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24.4174 · Interpellation · 2024-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie sieht die aktuelle finanzielle Bilanz des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds nach Artikel 77 des Kernenergiegesetzes (KEG) aus?

  2. Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau der bestehenden Kernkraftwerke und für die Entsorgung von deren Atommüll? Verfügt der Bundesrat nur über Schätzungen oder auch über genaue Berechnungen, die mit den betroffenen Unternehmen durchgeführt wurden?

  3. Verfügen der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds nach den Prognosen des Bundesrates über genügend Mittel, um die Stilllegung und den Rückbau aller bestehenden Kernkraftwerke bzw. die Entsorgung des Atommülls zu decken?

  4. Plant der Bundesrat, in den nächsten Jahren bei den Beitragszahlern höhere Beiträge zu erheben, um eine vollständige Deckung der Rückbau- und der Entsorgungskosten zu gewährleisten?

  5. Besteht nach Ansicht des Bundesrats die Gefahr, dass Artikel 80 Absatz 4 KEG angewendet werden muss, d.h. dass zu irgendeinem Zeitpunkt Bundesmittel eingesetzt werden müssen, um die Lücken in den betreffenden Fonds zu schliessen?

Begründung

Seit die Bevölkerung im Rahmen der Energiestrategie 2050 den Ausstieg aus dieser Form der Stromerzeugung bestätigt hat, wurde die Frage nach den tatsächlichen Kosten von Atomstrom nicht mehr eingehend behandelt. Da der Bundesrat die Tür für neue Kraftwerke in der Schweiz wieder öffnen will, braucht es zu diesem Thema erneut vollständige, belastbare und transparente Zahlen. Die Unterdeckung der Rückbau- und Entsorgungskosten war schon immer eine heikle Frage. Alles deutet darauf hin, dass sie zu gegebener Zeit komplexe rechtliche Fragen aufwerfen wird (siehe Anfrage 12.1109).

Stellungnahme des Bundesrates

Das angesammelte Kapital (Istwert) betrug per 31. Dezember 2023 beim Stilllegungsfonds CHF 2.749 Milliarden (Sollwert basierend auf den provisorisch veranlagten Beiträgen gemäss Kostenstudie 2021: CHF 2.739 Milliarden) und beim Entsorgungsfonds CHF 5.973 Milliarden (Sollwert: CHF 5.757 Milliarden), d.h. insgesamt CHF 8.722 Milliarden.Die voraussichtliche Höhe der Kosten wird alle fünf Jahre mittels einer Kostenstudie von den Betreibern erarbeitet, durch das ENSI und unabhängige Experten überprüft und anschliessend von den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) festgelegt. Gemäss der letzten Kostenstudie 2021 des Verbands der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber swissnuclear betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Stilllegung und Entsorgung CHF 21.857 Milliarden (Stilllegungskosten von CHF 3.666 Milliarden / Entsorgungskosten von CHF 18.191 Milliarden). Ja, nach den aktuellen Berechnungen sollten die Mittel der Fonds ausreichen, um die Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu decken. Dies unter Berücksichtigung der zukünftigen Beiträge der Betreiber sowie der erwarteten Anlagerenditen (vgl. Antwort auf Frage 1: der Istwert des Kapitals übersteigt in beiden Fonds den Sollwert).Anhand der Kostenstudien werden die voraussichtlichen Kosten regelmässig überprüft. Die Beiträge der Betreiber für die Fonds werden so berechnet, dass die Fonds über ausreichend Mittel zu Deckung der voraussichtlichen Kosten verfügen. Der Bundesrat sieht deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.Es gibt zurzeit keinen Grund zur Annahme, dass der Bund ungedeckte Kosten der Stilllegung und Entsorgung übernehmen muss.