24.406 · Parlamentarische Initiative · 2024-03-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und sämtliche anderen relevanten rechtlichen Bestimmungen sind dahingehend anzupassen, dass die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung von der Steuer befreit sind.
Begründung
Die jüngsten Diskussionen zur 13. AHV-Rente haben gezeigt, dass die finanzielle Situation von älteren Menschen teilweise prekär ist. Die 13. AHV-Rente begünstigt allerdings gewisse Personen übermässig, während andere Pensionierte benachteiligt werden. Insbesondere wird ein Grossteil der zusätzlichen Mittel ins Ausland abfliessen, ohne dass die Schweiz davon profitiert, da die betreffenden Personen weder Steuer noch Mehrwertsteuer in der Schweiz bezahlen. So werden im Ausland lebende Pensionierte bevorteilt, während Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in der Schweiz zur Kasse gebeten werden.
Wären die AHV-Renten von der Steuer befreit, würden ältere Menschen unterstützt, die in der Schweiz leben, hier ihr Geld ausgeben und so ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten. Zudem würde die Benachteiligung von Rentnerinnen und Rentnern, die nach der Pensionierung einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehen, verringert, was in Zeiten des Fachkräftemangels sinnvoll ist. Diese Massnahme könnte teilweise finanziert werden über eine Kürzung der Ergänzungsleistungen sowie über verschiedene von dieser Initiative nicht betroffene Steuereinnahmen, die dadurch entstehen, dass durch diesen Anreiz mehr AHV-Bezügerinnen und -Bezüger in der Schweiz bleiben.