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24.3667 · Postulat · 2024-06-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht über die Rolle von Hebammen in der «Frühen Förderung und der Chancengleichheit» zu erstellen. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:

1.Welche Rolle können Hebammen in der Frühen Förderung und Chancengleichheit spielen? Wie können sie speziell vulnerable Familien in der Frühkindphase unterstützen?

2. Kantone und Vergütung: In welchen Kantonen sind Hebammen bereits in die Frühe Förderung eingebunden und was sind die Resultate? Wie werden die Hebammen vergütet?

3. Welche Massnahmen können auf Bundesebene getroffen werden, um Hebammen in der Frühen Förderung und der Chancengleichheit zu unterstützen?

Begründung

Eine Stossrichtung der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2030 lautet «Mehr Gesundheit für Kinder und Jugendliche». Demnach «[sollen] Bund, Kantone sowie alle Institutionen […] Massnahmen entwickeln für eine Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Potenziale in der Schwangerschaft, der Frühkindphase, im Kindergarten, in der Schule und im Übergang zum Beruf». Dies gelte für alle sozioökonomischen Gruppen. Gleichzeitig ist auch die Chancengleichheit ein wichtiger Pfeiler der Strategie. Vorliegendes Postulat zielt auf das bisher nicht ausgeschöpfte Potential von Hebammen in Schwangerschaft und Frühkindphase, um eine bessere Gesundheit der Kinder zu erreichen.

Gerade bei vulnerablen Familien (z.B. durch Armut, psychische Belastungen, Gewalt) ist die Sicherstellung des Kindeswohls besonders wichtig. Hebammen werden in solchen Situationen bereits eingesetzt, z.B. im Rahmen des Projekts «SORGSAM – Support am Lebensstart» in Basel-Stadt und Baselland, das finanziell u.a. von einer Stiftung und dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt unterstützt wird bzw. wurde. Der Postulatsbericht soll solche Projekte und deren Resultate aufzeigen sowie deren Mehrwert für das Kindeswohl, Frühe Förderung und Chancengleichheit einschätzen.

Schliesslich soll auch determiniert werden, welche Massnahmen der Bund treffen kann und ob gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Z.B. können Hebammen heute Präventionsmassnahmen, d.h. längere Konsultationen und die Vernetzungsarbeit mit Stellen wie der KESB oder Mütter- und Väterberatungen nicht durchs KVG abrechnen und machen dies heute gratis. Diese Leistungen haben allerdings wichtigen Präventionscharakter für künftige Probleme und könnten auch zu einer Erhöhung der Attraktivität des Berufs beitragen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Durch ihre Kontakte zu den Familien können Hebammen eine wichtige Rolle in der Frühen Förderung sowie der Förderung der Chancengleichheit spielen. Dieses Potenzial wurde bereits in diversen Grundlagenberichten dargelegt, zum Beispiel in dem vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebenen Bericht «Familienzentrierte Vernetzung in der Schweiz» (<https://www.bag.admin.ch> > gesund-leben > gesundheitsfoerderung-und-praevention > gesundheit-in-kindheit-und-jugend > frühe-kindheit). Dieser Bericht hat gezeigt, dass die «Familienzentrierte Vernetzung» ein besonders wirksamer und erfolgsversprechender Ansatz ist, im Rahmen dessen Hebammen - aber auch andere Fachpersonen - vulnerable Familien gezielt unterstützen. Dieser Ansatz besteht vor allem darin, gut koordinierte interprofessionelle Netzwerke mit sämtlichen Akteuren aus dem Bereich der frühen Kindheit (Hebammen, Mütter-/Väterberatung, Kinderärzte, Sozialarbeit, Bewegungsangebote etc.) zu etablieren und die Weiterverweisung entsprechend der Bedürfnisse von Familien sicherzustellen. In Kombination damit gilt es, möglichst eine aufsuchende Familienbegleitung für Familien in schwierigen Situationen bereit zu stellen. Um Kantone, Städte und Gemeinden bei der Implementierung einer «familienzentrierten Vernetzung» zu unterstützen, erarbeitet das BAG Wissensgrundlagen. Beispielsweise finanziert das BAG gemeinsam mit Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) die Begleitforschung zum Pilotprojekt „Familienzentrierte Vernetzung“ (2024-2027) im Kanton Uri. Dadurch werden für den Kanton Uri Entscheidungsgrundlagen für eine Weiterführung bzw. Adaption des Projektes geschaffen und für andere Kantone wichtige Erkenntnisse zur Umsetzung dieses Ansatzes in der Schweiz zur Verfügung gestellt. Die Vergütung von Tätigkeiten der Hebammen zur Unterstützung in sozialen Belastungssituationen ist nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgedeckt. Für Finanzierungsfragen in diesem Bereich sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung, welche Hebammen im Rahmen der Frühen Förderung zukommen kann. Allerdings liegt die Kompetenz für die Implementierung entsprechender Ansätze bei den Kantonen. Der geforderte Bericht würde zudem insgesamt bezüglich der Rolle der Hebammen bei der Frühen Förderung und Chancengleichheit und der Finanzierung entsprechender Massnahmen kaum neue Erkenntnisse bringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.