24.4124 · Motion · 2024-09-26
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzulegen. Sie soll den Zugang zur beruflichen Vorsorge und das Alterssparen – insbesondere für Teilzeitbeschäftigte – erleichtern, indem Artikel 8 Absatz 1 in folgendem Sinne geändert wird:
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihren Jahreslohn zu mindestens 80 Prozent zu versichern, wenn dieser über der Eintrittsschwelle liegt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch eine weniger vorteilhafte Sparoption wählen und analog zum aktuellen Gesetz nur den koordinierten Lohn versichern. Unterhalb des Mindestjahreslohns gelten die Bedingungen der überobligatorischen Versicherung.
Der Bundesrat kann nach Anhörung der Sozialpartner Ausnahmen vorsehen und bestimmte Kompetenzen an die Sozialpartner delegieren.
Begründung
Die BVG-Reform wurde von der Schweizer Bevölkerung abgelehnt. Dieser Entscheid bringt fast 360 000 Personen, davon 75 Prozent Frauen, um eine Verbesserung ihrer Rente, da sie insbesondere wegen des Koordinationsabzugs keinen Zugang zur 2. Säule haben. Über die Anpassung des koordinierten Lohns war man sich im Rahmen der Reform einig. Somit besteht bei diesem Punkt sofortiger Handlungsbedarf.
Um zu verhindern, dass eine ganze Generation zu Schaden kommt und mit einem unzureichenden Guthaben in der 2. Säule in Rente geht, können und müssen jetzt freiwillige Sparmassnahmen eingeführt werden – zum Beispiel durch eine Änderung von Artikel 8 Absatz 1 BVG. Immer mehr Arbeitgeber bieten nämlich ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verschiedene Vorsorgepläne an, unter anderem mit einem tieferen oder sogar keinem Koordinationsabzug (AHV-Lohn).
Dieser Vorschlag käme einer raschen Lösung gleich: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten freiwillig Beiträge in die 2. Säule einzahlen. Andererseits wird mit dieser Lösung niemand gezwungen, höhere Beiträge zu zahlen, was dem geäusserten Volkswillen entspricht. Zudem werden auch die Sozialpartner in den Änderungsvorschlag einbezogen, und der Bundesrat kann die notwendigen Ausnahmen vorsehen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat sucht nach Lösungen, um die Vorsorge von Arbeitnehmenden zu verbessern, insbesondere von Geringverdienenden und/oder Mehrfachbeschäftigten, damit diese nach der Pensionierung Anspruch auf höhere Altersleistungen haben. Die vom Motionär vorgeschlagene Lösung wirft jedoch verschiedene Probleme auf. In einer obligatorischen Kollektivversicherung müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen für alle Versicherten gelten und können nicht individuell von den Arbeitnehmenden geändert werden. Eine solche Wahlmöglichkeit würde zu einer Personalisierung der Vorsorge und einer Individualisierung der Schattenrechnung jeder versicherten Person führen. Das hätte einen erheblichen administrativen Mehraufwand für Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen sowie einen Kostenanstieg zur Folge. Die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen sind zudem Bestandteil von Arbeitsverträgen und müssen daher klar definiert sein. Bei einer Annahme der Motion würde die Höhe des Arbeitgeberbeitrags einzig durch die von den Arbeitnehmenden gewählte Höhe des Koordinationsabzugs bestimmt und könnte regelmässig angepasst werden. Aufgrund der Beitragsparität müsste der Arbeitgeber für Angestellte, die sich für einen tieferen Koordinationsabzug entscheiden, zwangsläufig mehr bezahlen, was für ihn höhere Kosten verursachen würde. In der Regel sind es aber kleinere Arbeitgeber, die aus finanziellen Gründen BVG-Mindestvorsorgepläne anbieten. Bei gewissen Arbeitgebern können Angestellte zwischen verschiedenen Vorsorgeplänen auswählen. Jedoch bleibt die Höhe des Arbeitgeberbeitrags bei allen von den Vorsorgeeinrichtungen angebotenen Vorsorgeoptionen gleich. Solche Vorsorgepläne werden allerdings nur von umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen angeboten und nicht von Pensionskassen, die das gesetzliche BVG-Minimum absichern. In Erfüllung des Postulats Rechsteiner Thomas 23.4168 «Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern» wird derzeit ein Bericht ausgearbeitet. Teil des Berichts ist insbesondere eine Bestandsaufnahme der Möglichkeiten zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte. Dabei wird auch der Koordinationsabzug thematisiert. Im Übrigen sollen nach der Ablehnung der BVG-Reform nun die wichtigsten Akteure der beruflichen Vorsorge kontaktiert und ihre jeweiligen Prioritäten in Erfahrung gebracht werden, um kompromissfähige Lösungsansätze zur Verbesserung der 2. Säule zu skizzieren, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte sowie Personen mit tiefen Einkommen oder mehreren Arbeitgebern. Bei einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.