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24.447 · Parlamentarische Initiative · 2024-09-23

Parlament

In Kommission des Nationalrats

Wortlaut

Das Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) ist so zu ändern, dass für die Beratung von parlamentarischen Initativen (1. Phase) und von Vorstössen der Ratsmitglieder und Fraktionen, die auf separaten Listen aufgeführt sind (Motionen und Postulate), die Redezeit der Rednerinnen und Redner (Urheberin oder Urheber, Berichterstatterin oder Berichterstatter der Kommission, Sprecherin oder Sprecher der Kommissionsminderheit, Bundesrat, Ratsmitglied, das zuerst die Ablehnung beantragt hat) auf drei Minuten begrenzt ist, gegenüber fünf Minuten heute.

Begründung

Der Nationalrat hat immer wieder Mühe, alle parlamentarischen Vorstösse der Kategorie IV innerhalb der im Parlamentsgesetz vorgeschriebenen zwei Jahre (Art. 119 Abs. 5 Bst. a ParlG) zu behandeln. Nach Auskunft der Parlamentsdienste sind am Ende der Sessionen regelmässig zwischen 800 und 1000 Beratungsgegenstände hängig. Um dem entgegenzuwirken, räumt der Rat in den ordentlichen Sessionen regelmässig Platz ein für die Behandlung der Vorstösse (Art. 28 GRN). Hinzu kommt jedes Jahr eine Sondersession (Art. 33d Abs. 1 Bst. b GRN), was zusätzliche Kosten verursacht. Während der Coronapandemie hatte das Büro des Nationalrates im August 2020 gestützt auf eine informelle Vereinbarung der Fraktionen beschlossen, in einem Pilotversuch die Redezeit zu Motionen und Postulaten sowie zu parlamentarischen Initiativen von fünf auf drei Minuten zu verkürzen, um den zu Beginn der Pandemie entstandenen Rückstand aufzuholen. Dank diesem Entscheid konnte der Rückstand wettgemacht werden, ja es konnte sogar ein Vorsprung erarbeitet werden! Es hat sich dabei gezeigt, dass die durchschnittliche Gesamtzeit für die Behandlung einer Motion oder eines Postulats im betroffenen Zeitraum zwischen drei und fünf Minuten und nie über zehn Minuten lag, also klar unter der herkömmlichen Behandlungsdauer, die bis zu 20 Minuten pro Beratungsgegenstand betragen kann. Diese Praxis wurde jedoch nach 2020 nicht weitergeführt (Schreiben des Büros vom 19. Febr. 2021), weil sie im Widerspruch stand zum Geschäftsreglement. Der Pilotversuch hat gezeigt, dass es durchaus möglich ist, einen Vorstoss in drei Minuten zu vertreten oder zu bekämpfen und dass dadurch in der gleichen Zeit mehr Vorstösse behandelt werden können (+ 66 %). Deshalb erscheint es sinnvoll, das Geschäftsreglement entsprechend anzupassen. Damit könnten die Effizienz gesteigert und die demokratischen Rechte der Parlamentsmitglieder gestärkt werden. Gleichzeitig würde das Risiko, dass nach zwei Jahren die «Guillotine» angewandt wird, gesenkt und die Betriebskosten des Rates würden möglicherweise reduziert.

Verhandlungen

Sitzung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates am 26.02.2026

Sie beantragt die Vorlage abzuschreiben.

Auskünfte

Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)

spk.cip@parl.admin.ch

Staatspolitische Kommission (SPK)