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Das Musée international de la Croix-Rouge et du Croissant-Rouge. Der Bund muss eine ausreichende finanzielle Unterstützung aufrechterhalten

24.4297 · Motion · 2024-12-04

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine ausreichende finanzielle Unterstützung für das Musée international de la Croix-Rouge et du Croissant-Rouge (MICR) aufrechtzuerhalten, damit dieses weiterhin seine Aufgaben von nationalem Interesse erfüllen kann.

Begründung

Das MICR ist eine Institution von nationaler Bedeutung.

  • Es steht im Zentrum des Engagements der Schweiz im Bereich des humanitären Völkerrechts und stärkt die Position der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen.
  • Es verkörpert vollumfänglich den Grundsatz der Neutralität, welcher der Schweiz so sehr am Herzen liegt, und es unterstützt die Ausstrahlung der diplomatischen Schweiz auf internationaler Ebene.
  • Es bewahrt ein einzigartiges Kulturerbe, welches das Engagement der Schweiz widerspiegelt, und macht es der Öffentlichkeit zugänglich. So zum Beispiel die Friedensnobelpreis-Medaille von Henry Dunant oder das Archiv der internationalen Zentralstelle für Kriegsgefangene aus dem Ersten Weltkrieg, das zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Das MICR ist darüber hinaus als «Kulturgut von nationaler Bedeutung» (Kategorie A) gelistet.

Seit 1991 ist der Bund von der nationalen Bedeutung des MICR überzeugt. Er unterstützt das MICR über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit einem Beitrag zwischen 800 000 und 1,1 Millionen Franken. Im Rahmen seines Sparprogramms hat der Bundesrat beschlossen, das Dossier ab 2027 durch die Ausschreibung der Betriebsbeiträge für Museen und Sammlungen Dritter vom EDA an das Bundesamt für Kultur (BAK) zu übertragen. Diese Übertragung garantiert weder den Erhalt der Unterstützung noch deren langfristige Weiterführung. Bei Eintreten auf das Projekt ist auch nicht garantiert, dass der Betrag dem entspricht, was das EDA bisher geleistet hat. Tatsächlich kann das BAK aufgrund der bekannten Ergebnisse der besagten Ausschreibung das Museum nur mit höchstens 300 000 Franken pro Jahr unterstützen.

Diese Übertragung der Zuständigkeit vom EDA an das BAK hat somit eine erhebliche Verringerung der finanziellen Unterstützung des MICR durch den Bund zur Folge. Dies verursacht ein strukturelles Defizit, das für die Institution schwer aufzufangen ist.

Das Überleben des MICR über das Jahr 2027 hinaus ist nicht gesichert und eine Übernahme durch einen anderen Staat wird derzeit nicht ausgeschlossen. Es ist die Pflicht des Bundes, alles Notwendige zu tun, um diese Institution zu erhalten, welche die nationale Identität der Schweiz symbolisiert und zur Verbreitung der schweizerischen Werte auf nationaler und internationaler Ebene beiträgt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundeshaushalt steht in den nächsten Jahren vor grossen finanziellen Herausforderungen. Der Bundesrat hat eine Expertengruppe mit der Durchführung einer Aufgaben- und Subventionsüberprüfung betraut. Sie erhielt den Auftrag, die strukturellen Defizite im Detail zu prüfen und Sparmassnahmen vorzuschlagen, mit denen der Bundeshaushalt ab 2027 um mindestens 3 Milliarden und bis 2030 um mindestens 4 bis 4,5 Milliarden Franken entlastet werden kann. Der Bundesrat hat den Bericht der Expertengruppe am 4. September 2024 zur Kenntnis genommen und am 20. September 2024 entschieden, möglichst viele der vorgeschlagenen Massnahmen zu übernehmen. Zudem beauftragte er das Finanzdepartement, eine Vernehmlassung vorzubereiten. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Expertengruppe, wonach der Bezug des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums zur Gaststaatpolitik nur gering ist. Er schlägt vor, dass das Museum neu Beiträge über den Kredit «Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter» (A231.0131) des Bundesamtes für Kultur beantragen soll, was bereits geschehen ist. Die Gewährung von finanziellen Mitteln erfolgt auf der Grundlage objektiver Kriterien. Gestützt auf die anwendbaren Förderkriterien wird die Finanzhilfe des Bundesamtes für Kultur an das Museum aller Voraussicht nach tiefer liegen als der bisherige Beitrag. Dieser Vorschlag impliziert keine Wertung des Bundesrates zur Bedeutung oder Wert des Internationalen Rotkreuzmuseums für die Schweiz oder seiner Rolle bei der Bewahrung und Valorisierung des materiellen und immateriellen Erbes. Die Massnahme, die das Museum betrifft, wird zusammen mit den anderen Massnahmen der Expertengruppe im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse erneut geprüft. Die Vernehmlassung wurde am 29. Januar 2025 eröffnet und dauert bis zum 5. Mai 2025.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.