Lexipedia

24.4311 · Interpellation · 2024-12-09

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im März 2024 erteilte mir der Bundesrat die Auskunft, dass «16 Vollzeitstellen spezifisch für den Abbau der ältesten Pendenzen (Asylgesuche)» geschaffen worden seien. «Nach einer Einarbeitungszeit von sechs Monaten könnten mit 15 zusätzlichen Vollzeitstellen rund 1'000 Asylgesuche mehr pro Jahr erledigt werden. Für den beschleunigten Pendenzenabbau hat der Bundesrat im März 2024 weitere 60 befristete SEM-Stellen bewilligt.» liess der Bundesrat verlauten.

Sechs Monate sind vergangen: die Anzahl erstinstanzlich pendenter Asylgesuche wurde im letzten halben Jahr von 13'568 (Stand 30.4.2024) auf 12'582 (Stand 31.10.2024) gesenkt. Beim Schutzstatus S wurde die Zahl von rund 5'500 hängigen Gesuchen auf 5'000 abgearbeitet.

Knapp 1'000 Erledigungen in sechs Monaten: das ist zu wenig. Mit dieser Kadenz dauert es noch Jahre, bis die Pendenzenberge abgearbeitet sind. In den letzten zwei Monaten ist die Zahl der hängigen Asylgesuche zudem gestiegen statt gesunken und dies trotz der geringer als vom SEM erwarteten Anzahl eingegangener Asylgesuche.

Der gewünschte Erfolg bleibt offensichtlich aus und die hohe Anzahl pendenter Verfahren, die notabene niemandem im System helfen, belasten alle involvierten Partner weiterhin massiv und verursachen hohe Kosten. Diese treffen vor allem auch die Kantone und Gemeinden hart.

Ich erlaube mir deshalb, unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse, erneut drei Fragen zum Thema zu stellen und bitte um Beantwortung derer:

  1. Wie kann der massive Überhang an pendenten Asylgesuche zeitnah und endlich mit griffigen Massnahmen abgearbeitet werden?

  2. Stimmen die approximative Berechnung, nach welcher ein Vollzeitangestellter pro Monat rund fünf bis sechs Asylentscheide trifft? Falls nein, wie hoch ist dieser Wert?

  3. Gibt es Überlegungen Prozesse einzuführen, welche diese Verfahren beschleunigen? Falls ja, welche?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Anzahl der Pendenzen ist abhängig von der Anzahl der neu gestellten Asylgesuche, der Erledigungskapazität des Staatssekretariats für Migration (SEM) und der Wiederaufnahme von bereits erledigten Asylgesuchen. Die Asylgesuche haben ab Mitte 2022 stark zugenommen, was aufgrund der dafür unzureichenden Ressourcen zu einem Pendenzenanstieg geführt hat (2021: 14 928 Asylgesuche und 4438 Pendenzen per Ende Jahr, 2022: 24 511 Asylgesuche und 12 239 Pendenzen, 2023: 30 223 Asylgesuche und 15 567 Pendenzen, 2024: 27 740 Asylgesuche und 11 921 Pendenzen). Im 2024 wurden somit im Vergleich zum Vorjahr rund ein Viertel der Pendenzen abgebaut.Die Erledigungskapazität des SEM im Asylbereich wurde mit den erwähnten zusätzlichen Personalressourcen beträchtlich erhöht (2021: 15 464 Erledigungen, 2022: 17 599, 2023: 26 667, 2024: 34 585). Zudem hat das SEM, wie in Antwort 2 dargelegt, messbare Produktivitätssteigerungsmassnahmen vorgenommen, soweit dies möglich ist, ohne die Entscheidqualität oder Sicherheitsaspekte zu vernachlässigen.Gemäss Modellannahmen beträgt die Erledigungskapazität des SEM im Jahr 2025 36 300. Damit sollte es möglich sein, die Pendenzen weiter signifikant abzubauen, sofern kein Gesuchsanstieg stattfindet. Durch die Aussetzung von Dublin-Rückübernahmen seitens Italiens und die Praxisänderung für afghanische Frauen Mitte 2023 muss das SEM zurzeit mehrere tausend Fälle pro Jahr mehrfach erledigen. Der Pendenzenabbau erfolgt deshalb etwas langsamer als die reine Differenz zwischen Gesuchseingängen und Erledigungen. Spätestens im Verlauf des Jahres 2026 sollte der Pendenzenstand wieder den gegenwärtigen «Fonds de Roulement» von 5800 erreichen, bei dem sich alle Asylgesuche effektiv in Bearbeitung befinden. 2. Der Personalschlüssel für die Neustrukturierung des Asylbereichs im Jahr 2019 wurde auf der Grundlage berechnet, dass in einem Bundesasylzentrum (BAZ) für 1000 Erledigungen pro Jahr gemäss Asylstatistik 15 Vollzeitstellen notwendig sind. Das entspricht 5,56 Erledigungen pro Monat und Vollzeitstelle. Dieser Schlüssel umfasst neben den Asylentscheiderinnen und -entscheidern somit auch das gesamte Administrativ-, Betriebs- und Führungspersonal der BAZ. Im Jahr 2024 wurde im SEM (BAZ und Zentrale) im Durchschnitt eine monatliche Produktivität von 7,0 Entscheiden gemäss Asylstatistik pro Asylentscheiderin bzw. Asylentscheider erreicht. 2023 lag dieser Wert noch bei 6,2. Daneben bearbeiten Asylentscheiderinnen und -entscheider auch noch andere Gesuchskategorien des Asylbereichs wie Wiedererwägungs-, Flughafen- und Familienzusammenführungsgesuche, die nicht zu einer direkten Erledigung gemäss Asylstatistik führen. 3. Das revidierte Asylgesetz (AsylG; 142.31), das seit März 2019 in Kraft ist (AS 2018 2855), sieht eine beschleunigte Behandlung von Asylgesuchen vor. Die Asylprozesse sind somit bereits auf eine rasche Gesuchsbehandlung ausgelegt. Sie wurden auch bereits mehrfach grundsätzlich positiv evaluiert. Der signifikante Asylgesuchsanstieg verbunden mit dem zeitaufwändigen Aufbau der dafür notwendigen Behandlungsressourcen sind hauptverantwortlich dafür, dass die Verfahrensfristen ab Mitte 2022 nicht mehr eingehalten werden konnten und die Pendenzen angestiegen sind. Zudem hat das SEM ab 2023 auf offensichtlich aussichtslose Asylgesuche bestimmter Personenkategorien reagiert und für diese Fälle das «24-Stunden-Verfahren» eingeführt. Im Rahmen der Arbeiten an einer umfassenden «Gesamtstrategie Asyl» werden derzeit zusammen mit den wichtigsten Partnern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene weitere Massnahmen geprüft, die zu Optimierungen im Schweizer Asylsystem beitragen sollen.