24.4396 · Interpellation · 2024-12-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat rät in seinem 2023 erschienenen Bericht zur Perspektive BAHN2050 zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs auf kurzen und mittleren Distanzen, besonders in grenzüberschreitenden Agglomerationen. Der BAV-Bericht Perspektive BAHN 2050 unterstreicht diese Empfehlung. Denn, so der Bericht: «Eine detaillierte Analyse der nationalen Personenverkehrsdaten zeigt, dass ein grosser Anteil des Aufkommens und der Leistungen im motorisierten Individualverkehr auf Distanzen von weniger als 30 Kilometern stattfindet.» Spricht die SBB-Spitze über ihre Perspektiven zum Personenverkehr, klingt es anders. CEO Vincent Ducrot positioniert sich im NZZ-Interview vom 14.09.2024 so: «Ich hätte mit Blick auf die Zukunft gerne ein System, in dem die Bahn weniger lokal beansprucht wird. Die Bahn ist auf mittlere und lange Distanzen stark.» Verwaltungsratspräsidentin Monika Ribar äussert sich in der Schweiz am Wochenende vom 23.11.2024 – angesprochen auf die «Milliardenausbauten» wie Basel – ähnlich kritisch.
Zwar entscheidet letztlich das Parlament über Angebotsausbauten und die erforderlichen Infrastrukturen, es stellt sich aber die Frage nach den Folgen solch unterschiedlicher strategischer Ansichten zwischen der SBB und ihrem Eigner.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
Wie bindend sind die Perspektiven BAHN2050 für die SBB als Bundesbetrieb?
Fordert der Bundesrat in seiner Eignerrolle von der SBB eine gemeinsame Position in der strategischen Ausrichtung des Personenverkehrs auf der Schiene?
Die SBB scheint sich stärker auf den Fernverkehr als auf den Regionalverkehr konzentrieren zu wollen. Will der Bundesrat diesen Weg unterstützen?
Inhaltliche Grundlagen für die Botschaften zum Bahnausbau werden massgeblich von der SBB miterarbeitet. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Arbeiten objektiv erfolgen und nicht von strategischen Zielen der SBB beeinflusst sind?
Die Agglomeration Basel identifiziert sich 1:1 mit der Perspektive BAHN2050. Die Skepsis der SBB bzgl. des notwendigen Bahnausbaus ist deshalb für die Region nicht nachvollziehbar. Wie beurteilt der Bundesrat die kritische Haltung der SBB gegenüber einer Weiterentwicklung des Bahnknotens Basel?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Perspektive BAHN 2050 ist die strategische Grundlage des Bundes für die nächsten Ausbauschritte. Sie berücksichtigt die Verkehrsperspektiven 2050, den Sachplan Verkehr, Teil Programm sowie die Klima- und Energiestrategie der Schweiz. Sie ist eine Grundlage für die Beurteilung der Ausbauwünsche sowie für die Bewertung und Auswahl der Massnahmen, welche dem Parlament vorgeschlagen werden. Die Perspektive BAHN 2050 bildet eine zentrale Planungsgrundlage für alle am Prozess beteiligten Planungspartner, d.h. für die Kantone, die Fernverkehrsbetreiberin, die Güterverkehrsbranche und die Infrastrukturbetreiberinnen der Eisenbahn. 2./3. Der Bundesrat sorgt dafür, dass die Strategien des Personen- und Güterverkehrs der SBB mit den übergeordneten Bundesstrategien übereinstimmen. In diesem Zusammenhang wurde die Perspektive BAHN 2050 erarbeitet. Ihr Fokus liegt auf dem Beitrag der Bahn zur Erreichung des Klimaziels. Die Perspektive BAHN 2050 hat den grössten Hebel für die Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene auf den kurzen und mittleren Distanzen identifiziert. Das Bahnangebot soll in diesen Räumen auf nachfragestarken Korridoren ausgebaut werden. Dabei gilt, dass eine Entlastung der bereits stark belasteten Bahnnetze in urbanen Räumen auch mit alternativen Systemen erreicht werden kann, zum Beispiel Metro, Tram oder Bus. Die Perspektive BAHN 2050 ortet auch auf langen Distanzen Handlungsbedarf und zwar dort, wo die Bahn gegenüber der Strasse heute nicht konkurrenzfähig ist. Die SBB ist derzeit einzige Konzessionärin im Fernverkehr. Sie muss die Angebote des Fernverkehrs qualitativ hochstehend und profitabel erbringen. Dies entspricht den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB. Als Fernverkehrsbetreiberin verfolgt die SBB teilweise unternehmerische Interessen, welche zu den politischen Aufträgen oder gesetzlichen Vorgaben für den Bahnausbau in einem Spannungsfeld stehen können. Die Rolle des BAV ist es, im Rahmen der Ausbauschritte dafür zu sorgen, dass aus den Entwicklungsbedürfnissen des Fern-, Güter- und Regionalverkehrs ein nachfrage- und kundenorientiertes Gesamtkonzept entsteht, welches den für die Weiterentwicklung der Bahn gesetzten Zielen nachkommt (siehe Art. 48a EBG). 4. Das BAV beauftragt SBB Infrastruktur und SBB Personenverkehr mit gewissen inhaltlichen Arbeiten für die Botschaften zum Bahnausbau. Das BAV definiert für diese Arbeiten die Rahmenbedingungen sowie die gemeinsamen Gremien. In diesen werden die im Rahmen des Auftrags bearbeiteten Inhalte transparent dargelegt. Dabei werden jeweils die aktuellsten Verkehrsperspektiven des ARE herbeigezogen. Diese bilden eine strategische Grundlage zur Planung der Infrastrukturen. Daneben hat die SBB die Möglichkeit, sich aus Konzernsicht eine Meinung zu bilden zu den vorgesehenen Massnahmen. Aus Sicht Bundesrat gelingt die Trennung zwischen fachlichen Arbeiten und unternehmenspolitischer Positionierung der SBB gut. Die SBB nimmt ihre Rolle als Infrastrukturplanerin unabhängig unternehmenspolitischer Sichtweisen im Sinne des BAV wahr. 5. Die Fachexperten haben für die notwendigen Infrastrukturausbauten einen Zeit- und Finanzbedarf ausgearbeitet. Dieser Bedarf wird von Vertretern der Region Basel als zu hoch beurteilt. Daraus ergeben sich Differenzen in der Einschätzung der realistischen Umsetzungshorizonte. Diese Differenzen werden in den eigens für den Bahnausbau im Knoten Basel geschaffenen Gremien sowohl auf Fachebene, wie auch auf politisch-strategischer Ebene behandelt. Aus Sicht Bundesrat sind diese Differenzen jedoch nicht als grundsätzliche Skepsis der SBB gegenüber dem Ausbau des Bahnknotens Basel zu verstehen.