24.3917 · Motion · 2024-09-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Um die Rentenlücke der Frauen endlich zu schliessen, wird der Bundesrat aufgefordert, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung zur Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der beruflichen Vorsorge vorzulegen.
Begründung
Frauen erhalten einen Drittel tiefere Renten als Männer. Diese Rentenlücke der Frauen ist dabei einzig auf die zweite Säule der Altersvorsorge zurückzuführen: Ein Drittel der Frauen erhält nur die AHV. Und wenn eine Frau eine Pensionskassenrente erhält, dann ist diese im Durchschnitt nur halb so hoch wie diejenige der Männer. Mehr als jede zehnte Frau muss direkt nach dem Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen. Diese Situation ist unhaltbar.
In der ersten Säule der Altersvorsorge ist die Rentenlücke der Frauen hingegen inexistent. Grund dafür sind im Wesentlichen die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Sie stellen sicher, dass Personen welche Erziehungs-, Betreuungs- oder Familienarbeit leisten nicht mit einer geringeren Rente bestraft werden. Das ist besonders für die Frauen relevant, denn diese Arbeit wird in der Schweiz, insbesondere auch aufgrund mangelhaft ausgebauter Strukturen der familienexternen Kinderbetreuung, weiterhin hauptsächlich von ihnen geleistet.
Die drohende Ablehnung der BVG-Reform zeigt, dass ein grosser Teil der Stimmbevölkerung ohne entsprechende Gegenleistungen nicht bereit ist, Menschen mit tiefen Einkommen, Frauen und Mütter mit höheren BVG-Abgaben zu belasten. Die Rentenlücke der Frauen muss auf sozialverträgliche Art und Weise geschlossen werden. Der Schlüssel dafür sind die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, welche sich in der ersten Säule der Altersvorsorge bereits bestens bewährt haben. Der Bundesrat wird entsprechend dazu aufgefordert, eine analoge Lösung für die berufliche Vorsorge dem Parlament zu beantragen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften würde ein neues, bisher fremdes Element in die 2. Säule aufgenommen (siehe Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Piller Carrard [19.3268, «Berufliche Vorsorge von Personen in Teilzeitarbeit verbessern»]). Gemäss Bundesverfassung ist die berufliche Vorsorge eine Versicherung für die Einkommen von Erwerbstätigen, wobei präzisiert wird, dass sie für Arbeitnehmende obligatorisch und für Selbständigerwerbende freiwillig ist. Personen ohne Erwerbseinkommen sind folglich nicht in der beruflichen Vorsorge versichert. Um die Motion umzusetzen, wäre eine Änderung der Bundesverfassung notwendig, namentlich eine Anpassung der Kategorien von Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind. Zudem müssten neue Finanzierungsquellen hinzugefügt werden. Die Motion würde ferner erhebliche Finanzierungs- und Durchführungsprobleme nach sich ziehen (siehe auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Crevoisier Crelier [24.3920, «Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule»] und zur gleichlautenden Motion der sozialdemokratischen Fraktion [24.3924, «Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule»]). Den Arbeitgebern und allen obligatorisch versicherten Arbeitnehmenden würde insbesondere eine Subventionierung der Beitragslücken zugunsten der in der Motion bezeichneten Personen auferlegt, ohne Bezug zu einer Erwerbstätigkeit und ohne versicherten Lohn. Überdies würden mit einer solchen Massnahme die Sozialabgaben der Arbeitnehmenden und der Unternehmen stark ansteigen, was für Frauen und insbesondere Mütter eine Hürde für die Erwerbsbeteiligung wäre (siehe die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Crottaz [19.3803, «Beiträge der zweiten Säule auch nach der Geburt eines Kindes sicherstellen»]). Angesichts der damit verbundenen Probleme wurde die Massnahme bei den Debatten über die Reform BVG 21 nach einer vertieften Prüfung verworfen (siehe Bericht 5 «Varianten zur Anpassung des Rentenzuschlags» verfügbar auf: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 20.089 > BVG-Reform > Weitere Berichte > Bericht «Varianten zur Anpassung des Rentenzuschlags»). Nach der Ablehnung der Reform BVG 21 in der Volksabstimmung vom 22. September 2024 sollen nun die wichtigsten Akteure der beruflichen Vorsorge kontaktiert und ihre Prioritäten in Erfahrung gebracht werden, um mögliche kompromissfähige Lösungsansätze zur Verbesserung der 2. Säule zu skizzieren, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte sowie Personen mit tiefen Einkommen oder mehreren Arbeitgebern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.