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24.4212 · Interpellation · 2024-09-27

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Mehrwertsteuereinnahmen machen rund 30% der Einnahmen des Bundes aus und sind somit fast gleich hoch wie die Beträge aus der direkten Bundessteuer. Die Mehrwertsteuern sind ein wichtiges Standbein einer ausgewogenen Finanzierung der Leistungen des Bundes. Um die vom Parlament und Volk verabschiedeten Gesetze und Vorgaben umzusetzen und als Land weiterhin innovativ zu sein, braucht es in der aktuellen Situation mehr finanzielle Mittel. Dazu braucht es verlässliche und belastbare Zahlen.

Zur Mehrwertsteuer sind nur wenige Informationen zu finden. So fehlt etwa das Mengengerüst der Mehrwertsteuer. D.h. die Auflistung der Erträge nach Mehrwertsteuerprozentsatz. Damit weiss der Bund nicht, auf wie viele Einnahmen er durch die reduzierten Mehrwertsteuersätze konkret verzichtet. Es fehlen Schätzungen zur von der Mehrwertsteuer befreiten Branchen und Organisationen. Ebenso fehlt die Übersicht zu den Unternehmungen, die wegen einem Umsatz unter CHF 100'000.- keine Mehrwertsteuer bezahlen müssen und auch keinen Steuerabzug machen können.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Steuererträge wurden in den letzten 5 Jahren erzielt, aufgelistet und gruppiert nach den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen von 7.7%, 3.7% und 2.5%?

  2. Wie hoch werden die Leistungen der einzelnen Bereiche Gesundheit, Bildung, Kultur und Vermietung/Verkauf von Immobilien der letzten 5 Jahren eingeschätzt, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind?

  3. Wie hoch wird die Anzahl der Unternehmen und deren erwirtschafteter Umsatz in 2023 geschätzt, deren Umsatz unter CHF 100’000 Franken liegt und die deshalb nicht mehrwertsteuerpflichtig sind?

  4. Waren, die im Ausland zum eigenen Gebrauch oder zum Verschenken erworben werden, sind bis zum Betrag von CHF 300.- mehrwertsteuerfrei. Wie hoch ist der geschätzte Mehrwertsteuerbetrag, der dem Bund 2023 dadurch entgangen ist?

  5. Wie hoch sind die geschätzten Einkäufe in 2023 insgesamt, die im Ausland getätigt wurden und für die keine Mehrwertsteuer bezahlt wurden?

  6. Ist der Bundesrat der Meinung, dass genügend personelle Ressourcen vorhanden sind, um hinreichende Mehrwertsteuer-Kontrollen durchzuführen und um am Zoll die entsprechenden Waren zu kontrollieren und ggf die Mehrwertsteuer einzufordern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für die letzten fünf Jahre schätzt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer pro Steuersatzkategorie wie folgt (Angaben in Mio.):

20192020202120222023- Normalsatz von 7,7%21'19020'83522'21023'15023'675- Reduzierter Satz von 2,5%1'1051'1401'1751'2051'235- Sondersatz von 3,7%215130170235240Total (vgl. Staatsrechnung)22'51022'10523'55524'59025'150

Es ist zu beachten, dass es sich dabei um eine grobe Schätzung handelt, die mit Unsicherheiten behaftet ist, weil eine Aufteilung der Vorsteuerabzüge auf die einzelnen Steuersätze nicht möglich ist und viele Steuerpflichtige mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen abrechnen; hinzu kommt der Einfluss der sogenannten Taxe occulte. Wie sich die gegenüber der ESTV deklarierten Umsätze aus der Mehrwertsteuer auf die einzelnen Steuersatzkategorien verteilen, ist hingegen in den von der ESTV im Internet publizierten Statistiken zur Mehrwertsteuer abrufbar.

