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Verstetigung der Schutzgewährung. Resettlement-Kontingente für besonders vulnerable Flüchtlinge bei tieferen Asylzahlen erhöhen

24.4097 · Motion · 2024-09-26

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, um sicherzustellen, dass die Schweiz ihre Resettlement-Kontingente jeweils rasch entsprechend erhöht, wenn die Asylgesuchszahlen der vergangenen zwölf Monate unter 25'000 Gesuche fallen.

Begründung

Beim Resettlement identifiziert das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge besonders Schutzbedürftige, deren besonderen Bedürfnisse in den Flüchtlingslagern der Erstfluchtstaaten nicht erfüllt werden können. So werden die Erstfluchtstaaten unterstützt, in denen mehr als 80 Prozent aller Flüchtlinge weltweit leben und eine Alternative zur gefährlichen Weiterflucht geschaffen.

Der Bundesrat hat 2019 eigentlich beschlossen, die Teilnahme der Schweiz an den Resettlement-Aktivitäten des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge zu verstetigen. In erster Linie will die Schweiz Frauen, Kinder und besonders schutzbedürftige Familien aus Krisenregionen aufnehmen. Gemäss den verabschiedeten Legislaturzielen ist das EJPD vom Bundesrat beauftragt, alle zwei Jahre ein Programm zur Genehmigung vorzulegen, das auf ein Kontingent von 1500 bis 2000 besonders vulnerablen Geflüchteten abzielt. Allerdings werden diese Beschlüsse vorbehältlich der Zustimmung der Kantone gefällt. Dies führt dazu, dass faktisch weit weniger oder aktuell gar keine Resettlement-Plätze angeboten werden.

Gemäss dem vorgeschlagenen Konzept sollte gleitend die Zahl der Resettlement Plätze im Rahmen des Asyls für Gruppen (Art. 56 AsylG) erhöht werden, wenn die Asylgesuchszahlen unter den Schwellenwert von 25'000 fallen. Das bewirkt eine Glättung mit dem Vorteil, dass die Kantone sich strukturell auf eine konstantere Gesamtzahl von anerkannten Schutzbedürftigen einstellen können. Hätte dieser Mechanismus schon in den letzten Jahren gegolten, hätte die Schweiz zudem gesamthaft gut 39'000 Resettlementplätze für besonders vulnerable Geflüchtete zur Verfügung stellen können, dies im Vergleich zum tatsächlich gewährten Asyl für Gruppen für 6778 Personen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Am 29. Mai 2019 hat der Bundesrat das Konzept zur Planung und Steuerung der Aufnahme von anerkannten Flüchtlingsgruppen (Umsetzungskonzept Resettlement) verabschiedet und sich damit für eine Verstetigung der Schweizer Beteiligung an den Resettlement-Aktivitäten des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgesprochen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ihm gestützt auf das Umsetzungskonzept Resettlement alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm zur Genehmigung vorzulegen, welches eine Aufnahme innerhalb der Bandbreite von 1’500 bis 2’000 Flüchtlingen vorsieht. Wie im Umsetzungskonzept Resettlement vorgesehen, wird jeder solcher Vorschlag mit der Begleitgruppe Resettlement konsultiert. Diese Begleitgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone (KKJPD und SODK), der Städte (SSV) und Gemeinden (SGV), des Bundes (EJPD/EDA), der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und des UNHCR zusammen. Zusätzlich informiert das zuständige EJPD die Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates über den Vorschlag an den Bundesrat. Um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems in den Bereichen Unterbringung und Betreuung Rechnung zu tragen, hat das EJPD per 1. April 2023 auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) und in Absprache mit den Kantonen die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen im Rahmen des Resettlement-Programms suspendiert. Gestützt auf den erwähnten Bundesratsbeschluss vom 29. Mai 2019 für eine Verstetigung der Resettlement-Politik haben sich die Mitglieder der Begleitgruppe trotz der Suspendierung zugunsten des Vorschlags des EJPD für ein Programm 2024/2025 ausgesprochen. So genehmigte der Bundesrat im Juni 2023 das Resettlement Programm 2024/25, welches die Aufnahme von bis zu 1'600 besonders vulnerablen Flüchtlingen ermöglicht. Eine Aktivierung und Umsetzung dieses Programms können jedoch nur in Absprache mit den Kantonen und Gemeinden erfolgen und unter der Bedingung, dass sich die Situation in Bezug auf die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden entspannt hat. Das EJPD beobachtet die Situation im Asylbereich fortlaufend und evaluiert regelmässig, ob die Voraussetzungen für eine Reaktivierung des Resettlement-Programms erfüllt sind. Die Anzahl der Asylgesuche ist dabei nur einer der Faktoren, die analysiert werden. Die Resettlement-Einreisen wurden in der Vergangenheit – abgesehen von der Covid Pandemie – nie suspendiert, wenn die Asylgesuchzahlen unter dem Schwellenwert von 25'000 lagen. Dies zeigt, dass das gemeinsam mit der Begleitgruppe entwickelte Umsetzungskonzept für Resettlement bei Asylgesuchzahlen unter 25'000 ordnungsgemäss funktioniert und die Teilnahme der Schweiz an den Resettlement-Aktivitäten des UNHCR wie vorgesehen verstetigt. Der Bundesrat weist somit darauf hin, dass seine Resettlement-Politik im Wesentlichen bereits der Forderung des Motionärs Rechnung trägt. Hingegen ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die bestehenden Prozesse bewährt haben. Er erachtet es deshalb als nicht zielführend, der Bundesversammlung einen Erlass vorzulegen und somit den bestehenden Mechanismus mit der starken Rolle der Begleitgruppe Resettlement aufzuheben.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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