24.4164 · Motion · 2024-09-26
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, auf Bundesebene eine Hotline oder eine Beratungsplattform zu schaffen, die als spezialisierte Einrichtung die Bevölkerung im Umgang mit Cyberkriminalität berät, also eine Art «Dargebotene Hand» für die Opfer von Cyberangriffen.
Begründung
Die Cyberkriminalität wächst exponentiell. Daten sind heute aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch die digitale Welt hat auch ihre Schattenseiten: anstössiges Verhalten, Missbräuche und sogar Verbrechen. Mit dem Aufkommen der künstlichen Intelligenz haben diese Phänomene noch einmal stark zugenommen. Doch nur 15 Prozent der Vorfälle werden überhaupt gemeldet, sodass Kriminelle weitgehend freie Hand haben.
Es wird prognostiziert, dass die Folgen von Cyberangriffen in der Schweiz und im Ausland noch vor Ende des Jahrzehnts ein unkontrollierbares Ausmass annehmen könnten, nicht nur für die Wirtschaft und den Staat, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Die Mittel des Bundesamts für Cybersicherheit und der kantonalen Polizeibehörden sind nach wie vor bescheiden. Und Online-Kampagnen haben ihre Grenzen.
Wie ich in meiner Interpellation 24.3586 festhielt, stehen die Bürgerinnen und Bürger diesen Gefahren oft ziemlich hilflos gegenüber. Sie wissen oft nicht, an wen sie sich bei einem Angriff wenden können. Sie können den Vorfall zwar bei der Polizei anzeigen, doch in erster Linie erhalten sie Tipps, wie sie ihren Computer sicherer machen können. Das reicht nicht aus.
Wenn beispielsweise die Identität einer Person gestohlen wurde, dann weiss diese oft nicht, was sie zu erwarten hat. Sie befürchtet dann, dass in ihrem Namen Straftaten begangen werden könnten und dass sie Gefahr läuft, dafür verantwortlich gemacht zu werden. Sie braucht Antworten, die auf ihre Bedenken eingehen und die Risiken klar benennen. Hier bietet eine Hotline einen echten Mehrwert, indem sie die Bürgerinnen und Bürger unterstützt und sie beruhigt.
Die meisten Massnahmen konzentrieren sich nämlich auf die Wirtschaft, kritische Infrastrukturen, Behörden und Universitäten. Doch die nationale Cyberstrategie bezeichnet die Bevölkerung als eine Zielgruppe.
Die Cybersicherheit muss wieder die Bevölkerung ins Zentrum stellen, das ist eine Priorität. Daher müssen die Hilfe und die Unterstützung ausgeweitet werden, insbesondere auf Bundesebene, indem der Bevölkerung mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sich zu schützen und zu verteidigen. Eine Hotline ist eine Lösung, mit der unsere Bürgerinnen und Bürger besser unterstützt werden können, der Umgang mit Cyberrisiken verbessert werden kann und sich digitale Dienste und Produkte sicher nutzen lassen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, die Cybersicherheit für die Bevölkerung zu verbessern. Tatsächlich stellt die zunehmende Cyberkriminalität für alle Nutzenden von digitalen Dienstleistungen eine Bedrohung dar. Sie führt nicht nur zu direkten materiellen Verlusten bei den Opfern, sondern untergräbt generell das Vertrauen in die Digitalisierung und führt zu einer Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger im digitalen Raum.Der Bevölkerung steht auch deshalb Unterstützung der Behörden im Bereich der Cybersicherheit zur Verfügung. Die wichtigste Anlaufstelle für Opfer von Cyberkriminalität ist die Polizei. Diese ist zuständig für die Strafverfolgung und kann gegen die Täter vorgehen. Es ist darum für die Bekämpfung der Cyberkriminalität entscheidend, dass Cybervorfälle der lokalen oder kantonalen Polizei gemeldet werden. Neben der Strafverfolgung berät und unterstützt die Polizei die Opfer auch bei der Vorfallbewältigung. Verunsicherte Bürgerinnen und Bürger können sich zudem an die Meldestellen des Bundesamts für Cybersicherheit und der von der Kantonspolizei Zürich betriebenen Plattform «cybercrimepolice.ch» wenden. Sie erhalten dort Einschätzungen zu Bedrohungen und Empfehlungen zu Schutzmassnahmen. Die Beratungsstellen der Opferhilfe, die Meldestelle des Konsumentenschutzes oder auch die Beratungsstelle für Jugendliche «147.ch» bieten ihren Zielgruppen ebenfalls kompetente Beratung bei Fragen zur Cybersicherheit. Angesichts der bestehenden Angebote sieht der Bundesrat keinen Bedarf für eine zusätzliche staatliche Hotline für Cyberkriminalität. Der Bundesrat wird sich aber im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie – welche die Bevölkerung explizit als Zielgruppe aufführt – weiterhin dafür einsetzen, dass koordinierte und zielführende Massnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Cyberbedrohungen umgesetzt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.