24.4141 · Postulat · 2024-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, ob die Humusierung als Alternative zu den derzeit zulässigen Bestattungsarten eingeführt werden könnte und welchen Nutzen die Einführung hätte.
Begründung
Zurzeit werden in der Schweiz als Bestattungsformen die Erdbestattung und die Kremation durchgeführt. Die Humusierung stellt eine Alternative zu diesen beiden Bestattungsarten dar. Es ist ein kontrollierter Prozess, bei dem die sterblichen Überreste eines Menschen durch Mikroorganismen in einem Kompost aus zerhäckseltem Baumschnitt innerhalb von zwölf Monaten in gesunden und fruchtbaren Humus umgewandelt werden (humusation.org). Diese Praxis ist umweltfreundlich, da keine giftigen Stoffe in die Atmosphäre, den Boden oder das Grundwasser gelangen und keine fossile Energie verbraucht wird. Ausserdem ist sie kostengünstig, da kein Sarg nötig ist und keine Kosten für die Einbalsamierung, das Grab und die Grabpflege anfallen.
Die Praxis wurde auch aus ethischer und religiöser Sicht gutgeheissen: Der Belgische Ausschuss für Bioethik sprach sich 2021 für die Humusierung in kontrollierter Umgebung aus. Und im Kanton Waadt äusserten sich die katholische und die protestantische Kirche 2022 im Grundsatz zustimmend zur Humusierung. Die Humusierung kommt auch den Bedürfnissen der Forensik entgegen, die viel zu wenig Möglichkeiten hat, um den gesamten Zyklus der Verwesung eines Körpers zu untersuchen. Diese Bestattungsart ist ein sanfter Prozess, der den Menschen und die Umwelt respektiert und den Körper der Erde zurückgibt. Es ist eine sehr interessante Möglichkeit, um die Bestattungspraxis in der Schweiz und weltweit zu dekarbonisieren und den Menschen, die dies wünschen, eine Alternative zu den derzeitigen Bestattungsarten anzubieten.
Der Bericht soll sich insbesondere mit den folgenden Aspekten befassen:
Gesetzesänderungen, die erforderlich sind, um die Praxis der Humusierung zuzulassen;
zu klärende Aspekte im Zusammenhang mit der Bereitstellung geeigneter Standorte für die Humusierung;
zu klärende Aspekte im Zusammenhang mit der Art der Struktur (öffentlich/privat), die für die Durchführung dieser Bestattungspraxis am besten geeignet ist;
Einschätzung des Interesses der Bevölkerung an dieser alternativen Bestattungspraxis;
ethische Fragen im Zusammenhang mit der Humusierung;
ökologische und ökonomische Vor- und Nachteile der Humusierung im Vergleich zur Kremation und zur Erdbestattung.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bestattungswesen liegt in der Kompetenz der Kantone und der Gemeinden. Diese kantonale und kommunale Zuständigkeit erlaubt es sicherzustellen, dass die Bestattungs-ordnung bürgernah und den Bedürfnissen der jeweiligen Bevölkerung angepasst ist. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Quadranti 12.4090 «Förderung von Engelskindergräbern auf Friedhöfen» festhielt, erachtet er es als nicht angezeigt, in die Hoheit der Kantone und Gemeinden einzugreifen.In der Westschweiz wird die Praxis der Humusierung bereits seit längerem thematisiert und es sind dazu verschiedene Arbeiten im Gange. Der Genfer Regierungsrat wurde durch eine Motion beauftragt, die Einführung des Humusierungsverfahrens zu prüfen. Mit der Einrichtung eines «natürlichen Viertels» auf dem Friedhof Châtelaine ab Frühling 2025 geht die Stadt Genf erste Schritte in Richtung einer alternativen Bestattungspraxis. Der Kanton Waadt hielt 2022 in seiner Antwort auf die Interpellation Sabine Glauser Krug (https://www.vd.ch/actualites/decisions-du-conseil-detat/seance-du-conseil-detat/decision/id/94dde0b0-7600-477b-9202-bf134e1460b3) zur Praxis der Humusierung fest, dass er mit dem Swiss Human Institute of Forensic Taphonomy (SHIFT) zusammenarbeitet, um die wissenschaftlichen Grundlagen zu entwickeln, die unerlässlich sind, bevor Humusierung als neue Art der Bestattung angeboten werden kann.Aufgrund der Zuständigkeiten von Kantonen und Gemeinden im Bereich des Bestattungswesens sowie den auf kantonaler Ebene bereits laufenden Arbeiten beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulats.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.