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24.3565 · Interpellation · 2024-06-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ausgangslage

Gemäss den Unterlagen zur Reform der MEM-Berufe, sollen die schriftlichen Berufskundeprüfungen am Ende der EFZ-Lehre abgeschafft werden und teilweise durch schriftliche Arbeiten (Synthesearbeiten) ersetzt werden. Dieser Entscheid, der im Rahmen der laufenden Reformen getroffen wurde, löst bei den an der Berufsbildung Tätigen grosse Besorgnis aus, darunter Ausbildner, Wirtschaftsführer und sogar kantonale Bildungsdirektoren.

Begründung

  1. Fehlender Konsens und negative Meinungen: Es gibt keinen Konsens über die Abschaffung der Lehrabschlussprüfungen.

  2. Schädigung der Homogenität des EFZ: Die Abschaffung der Prüfungen birgt die Gefahr, dass die Homogenität des Niveaus der EFZ-Ausbildung im ganzen Land geschwächt wird.

  3. Negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der Maschinenindustrie: Diese Massnahme birgt die Gefahr, dass die Lehre an Wert verliert und das Ansehen der EFZ-Lehre in diesen Bereichen beschädigt wird.

  4. Notwendige Kontrolle für einen optimalen Wissensstand: Die Beurteilung der beruflichen Kenntnisse am Ende der Ausbildung ist ein entscheidendes Element, um sicherzustellen, dass die Auszubildenden die für ihre spätere Karriere erforderlichen Fähigkeiten erworben haben.

Fragen

Angesichts dieser Bedenken möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:

  1. Auf welcher Grundlage wurde der Entscheid zur Abschaffung der EFZ-Berufskunde-Abschlussprüfungen getroffen?

  2. Sind dem Bundesrat die Bedenken der Akteure der Berufsbildung gegenüber dieser Reform bekannt?

  3. Wurde wissenschaftlich evaluiert, ob eine schriftliche Abschlussarbeit/Synthesearbeit (wie geplant) gegenüber einer handlungskompetenzorientierten Schlussprüfung Vorteile aufweist?

  4. Wie kann sichergestellt werden, dass das EFZ nicht dank einer KI-gefertigte Abschlussarbeit erteilt wird?

  5. Falls auch die ABU-Abschlussprüfung abgeschafft wird: Fehlt den jungen Menschen nicht die Kompetenz, sich vertieft und gezielt auf eine umfassende Abschlussprüfung vorzubereiten?

  6. Welche Massahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass trotz der Abschaffung der schriftlichen Abschlussprüfungen ein optimales Niveau des fachlichen Wissens erhalten bleibt?

  7. Ist der Bundesrat bereit, seinen Entscheid über die Abschaffung der schriftlichen EFZ-Prüfungen zu überdenken?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) ist die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Sie teilen sich die Verantwortung für Berufsentwicklung und Ausbildungsqualität. Die OdA definieren die Ausbildungsinhalte und die Qualifikationsverfahren (QV) einer beruflichen Grundbildung. Für die MEM-Berufe sind dies Swissmem und Swissmechanic. Die Kantone sind für die Umsetzung des QV zuständig, weshalb die OdA diesbezüglich eng mit ihnen zusammenarbeiten. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist für die Reglementierung und den Erlass der Berufsbildungsverordnungen verantwortlich. Dieser erfolgt nach Abschluss des Verfahrens zur Berufsentwicklung und nachdem alle Anspruchsgruppen und interessierten Kreise konsultiert wurden.

1. / 2. / 7. Swissmem und Swissmechanic möchten die Berufskenntnisprüfung durch eine Vernetzungsarbeit ersetzen. Sie werden dabei von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz unterstützt. Wie bei der Berufskenntnisprüfung werden in einer solchen Arbeit die theoretischen Grundkenntnisse anhand von vorgeschriebenen, praxisnahen Aufgaben getestet. Das Qualifikationsverfahren für die MEM-Berufe wurde in Absprache mit den Partnern einvernehmlich entwickelt. Wie in allen Reformprozessen gibt es ablehnende und befürwortende Stimmen. Gemäss aktuellem Zeitplan wird das SBFI Ende August 2024 das offizielle Anhörungsverfahren lancieren. Dabei werden alle Anspruchsgruppen und interessierten Kreise erneut die Möglichkeit haben, sich zu den Revisionsvorlagen zu äussern. Anschliessend wird das SBFI einen Entscheid fällen, wobei es sich auf die Ergebnisse der Anhörung stützt und die Kantone sowie Swissmem und Swissmechanic einbezieht.

