24.4224 · Interpellation · 2024-09-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklungen bei der Wohnraumversorgung in Berggemeinden – namentlich mit bezahlbarem Erstwohnraum?
Wie kann die bestehende Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus besser den besonderen Herausforderungen im Berggebiet Rechnung tragen?
Begründung
Der Wohnungsmangel, der sich immer stärker akzentuiert, betrifft längst nicht nur die Städte, sondern immer stärker auch die Berggebiete. So hat sich die Zahl der leerstehenden Wohnungen in Tourismusgemeinden innerhalb weniger Jahre mehr als halbiert. In diesen Regionen ist die Wohnraumversorgung für die einheimische Bevölkerung, aber auch besonders für die Angestellten von lokalen Unternehmen vor allem aus der Tourismusbranche eine zentrale Herausforderung.
Vielerorts engagieren sich die Gemeinden für mehr bezahlbaren Wohnraum, beispielsweise indem sie die Gründung von Wohnbaugenossenschaften unterstützen. Allerdings ist das Schaffen von gemeinnützigem Wohnraum – trotz seinen unbestrittenen Vorteilen – oft anspruchsvoll. Die Baukosten liegen in Berggemeinden meist deutlich über denjenigen im Unterland. Dadurch ist es für diese Projekte schwierig, die Anforderungen für die Unterstützung durch die Wohnraumförderung des Bundes zu erfüllen. Hier braucht es neue Rahmenbedingungen, die den besonderen Voraussetzungen von Berggemeinden Rechnung tragen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt genau und stellt ebenfalls fest, dass Tourismusgemeinden in Berggebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt konfrontiert sind. In Tourismusgemeinden hat sich zwischen 2018 und 2023 die Zahl der leerstehenden Wohnungen von rund 6000 auf gut 2500 reduziert. Die Leerstandsquote sank in diesem Zeitraum von 1,94 auf 0,78 Prozent. Zwischen 2023 und 2024 blieben die Leerstände und die Leerwohnungsquote praktisch konstant. Die Leerwohnungsquote in Tourismusgemeinden liegt damit unter dem schweizerischen Durchschnitt von 1,08 Prozent für das Jahr 2024, und im Vergleich mit anderen Gemeindetypen weisen lediglich die Grosszentren tiefere Werte aus (0,38% für 2024). Manche Tourismusgemeinden weisen sogar besonders tiefe Leerwohnungsquoten aus (Lenk 0,00%, Grindelwald 0,17%, Silvaplana 0,08%; Pontresina 0,09%, Davos 0,12%, Scuol 0,25% oder Nendaz 0,26%). Diese Entwicklung wird teilweise noch verstärkt, weil in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach Zweitwohnraum zugenommen hatte und in diesem Zusammenhang altrechtliche Erst- in Zweitwohnungen umgewandelt wurden. Damit geht bezahlbarer Erstwohnraum verloren. Diese Regionen stehen zudem vor der Herausforderung, dass aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren viele Stellen neu zu besetzen sind, aber für die neuen Arbeitskräfte keine oder nur wenige bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen. Weil die Löhne in touristischen Branchen eher unterdurchschnittlich sind, ist der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen besonders hoch. Verschiedene Gemeinden (bspw. Flims) ergreifen deshalb Massnahmen gemäss Artikel 12 Zweitwohnungsgesetz (ZWG; SR 702), um den Bestand an Erstwohnungen zu erhalten. Auch Arbeitgeber wie Bergbahnen oder Beherbergungsbetriebe engagieren sich für Wohnraum für Ihre Angestellten, selbst wenn diese nur einen Teil des Jahres hier arbeiten. In diesem Zusammenhang haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und Wohnungswesen (BWO) im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltige Entwicklung im Themenschwerpunkt 2023-2024 «Nachhaltiges Wohnen» ein Projekt zu Lösungsansätzen für Angestelltenwohnungen in Tourismusgemeinden unterstützt. Weitere Informationen wird zudem die zweite Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz liefern, welche 2025 gestartet wird.2. Um zu mehr bezahlbarem Erstwohnraum zu kommen, werden in mehreren Gemeinden in Berggebieten auch Projekte im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus entwickelt. Oft zeigt sich allerdings, dass die Finanzierung derartiger Projekte anspruchsvoll ist und auch die Anforderungen für die Förderung durch die Bundesinstrumente (Fonds de roulement und verbürgte Finanzierungen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW) nicht ohne Weiteres erfüllt werden können. Das BWO plant deshalb eine Anpassung seiner Verordnung über die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte (SR 842.4). Damit soll es möglich werden, bei Projekten in Berggebieten die oft höheren Baukosten zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass sich der Kanton und/oder die Gemeinde in substanzieller Art und Weise beteiligt und so dazu beiträgt, dass die Mietzinse der geförderten Wohnungen auch für bescheidene Einkommen bezahlbar bleiben. Die erwähnte Regelung wird voraussichtlich Anfang Februar 2025 in Kraft treten.