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24.4357 · Postulat · 2024-12-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nach dem Scheitern des internationalen Abkommens wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob es zweckmässig ist, entweder der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten oder eine Massnahme zu ergreifen und einen Bericht über die Voraussetzungen vorzulegen, die erforderlich sind, um die Einführung von Mehrwegverpackungssystemen in der Schweiz in den Bereichen Buisness to Buisness (B2B) und Buisness to Consumer (B2C) zu fördern.

Begründung

Der Kampf gegen die Umweltverschmutzung durch Plastik wird auf internationaler Ebene intensiviert, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen über einen Vertrag gegen Umweltverschmutzung durch Plastik unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. In der fünften Verhandlungsrunde (INC-5) haben sich mehr als 100 Länder, darunter auch die Schweiz, auf ehrgeizige Massnahmen geeinigt, wie globale Beschränkungen für Kunststoffe, Phasen der schrittweisen Abschaffung, Standards für die Ausgestaltung von Produkten und Ansätze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Aufgrund des Widerstands einiger Länder konnte jedoch kein abschliessender Konsens erzielt werden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz jetzt handelt, um ihre lokale Politik an diese internationalen Ziele anzupassen. Ein solches Vorgehen würde ihre Führungsposition im ökologischen Wandel stärken und die Schweizer Unternehmen bei der Anpassung an ein sich veränderndes internationales Regulierungsumfeld unterstützen.

Ich bitte den Bundesrat um Folgendes:

  1. Die aktuellen Hindernisse sollen ermittelt werden, indem die wirtschaftlichen, logistischen und regulatorischen Hemmnisse analysiert werden, welche die Einführung von Wiederverwendungssystemen bremsen; dabei sind die Besonderheiten von KMU und Grossunternehmen zu berücksichtigen.

  2. Die Auswirkungen sollen evaluiert werden, indem die Vor- und Nachteile von Wiederverwendungsmodellen im Vergleich zu den heutigen Systemen untersucht werden (Recycling und Einwegverpackungen), insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Klima.

  3. Die Empfehlung nationaler Standards für Mehrwegverpackungen, die sich an internationalen Best Practices orientieren und die mit schweizerischen und europäischen Vorschriften kompatibel sind, soll in Erwägung gezogen werden.

  4. Es soll in Betracht gezogen werden, Unternehmen durch die Schaffung von Anreizen zu unterstützen, um Investitionen in Wiederverwendungssysteme zu fördern.

  5. Der Infrastrukturbedarf (Umkehrlogistik, Waschanlagen usw.) soll ermittelt werden und es sollen Lösungen zur gemeinsamen Nutzung dieser Investitionen durch öffentliche und private Akteure vorgeschlagen werden.

  6. Die Konformität der in der Schweiz ergriffenen Massnahmen mit den internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen einer möglichen Koalition der freiwilligen Akteure, soll evaluiert werden, und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen auf ausländischen Märkten soll gestärkt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die internationalen Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Plastikabkommens werden 2025 weitergeführt. Es bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen fortschreiten. Zurzeit ist offen, welche Ziele und Massnahmen schliesslich im Rahmen eines internationalen Plastikabkommens festgelegt werden. Gemäss Verhandlungsmandat setzt sich die Schweizer Delegation weiterhin für ein effektives Plastikabkommen ein. Es soll insbesondere verbindliche Regeln auf internationaler Ebene entlang des gesamten Lebenszyklus von Plastik, inklusive Produktion und Chemikalien, enthalten.Zudem hat sich die Schweiz bei der Welthandelsorganisation (WTO) der Multi-Stakeholder-Initiative des informellen Dialogs über die Umweltverschmutzung durch Plastik und den Handel mit umweltverträglichen Kunststoffen («Informal Dialogue on Plastic Pollution and Environmentally Sustainable Plastics Trade») angeschlossen. Im Rahmen dieses Dialogs soll untersucht werden, wie eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der WTO zu den globalen, regionalen und nationalen Bemühungen zur Verringerung der Plastikverschmutzung beitragen könnte.Wie bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Graf 24.3380 «Massnahmen zur Förderung, zum Recycling und zur Wiederverwendung (ReUse) von Mehrwegverpackungen» festgehalten, begrüsst der Bundesrat den freiwilligen Einsatz von Mehrwegverpackungen, denn dies trägt sowohl zur Schonung der Ressourcen wie auch zur Vermeidung von Abfall und Littering bei. Das Parlament hat im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» neue rechtlichen Grundlagen geschaffen. Diese sollen dazu beitragen, dass künftig vermehrt Rohstoff- und Materialkreisläufe geschlossen werden. So wird in Artikel 30d Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) festgehalten, dass Abfälle der Wiederverwendung zugeführt oder stofflich verwertet werden müssen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung oder die Herstellung neuer Produkte. Weiter kann der Bundesrat künftig Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten und Verpackungen festlegen (Art. 35i Abs. 1 USG). Dabei sind die Regelungen der wichtigsten Handelsparter der Schweiz (Art. 35i Abs. 2 USG), die von der Wirtschaft bereits ergriffenen Massnahmen (Art. 41a Abs. 3 und Abs. 4 USG) sowie unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit das Kosten-Nutzen-Verhältnis von neuen Vorgaben zu berücksichtigen und zu prüfen. Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Bestimmungen im USG laufen. Neue Prüfaufträge in diesem Themenbereich sind aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.