24.4235 · Motion · 2024-09-27
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Büro des Nationalrats wird beauftragt, mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für einen Erlass der Bundesversammlung oder dem Ergreifen einer Massnahme die nötigen Schritte einzuleiten für die Schaffung einer Plattform für den Schriftverkehr zwischen den Lobbys und den Parlamentarierinnen und Parlamentariern (Abstimmungsempfehlungen zu den Beratungsgegenständen, Einladungen und weitere Dokumente).
Begründung
Der Schriftverkehr zwischen den Lobbys und den Parlamentsmitgliedern läuft derzeit über E-Mail und Briefpost. Zu bestimmten Zeiten des Jahres füllen die wöchentlichen E-Mails der Lobbyistinnen und Lobbyisten zu Dutzenden die Mailboxen der Parlamentsmitglieder. Abstimmungsempfehlungen und Positionspapiere sowie Einladungen und weitere Dokumente bringen die Postfächer so allzu häufig an ihre Grenzen.
Die Abwicklung des Schriftverkehrs über eine Plattform würde die Arbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier erleichtern. Die Lobbys sollen ihre Abstimmungsempfehlungen und Positionspapiere auf der Plattform ablegen und sie einem bestimmten Beratungsgegenstand zuordnen können. Es sollen auch Einladungen zu Veranstaltungen und weitere Dokumente auf die Plattform hochgeladen werden können.
Da der aktuelle Schriftverkehr nicht vertraulich ist, kann die Plattform so ausgestaltet sein, dass sie ganz oder teilweise öffentlich ist (z.B. nur für akkreditierte Medienschaffende). Die Tätigkeit der Lobbys würde so an Transparenz gewinnen. Welches Transparenzniveau dabei erforderlich sein wird, muss ausgehend vom Vorschlag des Büros bestimmt werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Motion verlangt, dass eine digitale Plattform für den Schriftverkehr zwischen den Lobbyistinnen und Lobbyisten und den Ratsmitgliedern geschaffen wird. Ziel ist es, den Schriftverkehr zu zentralisieren, damit die Mailboxen der Ratsmitglieder nicht mit E-Mails von Lobbyistinnen und Lobbyisten überquellen, und gleichzeitig die Transparenz zu fördern, indem beispielsweise auch akkreditierten Medienschaffenden Zugang zur Plattform gewährt wird.
Diese Motion wirft zahlreiche grundsätzliche und praktische Fragen auf.
Eine auf Freiwilligkeit beruhende Plattform ist zwar denkbar, doch ist es unwahrscheinlich, dass alle Lobbyistinnen und Lobbyisten bereit wären, ihre Unterlagen, Einladungen und Positionspapiere dort abzulegen. Es bestünde somit die Gefahr, dass eine solche Plattform unvollständig ist und bisweilen zu Doppelspurigkeiten führt. Auf jeden Fall aber würde sie die Arbeit der Ratsmitglieder zusätzlich erschweren und damit genau das Gegenteil von dem bewirken, was mit der Motion beabsichtigt wird.
Alternativ könnte laut der Motion eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, welche die Lobbyistinnen und Lobbyisten verpflichtet, ihren Schriftverkehr ausschliesslich auf dieser Plattform abzulegen, und den Versand von E-Mails und Briefpost an die Ratsmitglieder untersagt. Eine solche Massnahme wäre aus Sicht der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie des Schutzes der Privatsphäre problematisch. Beim gegenwärtigen Stand der Dinge ist nicht ersichtlich, kraft welcher Befugnis das Parlament eine solche Verpflichtung einführen könnte. Zudem könnte es deren Einhaltung nur durch die Schaffung eines aufwändigen Kontrollinstruments gewährleisten. Darüber hinaus müsste in der Rechtsgrundlage der Begriff «Lobby» genau definiert werden. Würden auch Dachverbände, Beratungsgesellschaften, Gewerkschaften, Berufsverbände, NGO, parlamentarische Gruppen (Art. 63 ParlG), informelle Kreise sowie Interessenvertreterinnen und -vertreter der Kantone (siehe pa. Iv. 23.425 Masshardt [«Transparentes Lobbying der Kantone»]) unter diesen Begriff fallen? Hinzu kommt, dass bestimmte Ratsmitglieder selbst als Vertreterinnen oder Vertreter von Interessengruppen tätig sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, den Lobbyistinnen und Lobbyisten bei ihren Beziehungen zum Parlament die Arbeit zu erleichtern.
In diesem Zusammenhang wurden vom Parlament folgende Vorstösse abgelehnt oder von ihren Urhebenden zurückgezogen, wie z. B. pa. Iv. 09.486 Graf-Litscher [«Lobbying und Transparenz im Bundeshaus»]; Mo. 11.4029 [Baumann J. Alexander] Reimann Lukas [«Transparenzregeln auch für lobbyierende ehemalige Ratsmitglieder»]; pa. Iv. 11.448 Berberat [«Lobbyismus im Schweizer Parlament. Transparenz und Regulierung»]; pa. Iv. 12.401 Minder [«Weniger Lobbyismus im Bundeshaus»]; pa. Iv. 12.430 Caroni [«Interessenvertretung im Bundeshaus. Klare Spielregeln und Transparenz»]; pa. Iv. 15.438 Berberat [«Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament»]; pa. Iv. 15.464 Grüne Fraktion [«Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier»]; Mo. 17.4324 Estermann [«Bundeshaus-Lobbyismus wirksam einschränken»]; pa. Iv. 18.490 Masshardt [«Mehr Transparenz. Regelung für Lobbyreisen»]; pa. Iv. 18.492 Masshardt [«Transparenz auch bei Lobbyreisen»]; pa. Iv. 23.425 Masshardt [«Transparentes Lobbying der Kantone»]).
Zu guter Letzt ist das Büro skeptisch, ob eine solche freiwillige oder verpflichtende Plattform die Transparenz auch tatsächlich erhöht. Die Lobbyistinnen und Lobbyisten agieren auf mehreren Ebenen und in verschiedenen Phasen des parlamentarischen Verfahrens. Lobbyarbeit kann verschiedenste Formen annehmen und beschränkt sich nicht nur auf den Schriftverkehr. Eine solche Plattform würde darum nur eine beschränkte Teilansicht der Mechanismen zur politischen Einflussnahme liefern.