24.4026 · Motion · 2024-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, analog dem Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich ein Gesetz zu erarbeiten, welches Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Ausbildungsdarlehen im sekundären Bildungsbereich für Erwachsene regelt.
Begründung
Es ist wichtig, dass Wiedereinsteiger/-innen oder tiefer qualifizierte Arbeitnehmende, die sich weiterbilden oder umschulen wollen, möglichst viel Unterstützung erhalten. Gerade finanziell sind Weiterbildungen oder Umschulungen sehr herausfordernd. In einigen Kantonen können Erwachsene ab einem bestimmten Alter keine Stipendien oder Ausbildungsdarlehen mehr beantragen. Dies ist diskriminierend und nicht förderlich in Zeiten, wo der Arbeitsmarkt auf möglichst viele gut qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen ist. Hier sind die Kantone gefordert.
Zudem beteiligt sich der Bund gemäss BV Art. 66 vorallem im tertitären Bildungsbereich an Ausbildungsdarlehen und Stipendien. Gemäss BV Art. 66 Abs. 2 wäre aber auch eine Beteiligung im sekundären Bildungsbereich möglich.
Art. 66 Abs. 2: «Er kann zudem in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen und unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit eigene Massnahmen zur Förderung der Ausbildung ergreifen.»
Deswegen soll der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anpassen, dass Stipendien und Ausbildungsdarlehen auch für Erwachsene gewährt und vom Bund mitfinanziert werden, welche eine Sek-II-Ausbildung starten. So werden Erwachsene besser finanziell über Stipendien oder Ausbildungsdarlehen unterstützt, die eine Aus- und Weiterbildungen im sekundären Bildungsbereich besuchen - beispielsweise um den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu schaffen.
Dies deckt sich auch mit den Zielen des Bundesrates in der BFI-Botschaft, wo explizit auf die Unterstützung bei der Berufsbildung durch Stipendien und Darlehen hingewiesen wird.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In Bezug auf die Ausrichtung von Beiträgen zur Finanzierung von Ausbildungsbeihilfen haben Bund und Kantone eine klare Aufgabenteilung festgelegt: Der Bund gewährt den Kantonen gemäss Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung und gemäss Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0) Beiträge an ihre Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen für Studierende der Tertiärstufe. Die Beiträge an die Finanzierung von Ausbildungen ausserhalb der Tertiärstufe liegen in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone. Diese Regelung ging aus der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung Bund–Kantone (NFA) von 2004 hervor. Bund und Kantone erfüllen und finanzieren eine Vielzahl von Aufgaben gemeinsam; die geteilten Verantwortlichkeiten können zu Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen führen. Im Juni 2024 haben der Bundesrat und die Kantone (KdK) deshalb einen Auftrag zur umfassenden Überprüfung der Aufgabenteilung verabschiedet. Im Rahmen des Projekts «Entflechtung 27 – Aufgabenteilung Bund–Kantone» sollen auch die Bildungsbereiche im Tertiärbereich unter die Lupe genommen werden, für die noch eine Verflechtung besteht. Jegliche Erweiterung der Bundesbeteiligung an der Finanzierung von Stipendien über den Tertiärbereich hinaus würde der bestehenden Kompetenzverteilung und der mit den Kantonen beschlossenen Überprüfung zuwiderlaufen.Im Weiteren zielt das interkantonale Stipendienkonkordat, dem 22 Kantone beigetreten sind, darauf ab, die Stipendiensysteme zu vereinheitlichen und einen gleichberechtigten Zugang zu Ausbildungsbeihilfen sowohl im sekundären als auch im tertiären Bildungsbereich zu gewährleisten, dies unter Berücksichtigung der kantonalen Souveränität. Im Zusammenhang mit der vom Büro BASS erstellten Studie «Direkte und indirekte Kosten in der beruflichen Grundbildung für Erwachsene: Schweizweite Bestandesaufnahme zu Finanzierungsmöglichkeiten und -Lücken» hat die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, eine Fachkonferenz der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und ‑direktoren (EDK), am 19./20. Mai 2022 ein Commitment zur Reduktion der finanziellen Hürden für die Erlangung eines Berufsabschlusses für Erwachsene verabschiedet. Die Umsetzung in den Kantonen ist im Gang.Schliesslich wird der Bundesrat im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 24.3010 der WBK-N «Verstärkte Unterstützung für Aus- und Weiterbildungen bei der Rückkehr in die Arbeitswelt» die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Personen, die in die Arbeitswelt zurückkehren wollen, sowie der Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen untersuchen und damit auch in dieser Motion vorgebrachte Fragen analysieren.Der Bundesrat erachtet das bestehende System zurzeit als ausreichend, um die Ziele der Motion zu erreichen. Bei einer Annahme der Motion im Erstrat würde er dem Zweitrat beantragen, die Motion in einen Prüfauftrag abzuändern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.