Lexipedia

24.435 · Parlamentarische Initiative · 2024-06-13

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Das Parlamentsgesetz Art. 132 soll in dem Sinne ergänzt werden, dass für Mitglieder des Bundesrats eine Amtszeit gilt. Vorzeitige Rücktritte vor Ablauf der Amtszeit sollen nur aus ausserordentlichen Gründen zulässig sein.

Begründung

Die Konkordanz verlangt, dass die massgeblichen politischen Parteien gemäss ihrer von den Wählerinnen und Wählern bestimmten Grösse im Bundesrat vertreten sind. Der noch heute von der Bundesversammlung bei der Wahl des Bundesrats eingehaltene Verteilschlüssel (2:2:2:1, die sogenannte "Zauberformel") datiert aus dem Jahre 1959. Mit dieser Verteilung waren damals 84.93% der Wählerinnen und Wähler im Bundesrat durch eine Partei vertreten. So erfolgte die Verteilung im Sinne der Konkordanz. Im Bundesrat sind seit den Wahlen 2023 noch 74,6% der Wählerinnen und Wähler vertreten. Damit ist die Vertretung der Wählerschaft im Bundesrat so tief wie noch nie seit der Einführung der Konkordanz. Der Wählerwillen wird weniger gut abgebildet.

Wahlen müssen Folgen haben. Um die konkordante Zusammensetzung des Bundesrats wieder deutlicher an den Wählerwillen anzunähern, muss man erstens der Bundesversammlung die Möglichkeit geben, nach den Wahlen mehrere Sitze im Bundesrat neu besetzen zu können, und zweitens Rücktritte von Mitgliedern des Bundesrats während der Legislatur in der Regel vermeiden. Denn bei Rücktritten während der Legislatur oder bei einer oder zwei neu zu besetzenden Sitzen im Bundesrat hat immer eine Mehrheit der Bundesversammlung ein machtpolitisches Interesse daran, an der Verteilung nichts zu ändern. Damit der Bundesversammlung wieder die in der Verfassung verankerte Weisungs- und Wahlfreiheit wieder besser ermöglicht wird, die Ergebnisse der Wahlen in der Zusammensetzung des Bundesrats besser abgebildet werden, ist es angebracht, eine reguläre Amtszeit für Mitglieder des Bundesrats zu bestimmen. Um sicher zu stellen, dass Mitglieder des Bundesrat auch die ganze Legislaturperiode, für die sie gewählt sind, absolvieren, sollten vorzeitige Rücktritte nur noch aus ausserordentlichen (insbesondere persönlichen) Gründen möglich sein. Eine solche Regelung würde dazu führen, dass nach Eidgenössischen Wahlen jeweils mehrere Sitze im Bundesrat frei würden, und die Bundesversammlung mehr Möglichkeiten erhält, den Ergebnissen der Wahlen Rechnung zu tragen, und damit die Konkordanz im Bundesrat zu stärken.