24.4242 · Postulat · 2024-09-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie hoch die jährlichen Subventionen ausfallen, die in Form von steuerlichen Vergünstigungen vergeben werden.
Begründung
Über die Hälfte der Bundesausgaben entfallen auf Subventionen in der einen oder anderen Form. In diesen Zahlen gemäss Subventionsdatenbank des Bundes sind aber indirekte Subventionen in Form von steuerlichen Vergünstigungen nicht enthalten. Es kann nur vermutet werden, dass solch indirekte Subventionen viel höher ausfallen als direkte Subventionen.
So stützt sich eine Studie aus dem Jahr 2015 zu den Steuerabzügen für energetische Massnahmen an Liegenschaften auf Zahlen der ESTV aus dem Jahr 2005 und beziffert die Steuerausfälle bei den Bundessteuern auf 0.2 bis 0.3 Milliarden Franken sowie bei den Staats- und Gemeindesteuern auf 0.9 bis 1.4 Milliarden Franken. Diese Beträge übersteigen die Fördersummen des Gebäudeprogramms bei weitem. Zudem kommen sowohl diese wie auch frühere Studien zum Schluss, dass der Mitnahmeeffekt bei Subventionen via steuerliche Vergünstigung mit 70-80% ausserordentlich hoch ist.
Es gibt zahlreiche weitere Bereiche, in denen steuerliche Vergünstigungen gewährt werden, ohne dass transparent aufgezeigt werden kann, welche Einnahmenverluste resp. indirekte Subventionen damit verbunden sind. Einige Beispiele:
- Reduzierter MWSt.-Satz für Gastronomie/Hotellerie
- Befreiung von MWSt. und Mineralölsteuer bei Flugreisen
- Steuerabzüge für gemeinnützige Zuwendungen
- Abzüge von Einlagen in die 3. Säule
Für eine ehrliche und transparente Diskussion von Subventionen braucht es deshalb Zahlen zu diesen Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen, auf die im Übrigen gemäss Subventionsgesetz Art. 7 g in der Regel verzichtet werden soll.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat seine Haltung zu Steuervergünstigungen wiederholt dargelegt, letztmals in seinen Stellungnahmen zu den Postulaten Wyss 24.3282 und Birrer-Heimo 19.3367, zur Interpellation Wyss 23.4116 sowie zur Anfrage Badran 18.1009. Er teilt die Position der Postulantin, dass Transparenz über die Höhe der Steuervergünstigungen geschaffen werden soll. Der Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2011 listete erstmals die bestehenden Steuervergünstigungen auf Bundesebene auf und versuchte deren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen zu quantifizieren. Der Bericht verdeutlicht, dass bei vielen Steuervergünstigungen eine Quantifizierung mangels Verfügbarkeit von Daten nicht möglich ist.Im Bereich der direkten Bundessteuer arbeitet der Bundesrat an einer Verbesserung der Datenlage. Konkret hat er zwischen Dezember 2023 und April 2024 eine Vernehmlassung zu einer neuen Verordnung über die Bundesstatistik durchgeführt, welche eine erweiterte Erhebung der Daten der natürlichen Personen bei den Kantonen vorsieht. In der Vernehmlassung ist das Vorhaben auf teilweisen Widerstand bei den Kantonsregierungen gestossen; der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Bundesrat ist weiterhin bereit, die Analyse zu den finanziellen Auswirkungen von Steuervergünstigungen zu aktualisieren, wenn verlässlichere Daten vorliegen. Allerdings werden auch nach einer erfolgreichen Einführung der neuen Datenerhebung Lücken bei der Quantifizierung bestehen bleiben, da insbesondere bei Steuerbefreiungen in der Regel keine Informationen vorliegen. Eine Aktualisierung der Analysen zu den finanziellen Auswirkungen von Steuervergünstigungen vor Einführung der neuen Datenerhebung würde bedingen, dass der Bundesrat eine umfangreiche Ad-hoc-Datenerhebung bei den Kantonen durchführen müsste. Die vom Bundesrat im März 2024 eingesetzte Expertengruppe «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» hat auch eine Überprüfung von Steuervergünstigungen vorgenommen. Gestützt auf den Bericht der Expertengruppe will der Bundesrat einen Vorschlag zur Anpassung der privilegierten Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule an jene des Rentenbezugs in die Vernehmlassung schicken. Mit dem Auslaufen des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bietet sich zudem die Möglichkeit, bei der Mehrwertsteuer eine bestehende Steuervergünstigung abzuschaffen. Ein Bericht zu den Steuervergünstigungen bringt deshalb derzeit keinen wesentlichen Mehrwert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.