24.4306 · Interpellation · 2024-12-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
2024 sind bis anhin schweizweit mehr als 650 Nester der Asiatischen Hornisse zerstört worden – das sind 5 Mal so viel wie noch im 2023! Die asiatische Hornisse ist dramatisch im Vormarsch und eine Gefahr nicht nur für die Imkerei, sondern auch für weitere Bestäuber wie Wildbienen, Hummeln und weitere Insekten sowie der Landwirtschaft und der Biodiversität. Der Bund muss nun sofort handeln, sich besser koordinieren und die Kantone effektiver unterstützen. Die derzeitige Koordination läuft aus Sicht der Kantone überhaupt nicht optimal und die Umsetzung der Motion Hegglin geht zu schleppend.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Bei der Motion Hegglin gibt der Bundesrat die Revision der ChemRRV (Biozide im Wald) mit 2026 an. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass wir angesichts der rasanten Verbreitung der asiatischen Hornisse bereits im März 2025 eine Lösung für einen gezielten Einsatz brauchen?
Der in der Motion Roduit genannte Art. 52 Abs. 3 der Freisetzungsverordnung ermöglicht, dass der Bund die Koordination der Massnahmen mit Blick auf die Ausbreitung der asiatischen Hornisse vollumfänglich übernehmen sollte, um unannehmbare Folgen für die Bienenzucht, die Landwirtschaft, die Biodiversität und das Wohlbefinden der Bevölkerung zu verhindern. Ist der Bundesrat bereit ein schweizweites Bekämpfungskonzept zu erstellen?
Dazu gehört auch die Weiterführung der Unterstützungsfinanzierung der Ausbildungsmassnahmen der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) und des Bienengesundheitsdienstes ab 2026. Wird der Bundesrat diese Unterstützungsfinanzierung weiterführen?
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass aufgrund der Dringlichkeit, schweizweit den Schaden durch die Asiatische Hornisse begrenzen zu müssen, die gesetzliche Grundlage – namentlich das USG und das Waldgesetz und allenfalls das Tierseuchengesetz– angepasst werden müssen? Zuständigkeiten, die Bekämpfungspflicht und die Kostenregelung für die Bekämpfungsmassnahmen neu geregelt werden müssen?Die Neuregelung dem Parlament viel rascher vorgelegt werden sollte?
Begründung
Das USG legt fest, dass invasive gebietsfremde Arten bekämpft werden müssen. Der Bund und die Kantone teilen sich die Verantwortung, wobei der Bund nationale Strategien und Monitoring-Systeme entwickelt und die Kantone für die Umsetzung der Massnahmen zuständig sind. Auf Bundesstufe zuständig sind nicht weniger als drei Bundesämter. Die derzeitige Koordination läuft entgegen den Aussagen des Bundes alles andere als optimal. Wie die NZZ am 19.11.2024 berichtete, übernimmt beispielsweise Genf die Kosten für die Zerstörung der Nester. In der Waadt dagegen müssen Grundstückseigentümer dafür 200 bis 300 Franken zahlen und verweigern manchmal die Zerstörung von Nestern. Die Arbeiten des kantonalen Cercle Exotique werden durch die Bundesämter aktiv behindert, obwohl er aus Not Koordinationsaufgaben zwischen den Kantonen wahrnimmt, für die eigentlich der Bund zuständig ist. So hat das BAG eine Allgemeinverfügung für einen Wirkstoff erlassen, der nach Erfahrungen aus der Westschweiz ungeeignet ist und die zudem am 30. September 2024 abgelaufen ist. Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung wurde zwar verlängert, dies wurde den Kantonen aber nicht mitgeteilt. Sehr viele Nester werden aber erst ab Oktober gefunden und derzeit ist nicht bekannt, wie viele Königinnen der Asiatischen Hornisse erfolgreich überwintern und im Frühling 2025 wieder neue Nester anlegen. Die Bundesämter BAFU und BAG nehmen bewusst in Kauf, dass die Kantone keine Rechtssicherheit haben und – setzen sie die Bekämpfung aus akutem Anlass fort – möglicherweise illegal handeln. Es braucht nun dringend eine nationale Bekämpfungsstrategie durch den Bund, ähnlich wie dies bereits bei invasiven Arten, wie dem Japankäfer geschehen ist. Es fällt auf, dass die Koordination dann schneller vorangeht, wenn direkte Schäden in der Landwirtschaft durch den Schädling entstehen. Hierzu ist zu sagen, dass die Asiatische Hornisse in Galizien bereits 65% der Bienenpopulation zerstört hat und die Landwirtschaft durch die massiv geringere Bestäubungsleistung grossen Schaden erleiden wird.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) wird so rasch wie möglich revidiert, um den Einsatz von Bioziden gegen die Asiatische Hornisse im Wald zu ermöglichen (siehe hierzu auch die Antwort des Bundesrates auf die Motion 23.3998 Hegglin Peter). Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion wird im Frühjahr 2025 eröffnet. Die Verordnungsanpassung soll danach voraussichtlich vor Ende Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden. Sekundärnester der Asiatischen Hornisse sind insbesondere im Wald nur schwer aufzuspüren und oft schwer zugänglich. Wird jedoch ein Nest im Wald entdeckt und ist es erreichbar, kann es unter Umständen bereits heute mit physikalischen Methoden bekämpft werden. Tests mit Kälteverfahren (Einfrieren des Nests mit nachfolgender Entfernung und Zerstörung) während der diesjährigen Bekämpfungsaktionen waren erfolgreich. 2. Ein Bekämpfungskonzept in Form einer Empfehlung des Cercle Exotique existiert bereits heute. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt die Kantone in der Koordination der Massnahmen gemäss Artikel 52 Absatz 3 der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) und bei ihrer Überwachung gemäss Artikel 52 Absatz 2 FrSV. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstützt die Erforschung neuer Methoden zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse von 2024 bis 2026. 3. Aktuell werden für die Jahre 2023 bis 2025 Subventionen in der Höhe von jeweils 100 000 Franken an die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) und an den Bienengesundheitsdienst (BGD) ausgerichtet. Mit dem Entlastungspaket 2027 plant der Bundesrat den «Verzicht auf Förderung im Bereich Bildung und Umwelt» (Punkt 4.20). Der Bundesrat hat die Vernehmlassung am 29. Januar 2025 eröffnet. 4. Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse ist gemäss Artikel 52 Absatz 2 FrSV grundsätzlich Aufgabe der Kantone. Der Bundesrat prüft derzeit, ob und inwiefern die bestehenden rechtlichen Lücken bezüglich Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) geschlossen werden sollen.