24.4299 · Interpellation · 2024-12-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz verfügt für den Unterhalt und den Ausbau ihrer Verkehrsinfrastrutur über Finanzierungsmechanismen, für die sie von ausländischen Verkehrspolitikverantwortlichen beneidet wird. Für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) existieren verlässliche Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen. Diese Grundlagen regeln, woher die Mittel zur Speisung der Fonds kommen und wofür die Fondsmittel ausgegeben werden. Dieses System hat dafür gesorgt, dass der notwendige Unterhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur nicht zum Spielball der jährlichen Budgetdebatte geworden ist. Auch galt in der Vergangenheit das Credo, dass die verschiedenen Verkehrsträger nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen.
Mit der Ablehnung des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen droht für das Credo des "nicht gegeneinander Ausspielens" der verschiedenen Verkehrsträger Gefahr. Genau wie nicht alle Herausforderungen für die zukünftige Mobilität in unserem Land über den Ausbau von Nationalstrassen gelöst werden können, so sind auch der öffentliche und der Langsamverkehr nicht das Allheilmittel. Es braucht die vernetzte Mobilität mit den richtigen Ausbauten für die richtigen Verkehrsträger am richtigen Ort. Was jetzt droht, ist, dass Partikularinteressen im Vordergrund stehen, nur noch Projekte der persönlich bevorzugten Verkehrsträger unterstützt werden und die Solidarität unter den Regionen verloren geht.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat an:
Ist der Bundesrat bereit, die gestützt auf BIF und NAF geplanten Ausbauschritte zeitlich so koordinieren, dass sie gleichzeitig im Parlament behandelt werden können?
Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament Gesamtpakete zu unterbreiten, die entweder in sich Ausbauten der verschiedenen Verkehrsträger und der beiden Fonds vereinigen oder die dem Parlament ermöglichen, die Ausbauschritte für BIF und NAF so zu verbinden, dass sie nur gemeinsam wirksam werden können?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat die ETH Zürich beauftragt, die Priorisierung der Projektportfolios von Strasse, Schiene und Agglomerationsprogrammen zu untersuchen. Dabei spielt auch das Zusammenspiel zwischen den Verkehrsträgern eine wichtige Rolle. Der Bundesrat strebt eine Verbesserung dieses Zusammenspiels an. Er wird nach Abschluss der beauftragten Arbeiten über das weitere Vorgehen entscheiden. Im Moment ist es daher noch zu früh, um zu den beiden Vorschlägen – zeitliche Koordination der Ausbauschritte und Bildung eines Gesamtpakets – konkret Stellung zu nehmen.