24.4246 · Motion · 2024-09-27
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt mit einer Revision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) und des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank (NBG) dafür zu sorgen, dass in Zukunft die Schweizerische Nationalbank die Umlaufmünzen für die Bedürfnisse des Zahlungsverkehrs prägt und ausgibt.
Begründung
Die SNB verfügt seit ihrer Gründung über das Banknotenmonopol, während das Münzmonopol beim Bund liegt. Swissmint, eine Abteilung der eidgenössischen Finanzverwaltung, prägt die Münzen. Im Bereich der Umlaufmünzen gibt die SNB jährlich der Swissmint die Prägeprogramme vor und hält die Lagerbestände der Umlaufmünzen. Die Versorgung der Geschäftsbanken mit Umlaufmünzen sowie die Rücknahme und Aussortierung derjenigen Münzen, die nicht mehr den Qualitätsanforderungen entsprechen, erfolgen ebenfalls über die SNB. Somit sind alle wesentlichen Prozesse im Bereich der Landesversorgung mit Umlaufmünzen – mit Ausnahme der Produktion – bei der SNB angesiedelt.
Mit der Integration von Swissmint in der SNB könnte eine wirtschaftlichere und flexiblere Abstimmung zwischen der Lagerbewirtschaftung und der Münzproduktion erwirkt werden.
Der Bund führt in der Bilanz eine Rückstellung für den Fall, dass er Umlauf- und Sondermünzen zurücknehmen muss. Per 31. Dezember 2021 betrug diese Rückstellung CH 2,3 Milliarden. Die SNB passiviert bereits heute eine Verbindlichkeit für den Banknotenumlauf in der Höhe von CHF 90,7 Milliarden (Stand 31. Dezember 2021). Ein Übertrag des Münzmonopols an die SNB würde den Bund von der Bilanzierung der Rückstellung für den Münzumlauf befreien.
Der Bund delegiert in Artikel 4 des Nationalbankengesetzes das Notenmonopol an die SNB. Analog kann das Münzmonopol an die SNB delegiert werden.
Diese Massnahme würde einen substanziellen Beitrag im Zusammenhang mit der Aufgabenüberprüfung bringen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In den vergangenen Jahren wurden bereits vertiefte Strategiediskussionen zur Zukunft der Swissmint und der Produktion der Schweizer Umlaufmünzen geführt. Dabei wurde auch eine Integration der Swissmint in die SNB geprüft. Da die Herstellung von Münzen sowie das Führen eines Produktionsbetriebes nicht dem Kernauftrag der SNB entsprechen, besteht kein wesentliches Synergiepotenzial zwischen den Aufgaben der Swissmint und der SNB. Eine Delegation des Münzmonopols an die SNB würde die Wirtschaftlichkeit der Münzproduktion nicht verbessern und auch das Problem der schwankenden Münznachfrage würde damit nicht gelöst, sondern lediglich zur SNB verschoben. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die Banknoten nicht von der SNB selbst, sondern von privaten Unternehmen produziert werden. Der kumulierte Gewinn aus dem Münzregal belief sich für den Bund in den letzten 10 Jahren auf knapp 50 Millionen. In den kommenden Jahren fallen die Prägeprogramme im Vergleich zu 2023 wieder höher aus; positiv wirkten sich zudem betriebliche Optimierungen bei Swissmint in den Bereichen Personal, Gebäude und Maschinenpark aus. In den Voranschlägen 2024 und 2025 sowie in den Finanzplanjahren 2026-2028 ist durchgehend ein Gewinn budgetiert. Durch die Münzproduktion erhält der Bund im Budget damit einen Handlungsspielraum im einstelligen Millionenbereich pro Jahr. Eine Übertragung der Rückstellung an die SNB hätte keine Auswirkungen auf die Schuldenbremse, das Bundesbudget würde damit nicht entlastet. Vor diesem Hintergrund besteht keine Dringlichkeit für organisatorische Veränderungen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.