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24.3947 · Motion · 2024-09-23

Finanzdepartement

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die im Zuge der UEFA-Europameisterschaft 2024 und der Olympischen Spiele in Paris eingeführten temporären Grenzkontrollen zu verlängern. Darüber hinaus soll er die Grenzkontrollen an die verschärften Massnahmen von Nachbarländern wie z.B. Deutschlands anpassen, insbesondere zur Bekämpfung illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität in der Schweiz. Bis Ende 2025 soll der Bundesrat dem Parlament zudem einen Bericht über die Wirksamkeit dieser Massnahmen vorlegen und dabei eine mögliche dauerhafte Einführung prüfen.

Begründung

Die jüngsten sicherheitspolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration legen es nahe, die Grenzkontrollen zu verstärken.

Die Schweiz muss sich an den Massnahmen der Bundesrepublik Deutschland orientieren, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Diese umfassen insbesondere die Einführung umfassenderer Personenkontrollen an allen deutschen Grenzen, die verstärkte Überwachung grenznaher Gebiete sowie die Möglichkeit, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, wenn sie bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Grenzkantone, die auf einen reibungslosen Grenzverkehr angewiesen sind, nicht unnötig beeinträchtigt werden, um den Pendelverkehr und den wirtschaftlichen Austausch aufrechtzuerhalten.

Eine umfassende Berichterstattung und Evaluierung nach den genannten Veranstaltungen soll als Grundlage dienen, um die Effektivität der Massnahmen zu bewerten und mögliche dauerhafte Anpassungen vorzunehmen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 31. Mai 2024 entschieden, die Kontrollen an der Schweizer Grenze vorübergehend zu verstärken. Dies aufgrund der erhöhten Terrorbedrohung gemäss der Einschätzung von in- und ausländischen Nachrichtendiensten während der Fussball-Europameisterschaft in Deutschland und der Olympischen Sommerspiele in Frankreich.Die durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) durchgeführten Waren- und Personenkontrollen wurden im Rahmen des bestehenden Zolldispositivs an den neuralgischen Grenzübergängen und im grenznahen Gebiet intensiviert. Neben dem verstärkten Grenzschutz hat die Schweiz diverse weitere Massnahmen ergriffen, um dem erhöhten Sicherheitsbedarf während der Grossveranstaltungen zu begegnen (z. B. Entsendungen von Polizeikräften). Das BAZG bewältigte die Verstärkung der Kontrollen über die Sommermonate mit dem bestehenden Personal, was durch eine situationsgerechte Aufgabenpriorisierung und eine interne Verzichtsplanung ermöglicht wurde. Verstärkungen dieser Art können langfristig jedoch nicht aufrechterhalten werden.Die zeitlich befristete und gezielte Verstärkung der Kontrollen an der Schweizer Grenze wurde nach Abschluss der Paralympischen Sommerspiele am 8. September 2024 beendet. Der Bundesrat sieht aufgrund der aktuellen Bedrohungslage keinen Grund, die verstärkten Kontrollen zu verlängern. Zu berücksichtigen ist zudem, dass für die innere Sicherheit der Schweiz grundsätzlich die Kantone zuständig sind.Mit den Waren- und Personenkontrollen bildet das BAZG bereits im Normalbetrieb einen Filter an der Schweizer Grenze und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Zollunion ist, führt sie weiterhin Zollkontrollen und in diesem Zusammenhang auch Personenkontrollen durch. Die Kontrollen des BAZG erfolgen immer lage- und risikobasiert. Das BAZG führt daher in dieser Hinsicht mit seinen Zollkontrollen bereits mehr Kontrollen durch, als die Nachbarstaaten, welche die Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt haben.Darüber hinaus zeigte sich mit Blick auf die irreguläre Migration, dass die zeitlich befristeten zusätzlichen Kontrollen an den Grenzen keinen Effekt hatten. Die Aufgriffszahlen verdeutlichen, dass die Migrationsrouten und -bewegungen von vielen anderen Parametern abhängig sind. Insgesamt verzeichnet das BAZG in diesem Jahr weniger rechtswidrige Einreisen als in den Vorjahren. Auch die Anzahl der aufgegriffenen mutmasslichen Schlepper lag unter dem Wert des Vorjahres. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Verlängerung dieser Massnahmen und eine erneute Berichterstattung entsprechend nicht zielführend sind und keinen Mehrwert bringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.