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24.3987 · Interpellation · 2024-09-25

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die zunehmend rasanten technologischen Entwicklungen sowie die Digitalisierung stellen die Sicherheit der Schweiz vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig bieten sie auch Chancen, die Fähigkeiten und die Effizienz der zivilen und militärischen Sicherheitsorgane durch gezielte Investitionen in Forschung und Innovation (F&I) zu stärken. Der Krieg in der Ukraine zeigt deutlich, dass technologische Innovationen, insbesondere in den Bereichen Drohnen, Cyberabwehr, elektronische Kriegsführung und Kommunikationssysteme, entscheidend für den Erfolg moderner militärischer Operationen sind und sich diese rasch weiterentwickeln.

Gleichzeitig verfügt die Schweiz über eine hervorragende wissenschaftliche und technologische Basis, die durch eine enge Kooperation zwischen dem Technologiezentrum des VBS (armasuisse W+T), Forschungseinrichtungen und der Industrie weiter ausgebaut und international erweitert werden könnte.

Der Bundesrat ist deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass das VBS die Forschung und Innovation im technologischen Bereich in der zivilen und militärischen Sicherheit nachhaltig über die kommenden Jahre umsetzt?

2. Wie garantiert der Bundesrat, dass das VBS Investitionsrisiken minimiert und zukunftsorientierte Technologiestrategien entwickelt?

3. Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Technologiezentrum des VBS und externen Forschungseinrichtungen (z.B. Hochschulen, Start-ups, Industrie) gezielt gestärkt werden, um Innovationen auf einem breiteren und nachhaltigen Fundament zu entwickeln?

4. Inwiefern könnte eine F&I-Botschaft, analog dem Rüstungsprogramm und der Immobilienbotschaft, in künftige Armeebotschaften aufgenommen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das VBS verfügt mit armasuisse Wissenschaft und Technologie (W+T) über ein Technologiezentrum, das Forschung und Innovation vorantreibt. Dieses stellt die wissenschaftlich-technischen Kompetenzen für das gesamte VBS, insbesondere die Armee, sicher. Mit der Bündelung der technologischen Forschung und Innovation bei armasuisse W+T gewährleistet der Bundesrat, dass Technologiekompetenzen und -lösungen organisatorisch nachhaltig aufgebaut werden. Technologische Forschung und Innovation deckt einen längerfristigen Zeithorizont ab und erfordert aus diesem Grund Planungssicherheit. Nur so können wissenschaftsbasierte Erkenntnisse und Lösungen nachhaltig entwickelt werden. Aufwände im Bereich Forschung und Innovation sind ein wichtiger Beitrag zur nationalen Resilienz und dadurch zur Sicherheit der Schweiz. 2. Die stetige Weiterentwicklung der Technologie- und Beschaffungskompetenzen innerhalb von armasuisse ermöglicht eine neutrale Technologie- sowie Marktbeurteilung, die in Beschaffungsprojekte einfliesst. Gleichzeitig testet und beurteilt armasuisse Systeme im Wehr- und Sicherheitsbereich. Damit werden Einsatz-, Funktions- und Wirkungsfähigkeit sowie Sicherheitserfordernisse sichergestellt. Zusätzlich zu diesen spezifischen Risikominimierungsmassnahmen im Zusammenhang mit Beschaffungsprojekten verfügt armasuisse W+T dank Ressortforschung sowie dem damit verbundenen nationalen und internationalen Netzwerk über die erforderlichen Kompetenzen, um Technologieentwicklungen kompetent zu beurteilen und Technologiechancen und -risiken aufzuzeigen. Diese Erkenntnisse fliessen in strategische Planungsgrundlagen und Studien sowie in die Innovationsräume VBS ein und unterstützen damit das VBS, zukunftsorientierte Technologiestrategien zu entwickeln. 3. Dem Bundesrat ist es wichtig, auch neue Zusammenarbeitsformate zu schaffen. Die Zusammenarbeit zwischen armasuisse W+T und externen Forschungseinrichtungen wird mit der Kombination aus bedarfsorientiertem Einbezug sowie der Einbringung neuartiger und innovativer Technologielösungen durch Dritte nachhaltig gestärkt. Gleichzeitig hat das Departement mit den Innovationsräumen VBS ein neues Instrument geschaffen, das explizit auf die Zusammenarbeit mit Dritten ausgerichtet ist. 4. Der Bundesrat hat bisher dem Parlament mit der Armeebotschaft unter anderem einen Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial vorgelegt. Dieser umfasste alle vier Jahre – letztmals mit der Armeebotschaft 2024 (BBI 2024 563) – auch Verpflichtungskredite für die Forschung und Innovation. Es besteht die Möglichkeit, einen separaten Bundesbeschluss vorzulegen, da vor dem Hintergrund des veränderten sicherheitspolitischen Umfelds den Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich der zivilen und militärischen Sicherheit eine besondere Bedeutung zukommt.