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24.4274 · Interpellation · 2024-12-02

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

In seinem Bericht vom 28. August 2024 über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst an der Hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine, die am 15. und 16. Juni 2024 auf dem Bürgenstock stattgefunden hat, hat der Bundesrat erklärt, dass die durch den Einsatz entstandenen Kosten (deren Summe zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht bekannt war) durch das ordentliche Budget des VBS aufgefangen würden.

1. Wie kommt es, dass ein nicht geplanter Anlass, der nichts mit Katastrophenhilfe zu tun hat und hauptsächlich zu diplomatischen Zwecken durchgeführt wird (und somit im Zuständigkeitsbereich des EDA liegt), allein über das Militärbudget, das das Parlament übrigens (mit viel Mühe) zu erhöhen versucht, gedeckt wird?

2. Wäre es nicht angebracht, die Kosten wenigstens auf die Budgets des VBS und des EDA aufzuteilen, zumal das EDA der eigentliche Auftraggeber dieses Einsatzes ist?

3. Wie viel hat dieser Einsatz insgesamt gekostet?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit diesem Einsatz leistete die Armee einen Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden im Sinne von Artikel 67 des Militärgesetzes (MG; SR 510.10), was gemäss Bundesverfassung zu den Aufgaben der Armee gehört. Die Armee unterstützte nicht das EDA; sie unterstützte den Gastgeberkanton auf dessen Gesuch hin. Als Gastgeberkanton waren der Kanton Nidwalden und dessen Kantonspolizei für den gesamten Sicherungseinsatz zuständig. Der Einsatz der Armee ergänzte das Sicherheitsdispositiv, das von den kantonalen Behörden und der Polizei im Rahmen des interkantonalen Polizeieinsatzes aufgestellt wurde. Die Kosten für einen Assistenzdiensteinsatz der Armee können den zivilen Behörden erlassen werden, wenn dieser im Rahmen eines regulären Wiederholungskurses erfüllt werden kann und die zu erbringenden Leistungen der Ausbildung und den Aufgaben der eingesetzten Truppen entsprechen. 2. Das EDA war nicht Auftraggeber des Einsatzes. Der Bundesrat hat den Einsatz der Armee auf Antrag der Behörden des Kantons Nidwalden genehmigt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren bestätigte, dass die Kantonspolizei auch mit interkantonaler Unterstützung nicht in der Lage sei, die erforderlichen Sicherheitsmittel bereitzustellen. 3. Die Kosten für den Assistenzdiensteinsatz entsprachen denen eines regulären Wiederholungskurses. Die entstandenen Ausgaben wurden vollständig durch das ordentliche Budget des VBS aufgefangen. Die Kosten beliefen sich total auf rund 17,3 Millionen Franken und bestanden aus Diensttagen (6,85 Millionen Franken), Flugstunden (7 Millionenִ Franken), Arbeitsstunden der Berufsorganisation (2,5 Millionen Franken) und einem materiellen Beitrag des Bundes. Dieser umfasste allgemeine Materialkosten und Fahrzeugabgaben, von denen der Kanton Nidwalden befreit wurde (800 000 Franken) sowie zusätzliche Betriebsausgaben wie erweiterte Pikettstunden des für Informatiksysteme zuständigen Personals oder gemietetes Material (140 000 Franken). Betriebsausgaben von mehr als 55 000 Franken, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Einsatz standen, wurden dem Kanton Nidwalden in Rechnung gestellt. Dabei handelte es sich um Kosten, die durch die Abgabe und Rücknahme von Material und dessen Instandhaltung entstanden.