3. Das gewählte Verfahren stützt sich auf die «Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung», welche sich an die zuständigen Trägerschaften richtet (verfügbar unter www.sbfi.admin.ch > Bildung > Berufs- und Weiterbildung > Berufliche Grundbildung > Qualifikationsverfahren). Die Orientierungshilfe wurde von den Verbundpartnern gemeinsam erarbeitet, gestützt auf ihre jeweiligen Erfahrungen. In der Version von 2019 haben sich die Verbundpartner auf Grundsätze und Empfehlungen geeinigt, mit denen qualitativ hochwertige, schlanke und für alle Beteiligten verständliche Abschlussprüfungen unterstützt werden sollen. Eine Empfehlung sieht folgendes vor: Wenn der Qualifikationsbereich «Praktische Arbeit» so konzipiert ist, dass eine lernende Person diesen nicht besteht, ohne dass die Berufskenntnisse beigezogen werden, kann der Qualifikationsbereich Berufskenntnisse entsprechend reduziert oder ganz gestrichen werden. In diesem Fall erhält der Unterricht im Bereich Berufskenntnisse während der gesamten beruflichen Grundbildung mit der Erfahrungsnote mehr Gewicht. Die MEM-Berufe prüfen die Berufskenntnisse auch weiterhin, jedoch anhand einer Vertiefungsarbeit. Eine wissenschaftliche Evaluation zur Vernetzungsarbeit für die MEM-Berufe wurde nicht durchgeführt. Es gilt jedoch festzuhalten, dass auf allen Ausbildungsstufen und in allen Lehrbereichen die Tendenz zu beobachten ist, nicht nur Wissen abzufragen, sondern zu prüfen, wie die Kandidatinnen und Kandidaten die erworbenen Kenntnisse vernetzen und mit der Praxis verknüpfen können. Dieser Wandel wird von Pädagogikfachleuten und pädagogischen Bildungseinrichtungen unterstützt.

4. Die Vernetzungsarbeit ist entsprechend der jeweiligen Kompetenzen aufgebaut und enthält eine oder mehrere Aufgaben mit Praxisbezug. Sie wird unter Aufsicht und in einem zeitlichen Rahmen von 6 bis 8 Stunden erstellt. Die Arbeit muss ausserdem präsentiert werden und enthält ein Fachgespräch mit Prüfungsexpertinnen bzw. -experten. Dieses Verfahren kann nicht von einer KI ausgeführt werden.

5. Die Abschlussprüfung in Allgemeinbildung wird nicht aufgehoben, sondern neu organisiert. Der allgemeinbildende Unterricht wird während der ganzen Lehrdauer vermittelt. Im Qualifikationsverfahren liegt der Schwerpunkt jedoch auf der Schlussarbeit. Damit zeigen die lernenden Personen, dass sie in der Lage sind, ihre Kenntnisse handlungsorientiert anzuwenden. Nach dem gleichen Grundsatz wird ins Auge gefasst, eine Vernetzungsarbeit anstelle der ausschliesslich auf die Berufskenntnisse ausgerichteten Berufskenntnisprüfung einzuführen.

6. Die Ausbildung von Fachkräften liegt im ureigenen Interesse der Wirtschaft. Die OdA sichern sich so ihren Berufsnachwuchs. Entsprechend definieren sie die Inhalte der Abschlussprüfungen so, dass die ausgebildeten Berufsleute über die für den Arbeitsmarkt notwendigen Qualifikationen verfügen.

Alle beruflichen Grundbildungen werden zudem mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und bei Bedarf angepasst.