24.4049 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich ersuche den Bunderat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie rechtfertigt der Bundesrat die offensichtliche Missachtung der Parlamentsbeschlüsse, indem er der Post erlaubt, ihre Übernahmen fortzusetzen, obwohl die Motionen 20.3531 und 20.3532 angenommen wurden, welche diese Praktiken einschränken wollen?
Warum hat der Bundesrat noch keine wirksamen Massnahmen eingeführt, um die Forderungen der genannten Motionen umzusetzen?
Wie kann der Bundesrat behaupten, dass die blosse Ergänzung der Leitprinzipien der Unternehmensführung des Bundes die klaren Forderungen der Motionen nach einer strengeren Regulierung und soliden gesetzlichen Grundlage erfüllen, wenn diese Prinzipien nicht bindend sind?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich mit Annahme der genannten Motionen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage als notwendig ergibt?
Welche konkreten Massnahmen plant der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die Post die Beschlüsse des Parlaments endlich respektiert und Übernahmen, die dem öffentlichen Interesse und den Regeln des fairen Wettbewerbs widersprechen, beendet?
Kann man noch darauf vertrauen, dass der Bundesrat in der Lage ist, die Geschäftstätigkeiten öffentlicher Unternehmen zu kontrollieren, wenn er offenbar nicht in der Lage ist, klare Weisungen des Parlaments durchzusetzen?
Begründung
Die Schweizerische Post hat kürzlich die Übernahme der Firma Open Systems angekündigt, was viele Fragen zur Einhaltung der Grundsätze der Unternehmensführung und zum Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen aufwirft. Wir alle kennen die Meldungen aus den Nachrichten, wonach die Post grosse Investitionen tätigt. Dies geschieht jedoch nicht nur im Kerngeschäft, für das die Post einen Leistungsauftrag besitzt, sondern auch in zahlreichen anderen Geschäftsfeldern. Der staatliche Betrieb kauft munter Unternehmen auf, beispielsweise im Kommunikations- und Werbebereich oder bei den digitalen Dienstleistungen, und dringt damit in Märkte vor, die bereits gut versorgt und privatwirtschaftlich bestens aufgestellt sind.
Am 8. März 2022 hat das Parlament die beiden identischen Motionen 20.3531 Caroni und 20.3532 Rieder angenommen, die den Titel „Für mehr Fairness im Wettbewerb mit öffentlichen Unternehmen“ tragen. Diese Motionen forderten den Bundesrat auf, die kommerziellen Aktivitäten staatlicher Unternehmen wie der Post strenger zu regulieren und eine solide gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Wettbewerbsverzerrungen mit dem privaten Sektor zu verhindern. Trotz dieser klaren Vorgaben hat der Bundesrat bislang keine konsequenten Maßnahmen ergriffen, um die Übernahmen der Post wirksam zu kontrollieren.
