24.4347 · Interpellation · 2024-12-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die generelle Unsicherheit ist das Ergebnis der gegenwärtigen geopolitischen Entwicklungen. Sie bewirkt auch für die strategische Entwicklung der wichtigen Regional-Flugplätze Unklarheiten (Kat.II-Flugplätze): Bern-Belp, Buochs, Grenchen, La Chaux-de-Fonds/Les Eplatures, Lugano, Sion, St. Gallen-Altenrhein). Ihre dezentralen Fluginfrastrukturen tragen wesentlich zur militärischen Sicherung unseres Landes bei. Unverzichtbar sind zudem für die Versorgungssicherheit bei einem (Teil-)Ausfall bzw. dem Erreichen der Kapazitätsgrenzen der Landesflughäfen Zürich und Genf.
Trotz des geopolitischen Umbruchs werden solche strategischen Gesichtspunkte von der Politik ignoriert oder gar torpediert. Torpediert beispielsweise durch den intransparenten, massiven Kostenanstieg beim Bundes-Monopolbetrieb Skyguide. Ignoriert durch die lahmende strategische Luftraumplanung AVI-STRAT des BAZL. Eine zusätzliche Herausforderung stellt sich für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein: Seit acht Jahren verhandelt man im Staatvertrag Schweiz – Österreich über Anpassungen der Eckdaten zum Flugbetrieb, ohne Ergebnis.
Diese Gemengelage wirft für die Zukunft der Regional-Flugplätze Fragen auf:
1. Bis wann rechnet der Bundesrat mit dem Abschluss von AVI-STRAT, die auch die Dual-use Aspekte der Regional-Flugplätze beinhaltet?
2. Wie unterstützt der Bundesrat jene Regional-Flugplätze (v.a. Flugplatz St. Gallen-Altenrhein), die für die Gewährleistung der Landessicherheit durch ihre aviatischen Schlüsselinfrastrukturen (Dual-use, Verteidigung, Versorgungssicherheit, Pilotenschulung: Rettung, Polizei etc.) gerade in der heutigen Zeit von zentraler Bedeutung sind?
3. Wie beurteilt der Bundesrat die Monopolstellung von Skyguide (Bundesanteil: 99,947 Prozent) mit Blick auf die Regeln des EU-Binnenmarkts?
4. Welche Schritte sieht der Bundesrat vor, um die Monopolstellung von Skyguide durch ein wettbewerbliches, kostengünstigeres, transparentes Angebot der Flugsicherung abzulösen, das für die Regional-Flugplätze finanziell tragbar ist?
5. Welchen Zeit- und Massnahmenplan hat der Bundesrat, um die Verhandlungs-Blockade beim Staatsvertrag Schweiz - Österreich über den Flugbetrieb St. Gallen-Altenrhein zu lösen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Programm «Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie der Schweiz (AVISTRAT-CH)» befindet sich seit Ende 2023 in der Umsetzungsphase. Derzeit werden in beiden Teilprojekten die Grundlagen für die Umsetzungskonzepte erarbeitet: Der Verband Schweizer Flugplätze ist federführend im Teilprojekt «koordinierte Entwicklung und Nutzung des Flugplatzsystems», währenddessen das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL für das Teilprojekt «Luftraumzugang dank Ausrüstung» verantwortlich ist. Der Abschluss des Programms ist für 2035 vorgesehen. Die Strategie von AVISTRAT-CH sieht eine punktuelle zivile Mitbenutzung militärischer Infrastrukturen vor, macht aber keine Aussage zur untergeordneten Mitbenützung zivilaviatischer Infrastrukturen durch die Luftwaffe. 2. Die einsatzrelevanten Militärflugplätze benötigen militäraviatische Infrastrukturen; diese sind im Sachplan Militär festgesetzt. Im Rahmen eines Dezentralisierungskonzepts kann die Luftwaffe in einer ausserordentlichen Lage ausserdem auf zivilaviatische und andere zivile Infrastrukturen (u.a. Strassenabschnitte) zurückgreifen. Die Regionalflughäfen, so auch der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein, nehmen aus militärischer Sicht keine Schlüsselfunktion ein. Sie werden aber von der Luftwaffe im Rahmen von Ausbildungsflügen und zur Entlastung der einsatzrelevanten Militärflugplätze in untergeordnetem Umfang mitbenutzt. Der Bund hat die Flugsicherungsdienste der Flugplätze der Kategorie ll (gemäss Anhang der Verordnung über den Flugsicherungsdienst VFSD, SR 748.132.1) in den vergangenen Jahren mit rund 30 Millionen Franken pro Jahr subventioniert. Der Bund übernimmt damit sämtliche, nicht durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckten Kosten der Flugsicherung auf diesen Flugplätzen. Die Mittel stammen aus dem für die Luftfahrt zweckgebundenen Reinertrag aus der Besteuerung von Flugtreibstoff (Spezialfinanzierung Luftverkehr). Unter Berücksichtigung des Berichts «Ausgaben- und Subventionsprüfung 2024» schlägt der Bundesrat vor, diese Finanzhilfe zu reduzieren und an den Bundesinteressen (Ausbildung und Staatsflüge) auszurichten. 3./4. Die Vorgaben der in der Schweiz anwendbaren EU-Regulation der Flugsicherungsgebühren betrifft nur die An- und Abflugsicherungsgebühren der Landesflughäfen Zürich und Genf sowie die Streckenflugsicherungsgebühren. Es handelt sich dabei um hoheitliche Aufgaben von nationaler Bedeutung, die vom bundeseigenen Unternehmen Skyguide sichergestellt werden. Die Flugplätze der Kategorie ll können gemäss Artikel 9a der VFSD seit 2019 andere Anbieter als Skyguide mit der Erbringung der lokalen Flugsicherungsdienste beauftragen. Von dieser Möglichkeit hat bis anhin kein Flugplatz Gebrauch gemacht. Ein Spezialfall ist der Flugplatz Samedan, der die Flugsicherung selber erbringt. Artikel 9b der VFSD legt fest, unter welchen Bedingungen das BAZL eine Übertragung der lokalen Flugsicherung genehmigt. Ob eine Liberalisierung zu einer wesentlichen Kostenreduktion führen würde, müsste im konkreten Fall überprüft werden. Aus Sicht Bund stehen dabei die Kosten des Gesamtsystems im Fokus. 5. Die Schweiz unterstützt grundsätzlich das Anliegen des Flugplatzhalters St. Gallen Altenrhein für eine Anpassung der für einen Regionalflugplatz teils restriktiven Rahmenbedingungen. Die informellen Gespräche einer bilateralen Arbeitsgruppe zwischen der Schweiz und dem Land Vorarlberg für eine Anpassung des Staatsvertrags und der Verwaltungsvereinbarung sind sistiert. Es wird in der ersten Hälfte des Jahres 2025 zwischen der Schweiz und dem Land Vorarlberg geklärt, ob die Gespräche fortgeführt werden.