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24.4440 · Interpellation · 2024-12-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Pläne und Strategien verfolgt der Bundesrat, um die gesamthaft verfügbaren Kapazitäten in den Bundesasylzentren bestmöglich auszunutzen?

  2. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die Asylsuchenden bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Bundesasylzentren verbleiben?

  3. Wie viele Pendenzen im Asylverfahren gibt es aktuell und wie viele wurden seit der Ankündigung von Bundesrat Jans (2. April 2024) abgebaut?

  4. Wo befinden sich die Personen, deren Verfahren durch den Abbau von Pendenzen abgeschlossen wurden?

  5. Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat eingeleitet, um die Pendenzen im Asylwesen nachhaltig abzubauen?

  6. Wie viele zusätzliche Stellen für den Abbau der Pendenzen hat das SEM im Jahr 2023 und 2024 effektiv aufgestockt? Wie viele Pendenzen konnte das SEM dank der zusätzlichen Stellen abbauen?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

1. An der Asylkonferenz vom 28. März 2014 einigten sich Bund und Kantone darauf, dass der Bund 5000 Unterbringungsplätze betreibt. Der finanzielle und rechtliche Rahmen für die Schaffung dieser Plätze wurde vom Bundesrat in der Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung des Asylgesetzes (Neustrukturierung des Asylbereiches; BBl 2014 7991) festgelegt. Ab Frühling 2022 genügten die Plätze in den regulären Bundesasylzentren (BAZ) nicht mehr zur Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden, sie sind seither vollständig ausgelastet. Angesichts der Schwankungen bei den Gesuchseingängen sollte aber immer eine gewisse Unterbringungsreserve vorhanden sein. Deshalb betreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) zusätzlich mehrere tausend Plätze in von der Armee oder von Kantonen und Gemeinden für die Bundesunterbringung temporär zur Verfügung gestellten Anlagen. Es handelt sich hier vor allem um Gebäude auf Kasernengelände oder um Zivilschutzanlagen. In den Krisenperioden der Jahre 2022 und 2023 hatte das SEM zeitweise über 10 500 Unterbringungsplätze gleichzeitig in Betrieb. Die Auslastung dieser temporären Strukturen wird optimiert, indem nach Bedarf und Möglichkeit Anlagen eröffnet und wieder geschlossen werden. So hat das SEM zum Beispiel im Oktober 2024 kommuniziert, neun temporäre Bundesasylzentren wieder schliessen zu können. Die temporäre Unterkunftsplanung ist vom Einverständnis der Gebäudeeigner abhängig und erweist sich als vergleichsweise aufwändig und ressourcenintensiv. Längerfristig sollte es deshalb das Ziel sein, dass das SEM möglichst wieder selber über die notwendigen Kapazitäten für die Bundesunterbringung von asyl- und schutzsuchenden Personen verfügen kann. Andererseits erlaubt die Nutzung bestehender Kapazitäten der Armee oder der Kantone und Gemeinden für die Bundesunterbringung von asyl- und schutzsuchenden Personen die wirtschaftliche Nutzung vorhandener Infrastrukturen und trägt damit zur Kostenoptimierung bei. Das Zusammenspiel der Nutzung von Infrastrukturen des SEM und Dritter ist einer der Aspekte, welche derzeit sowohl im Rahmen der Arbeiten an einer umfassenden «Gesamtstrategie Asyl» zusammen mit den wichtigsten Partnern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene angeschaut werden wie auch in Erfüllung des Postulats 23.3084 Minder «Fehlende Schwankungstauglichkeit im Asylwesen. Lösungsvorschläge präsentieren». 2. und 4. Das SEM hat den gesetzlichen Auftrag, so viele Gesuche wie möglich beschleunigt und während der gesetzlich vorgegebenen Maximalaufenthaltsdauer der Asylsuchenden in einem BAZ von 140 Tagen abzuschliessen. Soweit möglich wird bei einem negativen Entscheid mit Wegweisung noch während dem Aufenthalt in einem BAZ, in Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Kanton, der Vollzug durchgeführt bzw. vorangetrieben. Asylsuchende, deren Gesuch nicht während ihres Aufenthalts im BAZ erledigt werden kann, werden dem erweiterten Verfahren zugeteilt und bis zum endgültigen Entscheid für die weitere Unterbringung und Betreuung aufgrund eines bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssels einem Kanton zugewiesen. Nach Abschluss des Asylverfahrens kommt es bei einem Bleiberecht zu Integrationsmassnahmen durch den zuständigen Kanton. Bei negativem Entscheid mit Wegweisung ist ebenfalls der zuständige Kanton für deren Vollzug verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass die Person das Land verlässt. Bei unzureichender Unterbringungskapazität und Ressourcen im SEM für die Gesuchserledigung besteht das Risiko, dass asylsuchende Personen, wie im Herbst 2022 vorübergehend geschehen, vorzeitig den Kantonen zugewiesen werden müssen. Einige dieser Asylverfahren wurden dadurch verlängert. Sowohl die Kantone wie das SEM sind sich einig, dass frühzeitige Zuweisungen aufgrund ihrer negativen Auswirkungen in Zukunft wenn immer möglich vermieden werden sollten. Das SEM hat deshalb mehr Ressourcen erhalten, es überprüft und optimiert zudem permanent seine Prozesse. 3., 5. und 6: Die Anzahl der Pendenzen ist abhängig von der Anzahl der neu gestellten Asylgesuche, der Erledigungskapazität des SEM und der Wiederaufnahme von bereits erledigten Asylgesuchen. Aufgrund der stark gestiegenen Asylgesuchszahlen der Vorjahre hat das SEM 2022 und 2023 insgesamt 240 zusätzliche Stellen für Asylentscheiderinnen und -entscheider erhalten sowie weitere 16 Vollzeitstellen spezifisch für den Abbau der ältesten Pendenzen. Nach einer Einarbeitungszeit von sechs Monaten können mit 15 zusätzlichen Vollzeitstellen rund 1000 Asylgesuche mehr pro Jahr erledigt werden. Für den beschleunigten Pendenzenabbau hat der Bundesrat im März 2024 weitere 60 befristete SEM-Stellen bewilligt. Das SEM konnte damit und durch weitere Produktionssteigerungsmassnahmen seine Erledigungskapazität signifikant ausbauen (2021: 15 464 Erledigungen, 2022: 17 599, 2023: 26 667, 2024: 34 585). Per Ende 2024 bestanden 11 921 erstinstanzliche Asylpendenzen, per Ende März 2024 waren es noch 14 224. Somit wurden in den ersten neun Monaten seit der Ankündigung von Bundesrat Jans am 2. April 2024 2303 Pendenzen parallel zur laufenden Bearbeitung der anderen eingereichten Anträge abgebaut. 2025 sollte ein weiterer Pendenzenabbau möglich sein, sofern kein signifikanter Gesuchsanstieg stattfindet. Der aktuelle Fonds de Roulement (alle Gesuche befinden sich in Bearbeitung) von 5800 Pendenzen dürfte spätestens im Verlauf des Jahres 2026 erreicht werden. Zudem widmet sich das SEM ab 2025 vermehrt dem gezielten Abbau der ältesten Pendenzen.