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24.4334 · Postulat · 2024-12-11

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die neuen Ernährungsempfehlungen sowie die überarbeitete Lebensmittelpyramide unter folgenden Aspekten prüft.

1. Änderungen in der Lebensmittelpyramide:
Der Bericht muss ausführen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage ein Steak durch ein Pouletfilet ersetzt wurde und warum die empfohlene Fleischmenge auf 2 bis 3 Portionen pro Woche begrenzt wurde. Ausserdem muss er erklären, warum Fleisch als Proteinquelle in den Hintergrund gedrängt und in der grafischen Darstellung versteckt wurde.

2. Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit:
Der Bericht muss zeigen, welche Aspekte der Nachhaltigkeit in den Ernährungsempfehlungen auf welcher Grundlage berücksichtigt wurden. Er muss auch die Auswirkungen der neuen Ernährungsempfehlungen auf die Nutzung der landwirtschaftlichen Grünflächen in der Schweiz untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle der Wiederkäuer bei der Verwertung von Raufutter für die Milch- und Fleischproduktion sowie auf deren Bedeutung für die Landschaft.

3. Nährwert von Fleisch:
Der Bericht muss klären, wie der Bundesrat die Neubewertung von Fleisch wissenschaftlich begründet, insbesondere im Hinblick auf den höheren Nährwert im Vergleich zu pflanzlichen Quellen, wie zum Beispiel einer besseren Bioverfügbarkeit und Gesamtqualität verschiedener Nährstoffe wie Proteine und Mineralien sowie einer geringeren Kalorienzufuhr.

4. Auswirkungen auf andere Entscheidungsbereiche:
Schliesslich muss der Bericht die Auswirkungen der neuen Ernährungsempfehlungen auf andere politische Projekte analysieren, wie zum Beispiel auf die Agrarpolitik 2030+ (AP30+). Die Analyse soll eine Liste der relevanten politischen Projekte sowie der geplanten Massnahmen beinhalten.

Begründung

Die neuen Ernährungsempfehlungen und die Änderung der Lebensmittelpyramide legen den Schwerpunkt auf pflanzliche Proteine und Nachhaltigkeit, was sich auf die Fleischproduktion und auf die Landwirtschaft auswirkt. Dies setzt eine solide wissenschaftliche Grundlage voraus, die es ermöglicht, die langfristigen Auswirkungen auf die Nahrungsmittelversorgung zu verstehen. Die tierischen Produkte ermöglichen eine vorteilhafte Ernährung, insbesondere eine besser Bioverfügbarkeit von Nährstoffen. Die gesundheitlichen und ökologischen Aspekte müssen klar dargelegt werden, um fundierte Entscheidungen für die Agrarpolitik und die Konsumentinnen und Konsumenten zu ermöglichen.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Die Ernährungsempfehlungen basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen. Letztere sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen publiziert (www.blv.admin.ch > Lebensmittel und Ernährung > Ernährung > Empfehlungen und Informationen > Schweizer Ernährungsempfehlungen). Der Bundesrat ist bereit, diese im geforderten Bericht darzulegen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.