24.3964 · Postulat · 2024-09-24
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Transportmassnahmen auf den grenzüberschreitenden Strecken im Rahmen der sechsten Revision der Agglomerationsprogramme oder über Bahninfrastrukturfonds (BIF) kofinanziert werden könnten, um das Strassennetz zu entlasten.
Begründung
Der Bund verfügt über einen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), über den er sich an der Finanzierung von Verkehrsprojekten in Städten und Agglomerationen beteiligt. Laut der «Perspektive BAHN 2050», hinter der auch der Bundesrat steht, sind Agglomerationen diejenigen Gebiete, die am besten für die Einführung und Begleitung der Verkehrsverlagerung geeignet sind. Die Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr würden es ermöglichen, die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Mobilität zu berücksichtigen. Allerdings profitieren nur wenige grenzüberschreitende Agglomerationen von einem funktionierenden öffentlichen Verkehrsnetz, denn die vorgeschlagenen Massnahmen erfolgen entweder ausserhalb der Agglomeration oder werden im Ausland politisch nicht unterstützt. Die von den Agglomerationen verursachten Pendlerströme werden mit dem erhöhten Bedarf an ausländischen Arbeitskräften noch weiter zunehmen. Laut dem Bundesamt für Statistik haben die Übertritte über die französische und italienische Grenze mit einem Fahrzeug im Jahr 2021 einen Anteil von 50 Prozent erreicht und diese Zahl nimmt stetig zu. Deshalb ist das Verbesserungspotential bei der Verkehrsverlagerung in Agglomerationen mit internationaler Komponente besonders wichtig. Die Agglomerationen von Basel, Genf, Lugano, des Chablais und von Yverdon-les-Bains sind besonders stark betroffen. Den Pendlerinnen und Pendlern aus dem Ausland stehen nur wenige Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung und das Strassennetz ist bereits sehr stark überlastet, was zu verschiedenen Belastungen führt. Der CO2-Anstieg, der Lärm und die Unfallrisiken wirken sich negativ auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger aus, die in diesen Agglomerationen leben, wobei die indirekten Kosten vollständig von der Allgemein getragen werden müssen.
Der vorliegende Vorstoss ist als Ergänzung zum Postulat 24.3597 «Grenzüberschreitende Agglomerationen. Nationale Herausforderungen im Bereich der Mobilität» zu verstehen. Er soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation dazu ermutigen, bei der sechsten Revision der Agglomerationsprogramme oder über den BIF Massnahmen für den grenzüberschreitenden Verkehr in der Perspektive BAHN 2050 zu verankern.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Bereits heute kann der Bund im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAV) Verkehrsinfrastrukturen in grenzüberschreitenden Agglomerationen mitfinanzieren, wenn ein massgeblicher Nutzen in der Schweiz zu erwarten ist [Art. 4 Abs. 4 Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV); SR 725.116.214]. So wurden im Rahmen der ersten drei Generationen des PAV und der vorangehenden dringenden Projekte insgesamt rund 850 Millionen Schweizer Franken für grenzüberschreitende Projekte gesprochen. Zu den mitfinanzierten Projekten zählen zum Beispiel die Bahnverbindungen Genève Cornavin – Eaux-Vives – Annemasse (CEVA) und Mendrisio-Varese (FMV). Die meisten Gelder für grenzüberschreitende Projekte flossen in die Agglomerationen Genf, Basel und Tessin. Von den Bundesbeiträgen profitieren alle Verkehrsmittel, auch der öV. Die Planung und Umsetzung der geeigneten Massnahmen zur Gestaltung des Verkehrs in den grenzüberschreitenden Agglomerationen liegt in der Hand von Kantonen und Gemeinden. Der Bund hat die Möglichkeit, sich an ihrer Finanzierung zu beteiligen, wenn er damit eine ausreichende Wirkung erzielt.
Der Planungsprozess für den Bahnausbau ist in Art. 48a-f Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) beschrieben. Art. 48a EBG legt die Ziele für den Ausbau der Infrastruktur fest und nennt explizit für den Personenverkehr die Verbesserung der Verbindungen mit europäischen Metropolitanräumen sowie den Ausbau des Regional- und Agglomerationsverkehrs. Das Bundesamt für Verkehr leitet und koordiniert als Prozessführer die für die Ausbauschritte notwendigen Planungen. Es berücksichtigt dabei die regionalen Planungen der Kantone und bezieht die betroffenen Eisenbahnunternehmen mit ein.
Der Bund hat mit sämtlichen Nachbarländern institutionalisierte Kontakte, über welche der Ausbau von Bahnangebot und -infrastruktur gemeinsam mit den nationalen und regionalen Partnern vorangetrieben wird. Dabei steht jeweils die Definition der angestrebten Angebote im Vordergrund, davon abgeleitet werden die notwendigen Infrastrukturen ermittelt und in Absichtserklärungen festgehalten.
Bei der Finanzierung von grenzüberschreitenden Infrastrukturausbauten verfolgt der Bund grundsätzlich das Territorialprinzip. Jeder Partner übernimmt die Kosten, welche in seinem Land anfallen. Im Rahmen der Botschaft zum STEP Ausbauschritt 2035 hat das Parlament für bestimmte Infrastrukturen einen Finanzierungsbeitrag aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) gesprochen. Damit werden grenzüberschreitende Angebote ermöglicht, welche von den Kantonen in den Planungsprozess eingebracht wurden und aus Schweizer Sicht ein gutes Nutzen/Kosten-Verhältnis aufwiesen.
Eine gesonderte Behandlung von grenzüberschreitenden Infrastrukturausbauten würde den in Artikel 48a-f EBG festgelegten Grundsätzen widersprechen.
Der Bundesrat hält die bestehenden Instrumente im Rahmen des EBG und der PAVV zur Mitfinanzierung von grenzüberschreitenden Infrastrukturmassnahmen für zweckmässig. Er sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.