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24.3597 · Postulat · 2024-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht das Entwicklungspotenzial des öffentlichen Verkehrs in grenzüberschreitenden Agglomerationen wie in Genf, Basel, St. Gallen oder dem Tessin zu evaluieren. Der Bericht soll die besten Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Bahn prüfen und die spezifischen Bedürfnisse unter Berücksichtigung der bestehenden Infrastruktur und Angebote benennen. Weiter soll er konkrete Handlungsmöglichkeiten sowie Finanzierungsinstrumente aufzeigen, die das Angebot auch langfristig sichern. Der Bericht soll in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen entstehen.

Begründung

Zu Recht möchte der Bund bis 2050 den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr erhöhen. In den grenzüberschreitenden Regionen besteht die Herausforderung in der internationalen Zusammenarbeit, aber auch in der Erarbeitung breit abgestützten nationalen Strategie. Die erwähnten gemeinsamen Lebensräume gehen über die nationalen Grenzen hinaus und sind dynamische Wirtschaftsräume, von deren Wohlstand das ganze Land profitiert.

Die Zahl der ausländischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, hat sich innerhalb von zwei Jahrzehnten mehr als verdoppelt. Laut dem Bundesamt für Statistik waren es Ende 2023 392 831. Dies erfordertInvestitionen in die grenzüberschreitende Infrastruktur und eine mit den Kantonen abgestimmte Planung, um die Bewegungen dieser Personen auf öffentliche Verkehrsmittel zu lenken.

Das erklärte Ziel für den Grossraum Genf ist es, die durch die Mobilität verursachten CO2-Emissionen bis 2030 um 60 Prozent zu senken. Dies ist eine grosse Herausforderung, wenn man bedenkt, dass jeden Tag fast 300 000 Fahrzeuge im Raum Genf die französisch-schweizerische Grenze überqueren. Während das Angebot des Léman Express im Gebiet Frankreich-Waadt-Genf auf der Seite des französischen Departements Haute-Savoie und am nördlichen Ufer ein Erfolg ist, bleiben das Hinterland des Bezirks Nyon und das Pays de Gex (Ain, Frankreich) Regionen, in denen man weitgehend auf das Auto angewiesen ist.

Zusätzliche Massnahmen zur Erhöhung des Anteils des öffentlichen Verkehrs und des Schienenverkehrs sind neben den bestehenden Angeboten insbesondere auch in den Regionen Basel, Vorarlberg, im St. Galler Rheintal und im Tessin zwingend.

Wenn sich bauliche Massnahmen in angrenzenden Regionen für die Schweiz als nützlich erweisen, ist zu prüfen, ob und wie sich der Bund an diesen Massnahmen beteiligen kann, insbesondere wenn das Kosten-Nutzen-Verhältnis gut ist.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Jahr 2023 die neue Langfriststrategie für die Bahn mit dem Titel «Perspektive BAHN 2050» genehmigt. Darin betont der Bundesrat das Potenzial für die Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene auf kurzen und mittleren Distanzen und insbesondere beim grenzüberschreitenden Verkehr. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs (öV) am grenzüberschreitenden Verkehr ist nämlich häufig gering. Gemäss den Analysen des Bundesamts für Verkehr sind der Grossraum Genf, der Jurabogen, die Region Basel, das Rheintal und das Tessin besonders betroffen. Mit der Perspektive BAHN 2050 gibt der Bundesrat den für die Planung des Bahnverkehrs zuständigen Akteuren eine Planungsgrundlage für die künftigen Ausbauschritte der Bahninfrastruktur an die Hand. Das Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) legt die Rollen und Zuständigkeiten der an der Planung beteiligten Akteure fest (Art. 48a ff. EBG). Es regelt den Planungsprozess und weist den Kantonen die Verantwortung für die Planung des regionalen Verkehrsangebots zu. Die Planung des grenzüberschreitenden Angebots obliegt daher den Kantonen. Der Bund kann die Kantone bei der Finanzierung und der Begleitung allfälliger Studien unterstützen, allerdings müssen die Kantone diesbezüglich die Initiative ergreifen. Dies ist der Fall bei den grenzüberschreitenden Agglomerationen in Genf und Basel, für die der Bund in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden Studien durchführt. Auf der Grundlage der laufenden Studien können die betroffenen Kantone dem Bund im Rahmen eines nächsten Ausbauschritts der Bahninfrastruktur Angebotsziele zur Beurteilung vorlegen. Dank dem im EBG festgelegten Planungsprozess konnten vom Parlament im Rahmen des Ausbauschritts 2035 beschlossene Infrastrukturmassnahmen in den grenzüberschreitenden Regionen mitfinanziert werden. Beispiele hierfür sind die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke oder die Anbindung des EuroAirports an das Schienennetz. Zudem können die betroffenen grenzüberschreitenden Agglomerationen und Kantone im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAV) Bundesbeiträge für ihre öV-Projekte beantragen. Der Bund prüft diese Anträge (Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung) und das Parlament gewährt die erforderlichen Kredite. In der Regel erfolgt dies alle vier Jahre, z. B. für die Agglomerationen in Basel, in Genf, im St. Galler Rheintal und im Tessin. Der Bundesrat hält es nicht für angezeigt, parallel zum Prozess, der durch das EBG und das PAV festgelegt ist, Planungsarbeiten zu starten, da diese bestehenden Instrumente bereits die Prüfung und Mitfinanzierung von grenzüberschreitenden Infrastrukturmassnahmen im Bereich des Schienen- und des öffentlichen Verkehrs ermöglichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.