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24.4451 · Motion · 2024-12-18

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Freitag in der letzten Sessionswoche soll bis spätestens 13 Uhr für die Abarbeitung von Vorstössen im Nationalrat verwendet werden.

Begründung

Diese Massnahme ist kostenneutral und für Parlamentarier zumutbar. Aktuell bekommen wir für diesen letzten Freitag der Session noch ein Taggeld, obwohl meist nur eine Stunde wirklich im Parlament gearbeitet wird. Die Zeit bis am Mittag sollte dafür verwendet werden, Vorstösse abzuarbeiten. Damit müssten weniger Vorstösse unbehandelt abgeschrieben werden. Die Heimreise ist auch ab Mittag noch in alle Landesregionen gewährleistet. Die Miliztauglichkeit bleibt gewahrt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Büro ist wie der Motionär der Meinung, dass die Behandlung der Vorstösse verbessert werden muss. Mit den Massnahmen aus dem Jahr 2009, die vorsehen, dass während mindestens acht Stunden parlamentarische Initiativen vorgeprüft und Vorstösse behandelt werden (Art. 28 des Geschäftsreglementes des Nationalrates [GRN], SR 171.13), kann die Geschäftslast nämlich nicht abgebaut werden. Deshalb wird eine gewisse Anzahl dieser Geschäfte nach zwei Jahren unbehandelt abgeschrieben (Art. 119 Abs. 5 Bst. a des Parlamentsgesetzes [ParlG], SR 171.10).

Das Büro ist dennoch der Ansicht, dass es keine gute Lösung ist, die Sitzungen des letzten Sessionstages einfach bis 13 Uhr zu verlängern. Eine solche Massnahme bringt verschiedene Schwierigkeiten mit sich. Zum einen wird es für die Ratsmitglieder schwieriger, sich zu organisieren – dies gilt insbesondere für diejenigen, die am Freitagnachmittag eine lange Heimreise antreten oder anderen Verpflichtungen nachkommen müssen. Zum anderen läuft dies dem Prinzip des Milizparlaments zuwider, da es schwieriger wird, politische und berufliche Tätigkeiten miteinander zu vereinbaren.

Da die Behandlung von Vorstössen die Anwesenheit des zuständigen Bundesratsmitglieds erfordert, wäre dieses durch eine solche Verlängerung gezwungen, die wöchentliche Bundesratssitzung während der Sessionen auf den frühen Nachmittag zu verlegen, was eine zusätzliche Erschwernis wäre.

Im Weiteren ist das Büro der Meinung, dass eine solche Massnahme quantitativ gesehen relativ wenig bringt. Mit den wenigen zusätzlichen Stunden des letzten Sessionsfreitages könnten im besten Fall rund 20 bis 30 Vorstösse behandelt werden, was drei bis vier Prozent der behandlungsreifen Vorstösse entspricht.

Es gibt bereits Alternativen, um die Arbeitslast besser bewältigen zu können. Das Büro kann zum Beispiel die Sitzungen am Montagabend verlängern (Art. 34 Abs. 2 GRN), was keine zusätzlichen Kosten für Taggelder verursachen würde. Auch kann es Sondersessionen einberufen (Art. 2 Abs. 2 ParlG). Zu guter Letzt sind auch andere Ansätze denkbar. So könnten u. a. die Anliegen der von Nationalrat Cottier eingereichten parlamentarischen Initiativen 24.447 («Drei statt fünf Minuten für die Behandlung von Vorstössen von Ratsmitgliedern und Fraktionen») und 24.448 («Sondersessionen. Das Büro entscheiden lassen») umgesetzt werden. Die Staatspolitische Kommission (SPK) beschloss am 21. Februar 2025, der ersten keine Folge zu geben, das Anliegen der zweiten aber zu unterstützen.

Schliesslich sei auch darauf verwiesen, dass das Büro die Sitzungszeiten nicht wie vom Motionär vorgeschlagen von sich aus ändern kann. Diese Zeiten sind in Artikel 34 GRN festgelegt. Jedwede Änderung bedürfte daher einer Revision des Geschäftsreglementes, wofür wiederum eine parlamentarische Initiative eingereicht werden müsste.

Antrag des Büros vom 16.05.2025

Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit (Büchel, Aeschi, Page, Thalmann-Bieri) beantragt Annahme der Motion.