24.4153 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Gemäss dem neuen CO2-Gesetz, dass das Parlament im Frühling verabschiedet hat und das per 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sollen Nachtzüge ab 2025 mit bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr subventioniert werden. Das wurde vom Parlament so beschlossen, das Referendum gegen das Gesetz wurde nicht ergriffen. Jetzt hat der Bundesrat aber als eine der 60 Spar-Massnahmen als Reaktion auf den Gaillard-Bericht angekündigt, die Finanzhilfe für den internationalen Zugverkehr zu streichen. Der Gesetzesartikel soll nicht wie geplant per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden und das UVEK hat die 30 Millionen Franken für den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr für das kommende Jahr gesperrt. Damit gefährdet der Bundesrat den Ausbau des Nachtzugnetzes akut und mutwillig. Die SBB hat sich bereits geäussert, dass mit dem Wegfall dieser Förderung der geplante Ausbau des Nachtzugnetzes nicht möglich sein wird.
Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Missachtung des Parlaments?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dieser Entscheid demokratiepolitisch vertretbar ist?
Wie soll die Schweiz nach Ansicht des Bundesrates mit einer solchen Politik die beschlossenen Klimaziele erreichen und die Verkehrsemissionen bis 2050 auf null senken können?
Wie kommt der Bundesrat bei den aktuellen Herausforderungen dazu, einerseits den Autobahnausbau mit 5,3 Milliarden Franken zu unterstützen und andererseits beim öffentlichen Verkehr zu sparen sowie die Förderung der Nachtzüge zu streichen?
Gibt es vergleichbare Vorgänge mit der Sperrung der 30 Mio Franken für die Nachtzüge durch das UVEK?
Wie sollen die Betriebe des öffentlichen Verkehrs mit sochen Vorgehensweisen ausreichend Planungssicherheit haben?
Sieht der Bundesrat die wirtschaftliche Problematik, unter anderem für die Transportunternehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit seinen Beschlüssen vom 20. September 2024 beabsichtigt der Bundesrat zwar, künftig auf die Förderung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr zu verzichten, er hebt die Fördermassnahme damit aber nicht auf. In einem nächsten Schritt wird der Verzicht auf die Massnahme in die Vernehmlassung geschickt, anschliessend wird der Bundesrat auf Basis der Rückmeldungen entscheiden, welche Massnahmen er in der Botschaft zur Entlastung des Bundeshaushalts aufnimmt. Der anschliessende Entscheid über die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen liegt beim Parlament (voraussichtlich Ende 2025 / Anfang 2026). 2. Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit den beschlossenen Eckwerten zum Entlastungspaket für den Bundeshaushalt eine faire und ausgeglichene Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden kann, in der alle Bereiche des Bundes dazu beitragen müssen, den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen und Handlungsspielraum zurückzugewinnen. 3. Für den Bundesrat sind internationale Zugverbindungen weiterhin eine Alternative zu Kurz- und Mittelstreckenflügen. Der Bundesrat erwartet gemäss den strategischen Zielen 2024-2027 von der SBB, dass sie ihre Marktstellung insbesondere durch Kooperationen stärkt und den Zugang zum europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz sowie gute Verbindungen zu wichtigen Wirtschafts- und Tourismuszentren verbessert. Die Leistungen im internationalen Personenverkehr sind dabei insgesamt profitabel zu erbringen. 4. Der Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ist notwendig, um Engpässe im Nationalstrassennetz durch punktuelle Ausbauten zu beseitigen. Die Nationalstrasseninfrastruktur wird aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) finanziert. Das Entlastungspaket soll auch eine Massnahme zur Kürzung der Einlagen in den NAF beinhalten. 5. Der Bundesrat hat am 20. September 2024 beschlossen, mehrere Voranschlagskredite 2025 und die entsprechenden Verpflichtungskredite vorerst nicht zu beanspruchen, so auch die Kredite zur Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. Mit Blick auf die beabsichtigte Aufhebung der Subventionsbestimmungen ist es nach Auffassung des Bundesrates nicht opportun, die neuen Beiträge für nur ein oder zwei Jahre auszubezahlen und anschliessend wieder einzustellen. Das nCO2-Gesetz (SR 641.71) schreibt dem Bundesrat zudem nicht vor, die entsprechenden Förderbeiträge auszugeben. Im Gesetz sind für die Förderung des Vorhabens Höchstbeträge vorgesehen. Der Bundesrat muss diese nicht ausschöpfen. Vielmehr hat er die Aufgabe, nach Art. 12 Abs. 4 Finanzhaushaltsgesetz (FHG; SR 611.0) dafür zu sorgen, dass die Mittel des Bundes wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden und dass eine kohärente Gesamtplanung besteht, welche die verschiedenen Tätigkeiten des Staates aufeinander abstimmt (Art. 180 BV). Diese Aufgaben nimmt der Bundesrat mit der Nicht-Beanspruchung der entsprechenden Mittel im Voranschlag 2025 und der Anweisung, diesbezüglich ab sofort keine neuen Verpflichtungen einzugehen, aktiv wahr. 6./7. Planungen der SBB zu Nachtzügen finden schon seit Jahren unabhängig vom CO2-Gesetz statt. Der Bundesrat erwartet von der SBB, dass diese Planungen weiter fortgeführt werden. Das nCO2-Gesetz beinhaltet zudem lediglich eine befristete Anschubfinanzierung und keine dauerhafte Unterstützung für den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr.