eingesetzt werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in den letzten Jahren verschiedene organisatorische Anpassungen sowie Sparprogramme umgesetzt worden sind, welche einen aussagekräftigen Vergleich erschweren. Entsprechend ist auch keine präzise Aussage zu den Entwicklungen der finanziellen Ressourcen möglich.2. Sämtliche Waren, die ins oder aus dem Zollgebiet verbracht werden, sind gemäss Artikel 7 des Zollgesetzes (ZG; SR 631.0) zollpflichtig und müssen nach diesem Gesetz sowie nach dem Zolltarifgesetz (ZTG; SR 632.10) veranlagt werden (Selbstveranlagungsprinzip). Das BAZG kontrolliert den grenzüberschreitenden Verkehr und die angemeldeten Waren stichprobenweise formell wie auch materiell (Art. 36 ZG). Bei Bedarf werden Muster zur weiteren Analyse im Labor oder auf Antrag einer anderen Stelle (z. B. kantonales Labor) entnommen. Die Risikoanalyse unterstützt das BAZG bei der Festlegung des Kontrollbedarfs. Bei Verstössen werden die nötigen Massnahmen eingeleitet (Nachforderungen, Strafverfahren, Strafuntersuchungen).3. Im Jahr 2023 konnte das BAZG aufgrund von stichprobenweisen Kontrollen Falschanmeldungen mit zusätzlichen Zolleinnahmen im Umfang von rund 11 Millionen Franken aufdecken, wovon 0,8 Millionen Franken auf Waren des Kapitels 19 fielen.4. Das BAZG plant und führt seine Kontrollen risikobasiert durch. Aufgrund der per 1.1. 2024 Abschaffung der Industriezölle fallen die fiskalischen Risiken hauptsächlich auf Waren der Zolltarifkapitel 1 bis 24 (Agrarprodukte), weshalb dabei auf die Kontrolle der korrekten Tarifeinreihung, Abgabenerhebung und auch Gewichtskontrollen fokussiert wird. Bei allen Waren – auch bei Industrieprodukten – wird bei der Ein- und Ausfuhr zudem insbesondere die Einhaltung der nichtzollrechtlichen Erlasse geprüft (z. B. Lebensmittelrecht, Kontingentierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Ein- und Ausfuhrverbote / -beschränkungen, Verbrauchsteuern).5. Die 360-Grad-Zollkontrollen des BAZG umfassen die Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln. Sie erfolgen risikoorientiert, orts- und zeitunabhängig und umfassen das gesamte Warenspektrum des Zolltarifs, auch Agrarprodukte. Mittels Einsatzplanung wird sichergestellt, dass genügend Ressourcen für die verschiedenen Kontrollen oder Sonderaufgaben (z.B. verstärkte Kontrollen an der Grenze im Sommer 2024) zur Verfügung stehen.6. In der Grundausbildung zum Fachspezialisten bzw. zur Fachspezialistin Zoll und Grenzsicherheit wird im Rahmen der 360-Grad-Zollkontrolle der Handelswarenverkehr (auch Agrarprodukte) geschult und intensiv geübt. Mit der Weiterentwicklung der Grundausbildung wird der Fokus auf den Handelswarenverkehr im Bereich der Praxisanwendung gestärkt. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, dass das in der Aus- und Weiterbildung erworbene Wissen angewendet und der Erfahrungsschatz laufend im Rahmen der verschiedenen Tätigkeiten ausgebaut wird.7. Die Kontrollquoten des BAZG werden aus einsatztaktischen Gründen nicht bekannt gegeben.8. Die festgestellten Unstimmigkeiten in den Jahren 2021 bis 2023 beliefen sich im Kapitel 19 auf rund fünf Prozent der durchgeführten Kontrollen. Es kann dabei nicht unterschieden werden, ob die Falschanmeldungen fahrlässig oder vorsätzlich erfolgten.