24.3965 · Motion · 2024-09-24
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit bei der Planung nationaler Strassen und Eisenbahnen klimatische und meteorologische Kriterien berücksichtigt werden können. Es ist wichtig, dass die ASTRA-Richtlinie aus dem Jahr 2015 zur Gestaltung der Grünräume an Nationalstrassen im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen angepasst wird und dass sich das ASTRA, das BAFU und das BAV sowie die Kantone und Gemeinden in Zukunft systematisch konsultieren. Dies würde eine an den Klimawandel angepasste Gestaltung der Verkehrswege ermöglichen und so die Risiken von Überschwemmungen, Trockenstress, Hitzeinseln oder Biodiversitätsverlust verringern. Die klimatischen Kriterien sollten genauso berücksichtigt werden wie Normen zur Strassenverkehrssicherheit. Wenn die Umwelt- und Klimakriterien bereits bei der Erstellung der Pläne zu Gestaltung von Strasse und Schiene berücksichtigt würden, würde dies das von den Naturgefahren ausgehende Risiko für die Bevölkerung sowie die Kosten für die Allgemeinheit, also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, senken.
Begründung
Anfang Juli 2024 kam es zu sehr starken Niederschlägen – insbesondere in Graubünden, wo die Autobahn A13 stark beschädigt wurde. Auch die Autobahn A9 wurde gesperrt, weil die Rhone über die Ufer trat. Es kam ferner zu Störungen im Zugverkehr zwischen Lausanne und Brig.
Diese Wetterereignisse zeigen, dass die Verkehrswege an die Unwetter angepasst und die entsprechenden Risiken antizipiert werden müssen. Die Verkehrsinfrastruktur wird weniger anfällig für Schäden sein, wenn die Räume neu gestaltet werden, insbesondere wenn die natürliche Revitalisierung gefördert wird. Durch Massnahmen wie die Begrünung von Böschungen, das Anlegen von Retentionsflächen und Blumenwiesen, hellere oder durchlässige Beläge oder ein besseres Entwässerungsmanagement kann die Infrastruktur an Hochwasser und Trockenstress angepasst werden. Ausserdem tragen solche Massnahmen in der Regel zu einer höheren Biodiversität in der Umgebung bei. Die Strategie Biodiversität Schweiz und der Aktionsplan dazu enthalten solche Massnahmen. Sie sollten priorisiert werden. Es würde viele Vorteile mit sich bringen, wenn bei der Planung von Strassen und Eisenbahnen klimatische Kriterien berücksichtigt würden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund stützt sich bei Planung, Realisierung, Betrieb und Unterhalt der Verkehrsinfrastrukturen auf technische Normen. Diese widerspiegeln den aktuellen Stand des Wissens und werden laufend an neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung angepasst. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Schutz-, Sicherheits- und Umweltaspekten im Zusammenhang mit Naturgefahren. Fachexpertinnen und Fachexperten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung wirken in der Normierung mit, was einen engen Austausch und den damit verbundenen Wissenstransfer sicherstellt.Aus Sicht des Bundesrates wird durch die Anwendung der technischen Normen den Auswirkungen des Klimawandels auf die Verkehrsinfrastrukturen ausreichend Rechnung getragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.