Der Bundesrat hat die Liste der Leitprinzipien der Unternehmensführung des Bundes ergänzt, um angeblich Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen zu vermeiden. Diese Prinzipien sind jedoch nicht bindend und entsprechen in keiner Weise dem Geist der vom Parlament verabschiedeten Motionen, die rechtlich verbindliche Schranken zum Schutz des Marktes fordern. Eine solide gesetzliche Regulierung ist notwendig, um sicherzustellen, dass staatliche Unternehmen ihre Vorteile nicht ausnutzen, um unfaire Konkurrenz zu betreiben.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1 und 6: Die erwähnten Motionen beauftragen den Bundesrat, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Aus der Begründung geht klar hervor, dass dabei Massnahmen verlangt werden, um gleich lange Spiesse zwischen Bundesunternehmen und Privaten zu gewährleisten. Dieses Anliegen ist von der Frage zu trennen, wo Bundesunternehmen tätig sein bzw. welche Akquisitionen sie tätigen dürfen. Der Bundesrat erkennt in den erwähnten Motionen keinen Auftrag, den Tätigkeitsbereich von Bundesunternehmen oder deren Akquisitionen grundsätzlich einzuschränken. Zu 2, 3 und 4: Der Bundesrat hat mehrere gesetzliche Anpassungen geprüft. Die Situation bei den einzelnen Bundesunternehmen ist sehr heterogen. Es besteht deshalb keine Möglichkeit, die Problematik von Wettbewerbsverzerrungen allgemein durch eine gesetzliche Anpassung zu lösen, ohne damit einen hohen bürokratischen Aufwand zu schaffen oder die unternehmerische Freiheit der betroffenen Unternehmen stark einzuschränken. Letzteres würde die Eigenwirtschaftlichkeit der Bundesunternehmen und damit die Erfüllung ihrer Leistungsaufträge ohne Subventionen gefährden. Deshalb müssen Wettbewerbsvorteile im konkreten Fall identifiziert und ggf. gesetzlich beseitigt werden. Der neue CG-Leitsatz 15a (www.efv.admin.ch > Themen > Finanzpolitik, Grundlagen > Corporate Governance) stellt sicher, dass dies regelmässig und systematisch geschieht. Er ist verbindlich und muss vom Bundesrat auf allen Ebenen der Eignersteuerung (Gesetze, strategische Ziele etc.) berücksichtigt werden. Der Bundesrat kann nur in gut begründeten Fällen hiervon abweichen («comply or explain»). Der neue CG-Leitsatz wird damit zu gesetzlichen Anpassungen führen, sobald im Rahmen einer Überprüfung (vgl. auch CG-Leitsatz 17) oder einer geplanten Gesetzesrevision festgestellt wird, dass unbegründete Abweichungen existieren.Gemäss dem neuen Leitsatz 15a dürfen Bundesunternehmen über keine relevanten Wettbewerbsvorteile verfügen, wenn sie ausserhalb der übertragenen Aufgaben Dienstleistungen am Markt erbringen. Beispielsweise darf die Post somit bei ihren selbstgewählten Tätigkeiten über keine relevanten Informationsvorteile aufgrund ihrer Tätigkeit im Bereich der Grundversorgung verfügen. Der Bundesrat muss dies bei der Steuerung der Post berücksichtigen. Im Rahmen der Konkretisierung des Leitsatzes 15a erarbeitet der Bundesrat zurzeit erläuternde Vorgaben, wie mit möglichen Finanzierungsvorteilen, Informationsvorteilen, Quersubventionierungen und Koppelungsvorteilen umgegangen werden soll. Zu 5: Ein wesentliches Steuerungsinstrument des Bundesrates gegenüber der Post sind die strategischen Ziele (neben weiteren Steuerungsinstrumenten wie insbesondere Aktionärsrechte gemäss Obligationenrecht und periodische Eignergespräche). Darin sind auch die Erwartungen des Bundesrates in Bezug auf Kooperationen und Beteiligungen festgelegt. Die Post legt den Eignerstellen ausführlich Rechenschaft ab über strategisch relevante Akquisitionen. Sie schafft damit Transparenz und gibt ihnen Gelegenheit, sich qualifiziert zu den Projekten zu äussern. Die Verantwortung für die Unternehmensstrategie und damit auch Akquisitionen liegt jedoch uneingeschränkt beim Verwaltungsrat der Post. Im Zusammenhang mit der überwiesenen Motion 21.4595 Rechsteiner «Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten», welche eine Genehmigungspflicht des Bundesrates für Akquisitionen ausserhalb des Leistungsauftrages fordert, werden derzeit Grundlagen für eine rechtskonforme Umsetzung der Motion erarbeitet. Denn weder das Aktienrecht noch die Corporate Governance-Strategie des Bundes sehen eine Verantwortung bzw. eine Zuständigkeit des Bundesrates respektive von Aktionären für einzelne Unternehmensentscheide vor.