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24.3601 · Interpellation · 2024-06-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 10. Juni 2024 stellte Nationalrat Thomas Aeschi Bundesrat Beat Jans die folgende Frage (anlässlich der Beratung des Geschäfts 24.7472 Fragestunde. Frage Aeschi Thomas. Konkreter Termin für die Publikation der effektiv vollzogenen Landesverweise gemäss der Ausschaffungs-Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die am 28. November 2010 von Volk und Ständen angenommen wurde):

«Am 28. November 2010 wurde die Ausschaffungs-Initiative angenommen. Es ist jetzt 14 Jahre später. Noch immer haben wir keine Zahlen, wie viele von diesen kriminellen Ausländerinnen und Ausländern die Schweiz tatsächlich verlassen mussten. Finden Sie nicht, dass sich der Bundesrat etwas sehr viel Zeit nimmt mit der Umsetzung dieses Anliegens?»

Bundesrat Beat Jans beantwortete diese Frage wie folgt: «Herr Aeschi, ich verstehe tatsächlich Ihren Unmut; ich habe nun aber wirklich die Hoffnung, dass wir das noch in diesem Jahr erleben werden.»

Mit Datum 4. März 2019 wurde der Bundesrat beauftragt, «die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung anzupassen. Dabei sind die heute bestehenden Anreize, aus Gründen der Verfahrensökonomie die Härtefallklausel anzuwenden und auf eine Landesverweisung zu verzichten, zu beseitigen.»

Es stellen sich diesbezüglich die folgenden Fragen:

  1. Wann gedenkt der Bundesrat die Motion Nr. 18.3408 «Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen» von alt FDP-Ständerat Philipp Müller endlich umzusetzen?

  2. Was sind die Gründe, dass der Bundesrat die Motion Nr. 18.3408 «Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen» von alt FDP-Ständerat Philipp Müller bis jetzt noch nicht umgesetzt hat?

  3. Nachdem es 26 Fragen in der Fragestunde brauchte (2017: 17.5098, 17.5305, 17.5431, 17.5563; 2018: 18.5082, 18.5280, 18.5554, 18.1082; 2019: 19.5122, 19.5303, 19.5471, 19.5563; 2020: 20.5070; 2021: 21.7203, 21.7395, 21.7806, 21.8042; 2022: 22.7160, 22.7364, 22.7724, 22.7878; 2023: 23.7043, 23.7357, 23.7590; 24: 24.7035, 24.7363) bis endlich die effektiv vollzogen Landesverweise gemäss Ausschaffungs-Initiative vom 28. November 2010 (09.060 / 20.025) ausgewiesen wurden (es sind weniger als die 4’000 Ausschaffungen, wie von den Gegnern der Durchsetzungsinitiative (13.091) behauptet), braucht es nun eine neue «Strichli-Liste», bis der Bundesrat die Motion Nr. 18.3408 «Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen» von alt FDP-Ständerat Philipp Müller umsetzt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. - 2. Die seit dem 1. Oktober 2016 geltenden Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung sind nur auf Delikte anwendbar, die nach diesem Datum begangen wurden. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 29. August 2018 zur Motion 18.3408 (Müller. Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen) bereits festgehalten hat, dauert es mindestens zwei bis drei Jahre, bis diese Bestimmungen auf den grössten Teil der Anlasstaten anwendbar sind und damit auch verlässliche Zahlen über die Landesverweisung vorliegen. Zudem vergehen teilweise Jahre bis die Strafurteile rechtskräftig und damit in die Strafurteilsstatistik aufgenommen werden. Der Bundesrat hat in seiner damaligen Antwort bereits in Aussicht gestellt, dass er eine geeignete Gesetzesanpassung vorschlagen wird, wenn sich gestützt auf eine gesicherte Datenlage abzeichnen sollte, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt wird. Erst seit 2020 stehen verlässliche statistische Daten zur Verfügung. Ausserdem hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) am 16. Oktober 2020 Anhörungen zum Thema Landesverweisung durchgeführt und am 22. Januar 2021 eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche die in der Anhörung geäusserten Anliegen aufnimmt (Motion 21.3009 der SPK-N. Landesverweisung per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen Fällen). Die Motion 21.3009 SPK-N ergänzt und konkretisiert die Motion 18.3408 Müller. Der Ständerat hat im Dezember 2021 allerdings die Ziffer 1 (Möglichkeit der Anordnung einer Landesverweisung im Strafbefehlsverfahren) und die Ziffer 2 (keine notwendige Verteidigung, wenn eine Landesverweisung droht und sonst keine der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind) der Motion 21.3009 SPK-N abgelehnt und nur die Ziffer 3 (Überprüfung und Präzisierung bestimmter Katalogstraftaten) angenommen. Der Bundesrat hat gestützt auf die beiden vorerwähnten Motionen – und unter Berücksichtigung der Parlamentarischen Initiative 17.438 (Brand. Keine verfahrensrechtlichen Doppelspurigkeiten bei Kriminaltouristen) – Anpassungen geprüft und ist daran, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit im Rahmen der Umsetzung der Motion 21.3009 SPK-N über die Erfüllung der Motion 18.3408 Müller berichten. 3. Der Bundesrat hat erst kürzlich dargelegt (vgl. Fragestunden 24.7035, 24.7363 und 24.7472), dass die Veröffentlichung der Statistik zum Vollzug von Wegweisungen und Landesverweisungen nicht wie vorgesehen im März 2024 erfolgen konnte, da die Prüfung der Datenqualität mehr Zeit in Anspruch genommen hat als geplant. Aufgrund der weit fortgeschrittenen Arbeiten geht der Bundesrat jedoch davon aus, dass die entsprechende Statistik Mitte September 2024 veröffentlicht werden kann.