24.3873 · Motion · 2024-09-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten (in verschiedenen Bereichen) zu fördern, die Streustrom erkennen sollen und Landwirtinnen und Landwirte über Massnahmen zum Schutz ihrer Tiere beraten können.
Begründung
Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat kürzlich eine Studie über die Problematik von Streustrom in der Schweiz durchgeführt und dabei beunruhigende Tatsachen bezüglich der Auswirkungen auf die Gesundheit der Nutztiere beleuchtet. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Streustrom insbesondere in Milchviehbetrieben häufig vorkommt. Laut der Studie hatten oder haben 37 Prozent der 1428 befragten Landwirtinnen und Landwirte Probleme mit Streustrom.
Die Ursachen sind vielfältig und können interner Natur sein, zum Beispiel Störungen bei elektrischen Anlagen (schlechte Erdung, beschädigte Verkabelung usw.), oder externer Natur, zum Beispiel Solarmodule, Mobilfunkantennen, Windenergieanlagen oder Eisenbahnlinien. Diese Problematik kann verheerende Folgen für den Tierbestand haben, die von einer verminderten Leistung bis zum Tod der Tiere reichen. Auch die finanziellen Verluste der betroffenen Betriebe sind beträchtlich und können ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit gefährden. In der Studie haben nämlich 13 Prozent der von Streustrom betroffenen Landwirtinnen und Landwirte angegeben, dass sie finanzielle Verluste zwischen 100 000 Franken und 1 000 000 Franken erlitten haben, und 33 Prozent haben über Verluste zwischen 20 000 Franken und 85 000 Franken berichtet. Milchkühe reagieren unter anderem aufgrund ihrer Haltungsbedingungen besonders empfindlich auf Streustrom, wodurch ein bereits angeschlagener Sektor weiter geschwächt wird. Der beträchtliche Mangel an Expertinnen und Experten, die sich mit dieser Problematik auskennen und Lösungen finden oder Landwirtinnen und Landwirte beraten können, führt dazu, dass man lange warten muss, bis das Problem gelöst ist, was sich direkt auf die wirtschaftlichen Einbussen und auf die Moral der Tierhalterinnen und Tierhalter auswirkt.
Die Problematik von Streustrom muss anerkannt werden, die Normen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) müssen angepasst werden und es müssen kompetente Spezialistinnen und Spezialisten ausgebildet werden. Nur so können Nutztiere geschützt und Landwirtinnen und Landwirte in der Führung ihres Betriebs unterstützt werden. Diese Motion zielt darauf ab, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um diese Problematik einzudämmen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat sind einzelne Berichte bekannt, die aversive Verhaltensreaktionen und gesundheitliche Einschränkungen bei Nutztieren mit Streuströmen in Verbindung bringen.Das Wohlbefinden der Tiere kann durch Spannungsdifferenzen von mehr als 1 Volt beeinträchtigt werden. Solche Spannungen können von den Tieren wahrgenommen werden. Bei tieferen Spannungen konnten keine Befindlichkeitsstörungen festgestellt werden. Die Ursachen für die Beeinträchtigungen des Tierwohls sind indes oft komplex und können durch vielfältige Faktoren bedingt sein. Für deren Ermittlung ist der Bezug von Fachpersonen deshalb unerlässlich.Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat die Plattform Streuströme von AGRIDEA initiiert. Sie wird vom Bund finanziert und bündelt die Fachkompetenz im Bereich Streuströme. Eine Expertengruppe leistet fachliche Unterstützung. Die Plattform unterstützt betroffene Landwirtschaftsbetriebe und vermittelt Fachpersonen, welche die konkrete Situation in den Betrieben analysieren und Sanierungsvorschläge erarbeiten. Von den in den letzten Jahren ausgebildeten 172 Fachpersonen kann ein Teil über die Plattform der AGRIDEA direkt kontaktiert werden.Liegt die Ursache innerhalb der betroffenen Niederspannungsinstallation, so ist Artikel 3 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) massgebend. Danach müssen elektrische Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dürfen weder Personen noch Sachen oder Tiere gefährden. Die Regeln der Technik und die grundlegenden Anforderungen an die Installationen für landwirtschaftliche Betriebe sind in der Niederspannungs-Installations-Norm (NIN, physisch einsehbar bei den unter www.snv.ch aufgelisteten Auflagestellen der Schweiz) festgelegt. Bei korrekt installiertem Potenzialausgleich gemäss NIN betragen die Spannungsdifferenzen nur wenige Millivolt. Damit ist sichergestellt, dass das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigt wird. Niederspannungsinstallationen, die nicht den geltenden Vorschriften der NIV und NIN entsprechen, müssen instand gestellt werden. Liegt die Ursache ausserhalb der betroffenen Niederspannungsinstallation, z. B. in einer Transformatorenstation, einem anderen Gebäude oder bei Leitungen in der Nachbarschaft, so sind vom gestörten Installationseigentümer allenfalls Schritte gegen den Störer zu prüfen und zu ergreifen. Hierbei sind Rechtsvorschriften ausserhalb der Elektrizitätsgesetzgebung einschlägig. Eine Anpassung der NIV oder NIN ist daher nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.