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24.4339 · Postulat · 2024-12-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu evaluieren, wie und in welchem Zeitraum Homemonitoring und Hospital@Home als flankierende Massnahmen zur Stärkung der ambulanten Behandlung im Schweizer Gesundheitswesen umgesetzt werden könnten und welche Grundlagen dafür geschaffen werden müssten. Es soll abgeschätzt werden, mit welchen Folgekosten pro Jahr gerechnet werden muss, wie gross das Einsparpotential der Gesundheitskosten dieser aktuell als Pilotprojekte durchgeführten Behandlungsoptionen pro Jahr ist und wie weit der Zusatzaufwand für Angehörige zumutbar ist. Auch die Abgrenzung zu anderen Behandlungsoptionen, namentlich der Spitex soll geklärt werden.

Begründung

Homemonitoring und Hospital@Home kann von niedergelassenen Ärzten und stationären Behandlungszentren als sinnvolle Massnahme in der Behandlung und Nachbetreuung von Patienten umgesetzt werden. Dies wurde zB in der Schweizerischen Ärztezeitung 2023 (104 (3): 34-37 bestätigt. Es ist nachgewiesen, dass ein Tag Homemonitoring nur einen Drittel der Kosten eines Tages im Spital verursacht und aus weiteren Gründen eine valable Alternative darstellen kann: Ein Patient ist zu Hause viel aktiver als im Spital, was ein wesentlicher Faktor für die Heilung ist, gerade bei Atemwegserkrankungen. Das Risiko nosokomialer Infekte wird vermieden, in Schweizer Spitälern beträgt dies 6% (2022). Es ist ein oft genannter Patientenwunsch, in den eigenen vier Wänden gesund zu werden.

Die Rolle der Angehörigen muss dabei kritisch evaluiert werden, vorallem wie weit diese eingebunden werden können.

Beispiele erfolgreicher Pilotprojekte gibt es im Kt Baselland (Klinik Arlesheim) sowie im Kt Zürich (Spital Zollikerberg und Hospital@HomeAG Zürich). In den USA, in England, Frankreich, Israel oder Singapur ist Hospital@Home institutionalisiert.

Es stellt sich die Frage, welche Strategie der Bundesrat bei Hospital@Home und beim Homemonitoring verfolgt. Ein Konzept soll aufzeigen, wie Hospital@Home und Homemonitoring institutionalisiert werden könnte, welche Kosten anfallen, welche Einsparungen möglich sind, ob eine verbesserte medizinische Versorgung erreicht wird und welche Schnittstellen zu anderen Behandlungsoptionen vorliegen.

Das Stimmvolk hat die einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen am 24.11.24 gutgeheissen, Fehlanreize für stationäre Behandlungen fallen also weg und alternative Modelle lassen sich einfacher prüfen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund begrüsst grundsätzlich die Förderung der ambulanten Versorgung. Am 24. November 2024 hat die Stimmbevölkerung die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen; BBl 2024 31) angenommen. Ab dem 1. Januar 2028 werden alle ambulanten und stationären Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von Versicherern und Kantonen nach gleichem Verteilschlüssel finanziert. Diese Massnahme wird den aktuell bestehenden Fehlanreizen entgegenwirken und die Verlagerung von stationären hin zu meist kostengünstigeren, ambulanten Leistungen beschleunigen. Aus Sicht des Bundesrates kann eine Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen auch die Behandlung zu Hause von aus medizinischer Sicht spitalbedürftigen Patientinnen und Patienten umfassen, wie es das Konzept von «Hospital at Home» vorsieht. Es liegt an den Gesundheitseinrichtungen und Kantonen, solche Konzepte zu entwickeln. Sofern mit Angeboten wie «Hospital at Home» Pflege- und Krankheitsleistungen zu Hause erbracht werden, sind sie im heutigen Rechtsrahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) als ambulante Leistungen zu verstehen, denn stationäre Leistungen können nicht zu Hause erbracht werden. Wenn die Patientin oder der Patient zu Hause behandelt oder gepflegt wird, liegt keine Spitalbedürftigkeit vor. Spitalbedürftigkeit liegt dann vor, wenn die notwendigen diagnostischen oder therapeutischen Massnahmen nur in einer Spitalinfrastruktur zweckmässig durchgeführt werden können (vgl. auch die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Roduit 24.3750 «Hat der Bundesrat die Risiken und Folgen des Konzepts "Hospital at Home" abgeschätzt?»). Die medizinisch-technologische Entwicklung führt indessen dazu, dass laufend neue Leistungen entwickelt und eingeführt sowie bisherige Leistungen abgelöst oder nur noch bei sehr eingeschränkten Indikationen angewendet werden. Das Vertrauensprinzip bei ärztlichen Leistungen ermöglicht bei dieser laufenden Entwicklung grundsätzlich einen raschen Zugang zu Innovationen. Sofern gegebenenfalls Anträge zur Kostenübernahme zu Lasten der OKP notwendig sind, ist es an den Fachkreisen, diese zu stellen. Vor diesem Hintergrund begrüsst der Bundesrat grundsätzlich, dass die Akteure weitere kostengünstige Modelle für den ambulanten Bereich entwickeln und verfolgt die Entwicklung und insbesondere die im Postulat erwähnten Pilotprojekte mit Interesse. Für die Erarbeitung eines bilanzierenden Berichtes sieht der Bundesrat den geeigneten Zeitpunkt jedoch noch nicht gekommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.