2. Für die einzelnen Bereiche liegen keine Zahlen vor. Ein Vergleich der vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit der Mehrwertsteuerstatistik lässt aber eine grobe Schätzung der Umsätze zu, die in den genannten Bereichen insgesamt mit von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen erzielt werden. Konkret ergeben sich bei Abzug der deklarierten steuerbaren und steuerbefreiten Inlandumsätze vom Bruttoproduktionswert gemäss Produktionskonto folgende geschätzte Werte: 120 Mrd. Franken (2019 und 2020), 125 Mrd. Franken (2021) und 130 Mrd. Franken (2022). Für das Jahr 2023 liegt noch keine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung vor. Die oben geschätzten Umsätze erlauben keinen direkten Rückschluss auf die potenziellen Mehrwertsteuereinnahmen.

3. Für das Jahr 2022 (aktuellste vorliegende Zahlen) lässt sich nur grob und unter nicht gefestigten Annahmen schätzen, wie viele Unternehmen wegen Unterschreitens der Umsatzlimite von 100 000 Franken nicht obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig sind. Die nachfolgenden Ausführungen sind entsprechend mit grossen Unsicherheiten behaftet. Aktuell sind rund 65 000 Unternehmen, welche diese Umsatzlimite nicht erreichen, als freiwillig steuerpflichtig im Mehrwertsteuerregister eingetragen. Deren Umsatz beläuft sich gesamthaft auf etwa 3 Milliarden Franken. Hinzu kommen diejenigen Unternehmen, welche die Umsatzlimite von 100 000 Franken ebenfalls nicht erreichen, sich aber nicht in das Mehrwertsteuerregister haben eintragen lassen. Deren Anzahl muss geschätzt werden. Ausgangspunkt der Schätzung ist die Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) des BFS, in der rund 240 000 Unternehmen mehr eingetragen sind als im Mehrwertsteuerregister. Darunter befinden sich auch Unternehmen, die ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringen und somit vorliegend ausgeklammert werden müssen. Unter der Annahme, dass drei Viertel der 240 000 Unternehmen grundsätzlich steuerbare Leistungen erbringen, die Umsatzlimite aber nicht erreichen, ergäbe sich eine Zahl von rund 180 000 Unternehmen. Der von diesen 180 000 Unternehmen erwirtschaftete Umsatz dürfte sich in der Grössenordnung von etwa 10 Milliarden Franken bewegen.

4. / 5. Waren innerhalb der Wertfreigrenze von 300 Franken – ab 1. Januar 2025 150 Franken – können abgabenfrei eingeführt und müssen bei der Einreise nicht angemeldet werden. Das BAZG verfügt daher über keine Statistik für Wareneinfuhren innerhalb der Wertfreigrenze im Reiseverkehr. Eine Aussage über den entgangenen Mehrwertsteuerbetrag kann somit nicht gemacht werden.

6. Die Kontrolltätigkeit im Bereich der Einfuhrsteuer fällt in die Zuständigkeit des BAZG. Dieses führt seine Kontrollen risikobasiert und lageabhängig durch. Würden vermehrt «Mehrwertsteuer-Kontrollen» durchgeführt, würde dies eine Aufstockung des Personals erfordern; bei gleichbleibendem Personalkörper würden verstärkte Kontrollen in einem Bereich zu Lasten von Kontrollen in anderen Bereichen gehen.

Die Kontrolltätigkeit bei der Inlandsteuer fällt in die Zuständigkeit der ESTV. Die Kontrollen erfolgen dabei ebenfalls risikobasiert. Insgesamt gibt es rund 419 000 Steuerpflichtige. Im Jahr 2023 wurden 9140 externe Kontrollen und 4962 interne Kontrollen durchgeführt (siehe Tätigkeitsbericht 2023 der ESTV). Für das Jahr 2024 hat das Parlament im Umfang von 2,1 Millionen Franken zusätzliche Stellen für Kontrollen im Bereich der Mehrwertsteuer bewilligt und rechnet mit einer daraus folgenden Erhöhung des Mehrwertsteuerertrags im Umfang von 7,5 Millionen Franken.

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