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Entlastungspaket für den Bundeshaushalt. Reduktion der biodiversitätsschädigenden Auswirkungen von Bundessubventionen

24.4072 · Interpellation · 2024-09-26

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Im Jahr 2020 veröffentlichten WSL & SCNAT einen Grundlagenbericht, in dem 162 biodiversitätsschädigende Subventionen identifiziert wurden (Gubler et al. 2020). Die Summe der quantifizierbaren Subventionen beträgt rund 40 Milliarden Franken pro Jahr. Die Mitautorinnen formulierten auch Empfehlungen, wie sie abgeschafft oder reformiert werden könnten, um die Ziele der Strategie und des Aktionsplans Biodiversität Schweiz zu erfüllen.

Zwei Jahre später veröffentlichte das BAFU eine Vorstudie im Rahmen der Evaluation der Wirkung von Bundessubventionen auf die Biodiversität. Der Bericht beinhaltet eine Liste der Subventionen nach Bereichen, die anhand der Teilindikatoren „ökologische Relevanz“ und „Reformpotenzial“ evaluiert wurden.

Parallel dazu hat der Bundesrat kürzlich die Eckwerte des Entlastungspaketes für den Bundeshaushalt festgelegt, nachdem die Expertengruppe Gaillard zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung der Eidgenossenschaft ihren Bericht vorgelegt hatte.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1) Welche der im Bericht von WSL & SCNAT genannten quantifizierbaren direkte und indirekte Subventionen wurden von der Gruppe Gaillard als Sparpotenzial identifiziert (inkl. Summe und Sparpotenzial)? Welche davon übernimmt der Bundesrat in seinen Eckwerten (inkl. Summe und Sparpotenzial)?

2) Direkte und indirekte Subventionen mit schädigender Wirkung auf Biodiversität, Klima und/oder Gesundheit belasten die Volkswirtschaft und die Steuerzahler*innen doppelt. Hat die Gruppe Gaillard bzw. der Bundesrat die künftig anfallenden Kosten des Nichthandelns berücksichtigt, die in den Bereichen Biodiversität, Klima und Gesundheit anfallen werden? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht?

3) Verfügt der Bundesrat über ein Instrument zur langfristigen Finanzplanung, das diese Kosten des Nichthandelns berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, wann führt er ein solches Instrument ein?

Stellungnahme des Bundesrates

1 & 2: Das vom Bundesrat an die Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung erteilte Mandat erfolgte vor dem Hintergrund der Defizite in den Finanzplanjahren. Es war finanzpolitisch motiviert und zielte darauf ab, das Ausgabenwachstum in den Finanzplanjahren zu reduzieren. Die Expertengruppe hat zahlreiche Subventionen des Bundes nach den Kriterien Effizienz, Aufgabenteilung und Ausgabenbindungen beurteilt. Die Formulierung von Massnahmen zur Vermeidung externer Kosten oder die Ausarbeitung komplexer sektorspezifischer Reformen, etwa in den Bereichen Klima, Gesundheit oder Altersvorsorge, waren hingegen nicht Bestandteil des Mandats der Expertengruppe. Gestützt auf den Expertenbericht beabsichtigt der Bundesrat jedoch auch die Anpassung von gewissen Subventionen, die im erwähnten Grundlagenbericht als biodiversitätsschädigend identifiziert worden sind. So sollen beispielsweise die Entsorgungsbeiträge und die Beihilfen Viehwirtschaft abgeschafft, die Qualitäts- und Absatzförderung gekürzt, Importkontingente für Fleisch vollständig versteigert, gewisse Tourismussubventionen reduziert oder der Kostendeckungsgrad im regionalen Personenverkehr erhöht werden. Eine Übersicht über die vom Bundesrat im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung geplanten Massnahmen findet sich auf der Internetseite der Eidgenössischen Finanzverwaltung (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/89779.pdf).Zudem hatte der Bundesrat bereits am 3. Juni 2022 die zuständigen Departemente beauftragt, die Wirkung von acht verschiedenen Subventionen in den Bereichen Wald, Landwirtschaft, Neue Regionalpolitik sowie Rückerstattung der Mineralölsteuer auf ihre Biodiversitätswirkung hin zu überprüfen. Die Auswahl dieser Subventionen erfolgte in Kenntnis des erwähnten Grundlagenberichts. Der Bundesrat hat die Resultate der Vertiefungen am 19. Juni 2024 (Mineralölsteuer: 8. Dezember 2023) zur Kenntnis genommen und das WBF und das UVEK mit gezielten Anpassungen der Instrumente zugunsten der Biodiversität beauftragt. Voraussichtlich Ende 2024 werden WBF und UVEK dem Bundesrat über die bisher erzielten Fortschritte bei der Beseitigung biodiversitätsschädigender Anreize Bericht erstatten. Der Bundesrat wird auf der Basis dieser Gesamtübersicht über weitere Vertiefungen entscheiden. 3: Die Finanzplanung des Bundes basiert auf den politischen Entscheiden von Bundesrat und Parlament. Auch neue, vom Bundesrat und vom Parlament verabschiedete Gesetzesvorhaben fliessen in die Finanzplanung ein. Der Bund führt jedoch kein zentrales Finanzplanungsinstrument, welches die langfristigen Folgen nicht ergriffener Lösungen aufzeigt. Die Vielzahl der Möglichkeiten würde den Einsatz eines solchen Instruments vor methodische Probleme stellen. Im Rahmen der periodisch erstellten Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz (https://www.efd.admin.ch/de/langfristperspektiven) legt er jedoch dar, wie sich Herausforderungen wie Alterung und Klimawandel langfristig auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Die Kosten des Klimawandels selbst, zum Beispiel die direkten Kosten des Temperaturanstiegs, von Extremwetterereignissen und des Biodiversitätsverlusts, können aufgrund zu grosser Unsicherheiten und Datenlücken nicht berücksichtigt werden.