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24.4016 · Interpellation · 2024-09-25

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

  1. Auf welche Evidenz stützt sich der Bundesrat, dass damit Kosten nachhaltig eingespart und nicht einmal mehr einfach auf die Patient*in verschoben wird?

  2. Wie verteilen sich die Versicherten mit einer Mindestfranchise auf die verschiedenen Einkommensklassen?

  3. Über welche Evidenz verfügt der Bundesrat, dass mit einer Erhöhung der Franchise nicht insbesondere einkommensschwächere Patient*innen allenfalls auf eine Behandlung verzichten?

  4. Verfügt er über Daten oder Schätzungen, welche die späteren Kostenfolgen bei einem Verzicht auf notwendige, aber nicht erfolgte Arztbesuche oder andere Beanspruchungen des Gesundheitswesens hat?

  5. Wie steht die Schweiz bezüglich des Anteils der Selbstbeteiligung an Leistungen der sozialen Krankenversicherung im internationalen Vergleich da, insbesondere im Vergleich mit den EU-Ländern?

Begründung

Der Bundesrat begründet die Erhöhung der Franchise mit der angeblichen kostendämpfenden Wirkung. In Deutschland wurde für die Erhöhung Eigenmittel der Patient*innen eine «Praxisgebühr» eingeführt, die auch evaluiert wurde. Die Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, mussten die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (ärztlicher Notdienst oder Notaufnahme eines Krankenhauses) einmal im Quartal (Vierteljahr) entrichten, vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Praxisgeb%C3%BChr#Folgen_der_Praxisgeb%C3%BChr

Eine nachhaltige Einsparwirkung zeigte sich nicht. Im 2012 beschloss der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen, die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abzuschaffen. "Das Ziel der Praxisgebühr, die Zahl der Arztbesuche zu verringern und die Inanspruchnahme von Vertragsärzten zu strukturieren, sei nicht erreicht worden. Geringverdiener würden aber von notwendigen Arztbesuchen abgehalten. (...) Die Praxisgebühr verursache dagegen unnütze Bürokratie."

Stellungnahme des Bundesrates

1. Am 4. September 2024 beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion Friedli 24.3636, die die Eigenverantwortung der Versicherten durch eine Erhöhung der ordentlichen Franchise stärken möchte. Hingegen beantragte er die Ablehnung der Motion Dittli 24.3580, die eine regelmässige Anpassung der Franchisen und der Kostenbeteiligung forderte. Der Bundesrat signalisiert somit vorsichtig seine Offenheit für eine stärkere Eigenverantwortung in der Krankenversicherung. Das Basel Center for Health Economics der Universität Basel veröffentlichte im September 2024 eine Studie auf der Grundlage der Daten eines grossen Versicherers (www.reports.helsana.ch > DE > Gesamtreport). Sie kommt zum Schluss, dass die Bruttoleistungen für Versicherte mit einer Franchise von 500 Franken im Mittel rund 200 Franken tiefer waren als für Versicherte mit der Mindestfranchise von 300 Franken, dies unter Berücksichtigung des Umstands, dass eher gesunde Personen höhere Franchisen wählen (oben genannte Studie, 3.3.3, S. 17). 2. Dem Bundesamt für Gesundheit liegen keine Daten zum Einkommen der Versicherten vor. Anhand der Daten der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung lässt sich eine solche Zuteilung daher nicht durchführen. Die oben erwähnte Studie der Universität Basel zeigt jedoch, dass einkommensschwache Haushalte öfter als der Durchschnitt die Minimalfranchise wählen. Hierfür kommen verschiedene Gründe in Betracht wie beispielweise Risikoaversion, Liquiditätsengpässe und Veränderung der Anreize durch sozialpolitische Unterstützungsleistungen. 3. Der im Auftrag des BAG verfasste Bericht «Verzicht auf Gesundheitsleistungen in der Schweiz: Prävalenz, Einflussfaktoren und Folgen» (www.bag.admin.ch > DE > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Gesundheitliche Chancengleichheit > Chancen-gleichheit in der Gesundheitsversorgung > Chancengerechtigkeit messen > Verzicht auf Ge-sundheitsleistungen > Bericht Forgoing Healthcare in Switzerland, Bericht 2022, S. 10) zeigt, dass je nach methodischem Ansatz unterschiedliche Ergebnisse zum Verzicht auf ärztliche (und zahnärztliche) Leistungen resultieren. Die Prävalenz des Verzichts auf Gesundheitsleis-tungen schwankt in den Erhebungen beträchtlich. Gemäss der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Condition, SILC) verzichteten 2022 3.2% der Bevölkerung über 16 Jahre aus fi-nanziellen Gründen auf notwendige ärztliche oder zahnärztliche Leistungen (www.obsan.admin.ch > Indikatoren > MonAM > Erwachsene > Verzicht auf notwendige ärzliche oder zahnärztliche Leistungen aus finanziellen Gründen (Alter : 16 +)). Es handelt sich dabei häufiger um armutsgefährdete (7,5%) und ausländische Personen (5,7%) sowie um Personen mit einem maximal obligatorischen Schulabschluss (6,3%). Die Anteile schwankten dabei auch stark zwischen den Regionen. Demgegenüber haben gemäss International Health Policy Survey (IHP) 18.8% der Wohnbevölkerung der Schweiz aus finanziellen Gründen auf einen Arztbesuch verzichtet (www.obsan.admin.ch > Publikationen > Obsan Bericht 10/23, S. 40). Wie die Motion Friedli betont, sollen die Erhöhung der Franchise und der Anpassungsmechanismus jedoch moderat ausfallen. Die Erhöhung muss ausserdem in angemessenen Zeitabständen erfolgen. 4. Der Bundesrat hat keine genauen Daten zu den finanziellen Folgen, die mit dem Verzicht auf notwendige Arztbesuche oder der Nichtinanspruchnahme des Gesundheitssystems einhergehen. Er kennt jedoch die Risiken, die der Verzicht auf einen Arztbesuch mit sich bringen kann und nimmt diese sehr ernst. Tatsächlich geht der Verzicht auf Behandlung mit längeren Krankenhausaufenthalten, einem höheren Erkrankungsschweregrad, mehr chronischen Krankheiten und einer schlechteren Lebensqualität einher (www.bag.admin.ch > DE > Strategie& Politik > Nationale Gesundheitsstrategien & Programme > Gesundheitliche Chancengleichheit > Chancengleichheit in der Gesundheitsversorgung > Chancengerechtigkeit messen > «Forgoing healthcare in Switzerland. Prevalence, determinants and consequences, Report 2022», S. 88, Bericht im Auftrag des BAG). 5. Die Gesundheitsausgaben der in der Schweiz versicherten Personen zählen zu den höchsten unter den OECD-Ländern. Die in der Schweiz versicherten Personen trugen 2019 25,3 Prozent der Gesundheitsausgaben, während der OECD-Durchschnitt bei 19,8 Prozent lag. Zum Vergleich: In Frankreich trugen die versicherten Personen 9,3 Prozent ihrer Gesundheitskosten selbst, während in Deutschland versicherte Personen dies zu 12,7 Prozent taten (www.swissinfo.ch > Suchen nach > «Krankenkassenprämien belasten Schweizer Haushalte immer stärker»).

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