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24.4094 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

1. Vom Juli 2023 bis Juli 2024 lieferte Lockheed Martin keine F-35 aus. Das US-Verteidigungsministerium verweigerte deren Zertifizierung. Um den Aufwand für teure Nachrüstungen zu minimieren, sind und bleiben die jährlichen Produktionszahlen stark rückläufig, bis TR3, Block 4 und das neue Triebwerk endlich bereit sind. Die verspäteten Auslieferungen verunsichern die Abnehmer. Bereits hat Dänemark Notfallplanungen angeordnet.
a. Werden Konventionalstrafen fällig, sofern die USA die 36 F-35A der Schweiz später als vereinbart ausliefern?
b. Geht der Bundesrat das Risiko ein, dass die Schweiz bei verspäteter Auslieferung der F-35A ohne Luftwaffe dasteht oder prüft er Auffanglösungen wie eine Verlängerung der Nutzungsdauer der FA-18 Hornet oder die Beschaffung eines leichten Kampfjets, um zumindest die unverzichtbaren alltäglichen luftpolizeilichen Einsätze abdecken zu können?

2. Am 16. April 2024 erklärte der F-35-Programmdirektor Michael Schmidt vor einem Ausschuss des US-Kongresses, die bisherige Planung mit dem Block-4-Programm sei nicht umsetzbar und müsse neu aufgelegt werden. Vorerst werde nur eine «abgespeckte» («truncated») Version verbaut, die nicht voll kampffähig sei. Nur ein Teil der mit Block 4 ursprünglich geplanten rund 80 Verbesserungen wird umgesetzt.
a. Hat der Bundesrat den eingekauften Fähigkeitsstand von Block 4 vertraglich im Einzelnen und überprüfbar spezifiziert?
b. Beharrt er darauf, dass die Schweiz Block 4 auf dem Fähigkeitsstand erhält, der 2022 noch als realisierbar galt?
c. Gibt es einen Preisnachlass, falls der vereinbarte Fähigkeitsstand erst verspätet ausgeliefert wird und die Schweiz vorerst nur eine «abgespeckte» Version erhält?

3. Block 4 hat einen stark erhöhten Energie- und Kühlungsbedarf. Bei gleichem Triebwerk steigt der ohnehin schwerfällige F-35 noch langsamer auf und beschleunigt in der Luft noch schlechter, denn das Kühlsystem beruht auf Zapfluft, das direkt dem Triebwerk entzogen wird. Nimmt der Bundesrat in Kauf, dass der F-35 nach der Auslieferung mit Block 4 und ohne neues Triebwerk während Jahren schlechtere Leistungsdaten aufweisen wird als anlässlich der Erprobung 2019?

4. Der F-35 ist ein Teilzeitflieger. Gemäss dem Direktor für Operationelle Tests und Evaluation (DOT&E) des Pentagon ist das F-35-Programm flottenweit nur zu 30 % voll einsatzfähig. Welche Einsatzfähigkeit erwartet der Bundesrat?

Stellungnahme des Bundesrates

1. a) Der Beschaffungsvertrag für die Schweizer F-35A ist ein Vertrag zwischen der Schweizer und der US-amerikanischen Regierung. Dieser beinhaltet, wie üblich bei Verträgen zwischen zwei Regierungen, keine Konventionalstrafe.

b) Die aktuellen Verzögerungen bei der Auslieferung der F-35A-Flugzeuge haben keine Auswirkungen auf die Lieferungen an die Schweiz, da die Flugzeuge zwischen Juli 2023 und Juli 2024 weiter produziert wurden. Der Beginn der Auslieferung ist nach wie vor ab Mitte 2027 aus dem Herstellerwerk in den USA und ab Mitte 2028 aus dem Herstellerwerk in Italien geplant.

2. a-c) Vertraglich wurde vereinbart, dass die Schweizer F-35A ab Sommer 2027 mit der dannzumal aktuellsten und voll einsatzfähigen Block 4-Konfiguration ausgeliefert werden. Diese Block-4 Konfiguration wird gegenüber der von der Schweiz evaluierten Block-3 Konfiguration verbesserte Fähigkeiten aufweisen. Gegen Ende der Auslieferung der Schweizer F-35A werden die Leistungen dieser Konfiguration mit Testflügen und Lenkwaffenschiessen durch Schweizer Testpilotinnen und Testpiloten überprüft.

3. Die Schweizer Flugzeuge erhalten bei der Auslieferung nach derzeitiger Planung die heutige, aktuelle Version des Triebwerks des F-35A. Dieses Triebwerk funktioniert sehr zuverlässig, ist das zurzeit modernste und schubstärkste operationelle Triebwerk für westliche Kampflugzeuge und wird die Anforderungen für die vorgesehene Block 4-Konfiguration erfüllen. Der Bezug von Zapfluft hat keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Triebwerkes. Entsprechend sind, auch im Vergleich zur Evaluation 2019, keine schlechteren Leistungsdaten zu erwarten.

4. Der Bundesrat erwartet die vertraglich vereinbarte Einsatzfähigkeit von 60 Prozent.