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24.3587 · Motion · 2024-06-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bund hat drei signifikante finanzpolitische Herausforderungen:

- Bereinigung des strukturellen Defizits in der Grössenordnung von rund CHF 4 Mia. unter Einbezug der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung.

- Stabilisierung der AHV bis 2030 und darüber hinaus infolge der vom Volk angenommenen Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)».

- Steigerung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts zur Finanzierung von Nachrüstung der Armee

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament in einer Sammelbotschaft mit 2 Erlassen, die rechtlich nicht miteinander verknüpft sind, folgende rechtlichen Anpassungen zu unterbreiten:

- Erlass 1 (Mehreinnahmen zugunsten der AHV): 0.6 % MWST gebunden für die Alimentierung der AHV während 5 Jahren, nach Möglichkeit ab 1.1.2026. Dabei ist auch eine Revision von Art. 107 Abs. 3 AHVG zu prüfen, damit eine Unterschreitung des AHV-Ausgleichsfonds bis auf 75% möglich ist. In der längerfristigen Finanzplanung ist eine schrittweise Rückführung auf den Zielwert von 100% vorzusehen. Weiter ist der Bundesbeitrag für die AHV angemessen abzusenken.

- Erlass 2 (Mehreinnahmen zugunsten der Armee): 0,4 % MWST gebunden für die Alimentierung der Armee während 5 Jahren, nach Möglichkeit ab 1.1.2026. Der Bundesrat muss zudem im Rahmen einer Strategie die Massnahmen und Prioritäten zur Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz aufzeigen.

Aufgrund der hohen zeitlichen Dringlichkeit ist ein analoges Verfahren wie bei der OECD-Steuerreform vorzusehen. Neben den Anpassungen der einschlägigen Verfassungsbestimmungen zur MWST ist mit einer Übergangsbestimmung dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, auf dem Verordnungsweg die rechtliche Umsetzung vorzunehmen, so dass die Revisionen so bald wie möglich (im Idealfall per 1.1.2026) in Kraft gesetzt werden können.

Begründung

Gemäss dem vom Bundesrat im Januar 2024 publizierten Bericht zum Legislaturfinanzplan 2025-2027 mit den finanziellen Mittelfristperspektiven bis ins Jahr 2032 summieren sich die strukturellen Defizite bis 2032 auf bis zu 4 Milliarden pro Jahr.

Das vom Bundesrat initiierte Vorgehen bei der Sanierung des Haushalts prioritär auf der Ausgabenseite anzusetzen und eine umfassende Überprüfung der Aufgaben und Subventionen durchzuführen mit dem Ziel den Haushalt ab 2030 um bis zu CHF 4 Mia. zu entlasten wird unterstützt. Ebenfalls wurde der Bundesrat vom Parlament mit der Motion 21.3462 („Auftrag für die nächste AHV-Reform“) vom 30.April 2021 beauftragt, bis 2026 strukturelle Reformen zur langfristigen Finanzierung der AHV ab 2030 vorzulegen.

Das Finanzierungsdefizit der nächsten Jahre wurde mit der vom Volk am 5. März 2024 angenommenen Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» nochmals verschlechtert (ab 2026).

Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene veränderte Sicherheitslage in Europa hat das Parlament veranlasst, die schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis spätestens 2030 zu beschliessen (Motionen 22.3367 und 22.3374 „Schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben“). Die Schuldenbremse muss dabei eingehalten werden.

Angesichts der Dringlichkeit dieser Mehrausgaben und in Anbetracht der bereits geplanten strukturellen Massnahmen auf der Ausgaben- bzw. Leistungsseite bedarf es einer zeitlich auf 5 Jahre befristeten Übergangsfinanzierung.

Zum Erlass 1 (Mehreinnahmen zugunsten der AHV): Mit der AHV 21 hat das Volk das wichtigste Sozialwerk bis 2030 finanziell stabilisiert. Die am 5. März 2024 angenommene Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)“ stellt diese Stabilisierung jedoch wieder in Frage und löst einen zusätzlichen Zahlungsbedarf (Rentenleistungen) ab 2026 in der Höhe von CHF 4 bis 5 Mia. p.a. aus. Mit 0.6 % MWST (Einnahmen von rund CHF 2.22 Mia. p.a.) wird ein Teil dieses Zahlungsbedarfs abgedeckt. Der Bundesrat wurde vom Parlament mit der Motion 21.3462 („Auftrag für die nächste AHV-Reform“) vom 30. April 2021 beauftragt, bis 2026 strukturelle Reformen zur langfristigen Finanzierung der AHV ab 2030 vorzulegen. Dieser Auftrag hat mit der Annahme der 13. AHV an Dringlichkeit gewonnen. Der Erlass 1 reicht insgesamt nicht aus, den finanziellen Mehrbedarf für die AHV aufgrund der 13. AHV-Rente vollständig zu decken. Entsprechend sinkt zwischenzeitlich die Alimentierung des AHV-Fonds unter 100%, wobei 75% nicht unterschritten werden dürfen. Damit das möglich ist, muss auch eine Revision von Art. 107 Abs. 3 AHVG geprüft werden. In der längerfristigen Finanzplanung ist eine schrittweise Rückführung auf den Zielwert von 100% vorzusehen. Zudem ist der durch die 13. AHV erhöhte Bundesbeitrag angemessen abzusenken. Die Umsetzung von strukturellen Massnahmen ab 2030 bleibt unerlässlich.

Zum Erlass 2 (Mehreinnahmen zugunsten der Armee): Neben den vom Ständerat im Rahmen der Armeebotschaft beschlossenen Kürzungen im Eigenbereich der Armee (CHF 600 Mio.) bedarf die dringend notwendige Nachrüstung der Armee und Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz ebenfalls zusätzliche Einnahmen von 0.4% MWST (Einnahmen von rund CHF 1.48 Mia. p.a., ergibt über einen 5-Jahres-Zeitraum CHF 7.4 Mia.). Soll das Ziel von CHF 10 Mia. zugunsten der Armee erreicht werden, sind somit während 5 Jahren zusätzlich CHF 400 Mio. p.a. ausgabenseitig zu alimentieren. Im Rahmen von Erlass 2 zeigt der Bundesrat die Strategie mit Massnahmen und Prioritäten zur Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz auf.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion. Sie unterstützt ihn in seinen Bestrebungen, die Schuldenbremse einzuhalten. Der Bundesrat hat am 14. August 2024 die Eckwerte zur Botschaft über die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente festgelegt. Sie entsprechen weitgehend der vorliegenden Motion: Der Bundesrat sieht ebenfalls eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer vor, allerdings unbefristet, sowie eine angemessene Senkung des Bundesbeitrages an die AHV. Bei der Armee hat der Bundesrat beschlossen, dass die Ausgaben bis 2035 auf 1 Prozent des BIP erhöht werden sollen und dem Parlament eine entsprechende Armeebotschaft vorgelegt. Die dafür nötige Erhöhung der Armeeausgaben soll primär durch Einsparungen aus der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung gegenfinanziert werden. Falls das Parlament die Armeeausgaben schneller erhöhen will, wäre eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer aus Sicht des Bundesrates aber eine mögliche Lösung.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.