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24.4067 · Motion · 2024-09-26

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die ihm vorliegende Tarifstruktur für ambulante Pauschalen betreffend Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Sachgerechtigkeit in enger Kooperation mit den medizinischen Fachgesellschaften und zeitgerecht vor dem 1. Januar 2026 überarbeitet wird. Er stellt der OAAT ein Begleitgremium aus Ärzten zur Seite. Dieses und die OAAT erstatten den parlamentarischen Gesundheitskommission ab 1. 1. 2025 Bericht über den Stand der Arbeiten.

Begründung

Die seit 2004 geltende Tarifstruktur TARMED für ambulante ärztliche Leistungen soll per 1. Januar 2026 durch die neue Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie durch eine Tarifstruktur für Pauschalen ersetzt werden. Was der Bundesrat am 19. Juni 2024 bewilligt hat, entspricht jedoch nicht dem Willen des Parlamentes, welches mit der Schaffung ambulanter Pauschalen (Art.43 Abs. 5, 5ter KVG) unter anderem kostendämpfende Wirkung erzielen will. Art. 43 Abs. 4 KVG schreibt «eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur der Tarife» vor. Der Bundesrat hat die ambulante Tarifstruktur nun bewilligt, obschon Art. 43. KVG nicht eingehalten ist.

Die vorliegende Pauschal-Struktur würde zu Mehrkosten führen, unter anderem weil niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler medizinisch nicht begründbare Behandlungs-Kombinationen verrechnen müssten. Diese kosten mitunter mehr, statt wie angestrebt weniger. Die in einer Pauschale abgebildeten Leistungen müssen medizinisch und kostenmässig homogen sein. Das ist bislang nicht der Fall. Der Bundesrat muss deshalb sicherstellen, dass die nötige Überarbeitung – unter direktem Einbezug der Ärztinnen und Ärzte – zielführend vor dem 1.1. 2026 stattfindet und/oder die Pauschalstruktur erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt wird.
Zahlreiche Fachgesellschaften haben seit Juni öffentlich gemacht, wie Bundesrat und OAAT das ärztliche Fachwissen bei der Definition der Pauschalen ignoriert und die Fachgesellschaften aussen vor gelassen haben. Dutzendweise liegen Beispiele vor, die zeigen, dass Pauschalen konzipiert wurden, die teilweise Mehrkosten statt der bezweckten Kostendämpfung bewirken würden. Gravierend ist in diesem Kontext, dass die vom Bundesrat eingesetzte Organisation für ambulante Pauschalen (OAAT) sich in ihren aktuellen Stellungnahmen weigert, die seitens Ärzteschaft als untauglich taxierten Pauschalen zeitnah zu verbessern – obschon sie diesen Auftrag vom Bundesrat erhalten hat. Sie begründet, die vom Bundesrat gesetzte Frist (1. November 2024) sei zu kurz.

Falls der Bundesrat an der Frist festhält und per 1. Januar 2026 beide Tarifstrukturen in Kraft setzen will, muss er die Qualität und Tauglichkeit der ambulanten Pauschalen rasch verbessern (und damit KVG-konform machen) – andernfalls drohen Kostensteigerung, Behandlungsausfälle, Rechtshändel und Gerichtsverfahren sowie möglicherweise auch Kostenverweigerung. Zudem werden defizitär vergütete Leistungen, die wesentlich zur Qualität unseres Gesundheitssystems beitragen, künftig nicht mehr oder nur ungenügend verfügbar sein.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die seit 2004 geltende Tarifstruktur TARMED zur Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen muss rasch ersetzt werden können. Am 19. Juni 2024 hat der Bundesrat zwei Tarifstrukturen – die Einzelleistungstarifstruktur TARDOC und die Tarifstruktur für ambulante Patientenpauschalen (ambulante Pauschalen) – teilgenehmigt, die TARMED ab dem 1. Januar 2026 ablösen sollen. Der Bundesrat hat jedoch festgehalten, dass vor der Einführung noch Anpassungen notwendig sind und seine Vorgaben den Tarifpartnern schriftlich mitgeteilt. Diese Vorgaben betrafen insbesondere die Kostenneutralität und die Reduktion der Anzahl Pauschalen. Beide Tarifstrukturen müssen zudem besser aufeinander abgestimmt werden. Am 31. Oktober 2024 haben die Tarifpartner (FMH, H+, santésuisse und curafutura) einen Gesamttarifstrukturvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen) unterzeichnet und diesbezüglich am 5. November 2024 einen Antrag auf Genehmigung beim Bundesrat eingereicht. Dieser Vertrag wurde unter der Leitung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) ausgearbeitet, in der die Tarifpartner für die ambulanten Arzttarife, also die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer, zusammengeschlossen sind. Die Ärzteschaft ist in der OAAT AG durch den Verband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) vertreten. Die Einsetzung eines Begleitgremiums aus Ärztinnen und Ärzten wäre ein Eingriff in die Tarifpartnerschaft und würde eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erfordern. Ausserdem hat die Delegiertenversammlung der FMH am 21. Oktober 2024 den Entwurf für ein umfassendes Tarifsystem (TARDOC und Pauschalen) mit grosser Mehrheit angenommen und am 31. Oktober in einer weiteren Delegiertenversammlung bestätigt.Im Rahmen des Antrags auf Genehmigung des oben erwähnten Gesamttarifstrukturvertrags, wird der Bundesrat nun prüfen, ob die verlangten Anpassungen bei den ambulanten Pauschalen erfolgt sind. Nach ihrer Einführung werden zudem beide Tarifstrukturen von der OAAT AG kontinuierlich begleitet und bei Bedarf angepasst, wobei auch die Frage geprüft wird, wie die Daten der Arztpraxen in die Ausarbeitung der ambulanten Pauschalen einfliessen können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.