24.4488 · Motion · 2024-12-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für externe Beratungsmandate, die er vergibt, ein Kostendach von 100 Millionen Franken pro Jahr festzulegen.
Begründung
Das Beratungsmandat, mit dem Bundespräsidentin Viola Amherd ihre ehemalige Mitarbeiterin Brigitte Hauser-Süess betraut hatte und das mit 1140 Franken pro Tag zu Buche schlug, hat viel zu reden gegeben.
Es handelt sich allerdings nicht um einen Einzelfall. Die vom Bundesrat vergebenen Beratungsmandate nehmen stetig zu: 2019 beliefen sich die Gesamtausgaben auf 150 Millionen Franken. 2023 waren es fast 184 Millionen.
Das VBS und das UVEK haben im vergangenen Jahr je über 50 Millionen Franken für externe Beratungsmandate ausgegeben.
Dabei mangelt es in der Bundesverwaltung an sich nicht an Beraterinnen und Beratern, die überdies grosszügig entlöhnt werden (nicht selten Lohnklasse 31 oder höher).
Parallel zu den externen Beratungsmandaten wachsen beim Bund auch die Personalausgaben. 2007 gab es 32 000 Bundesstellen im engeren Sinne, 2023 waren es gemäss Staatsrechnung 38 600.
Dieses parallele Wachstum beim Bundespersonal und bei den externen Beratungsmandaten ist in Anbetracht des Spardrucks beim Bund nicht haltbar. Entweder wächst der Personalbestand und Aufgaben werden folglich internalisiert oder es werden Externe beauftragt und der Stellenbestand beim Bund wird entsprechend reduziert.
Der Bundesrat wird daher beauftragt, für die Vergabe externer Beratungsmandate durch die eidgenössischen Departemente ein Kostendach von 100 Millionen Franken pro Jahr festzulegen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Ämter der Bundesverwaltung lassen sich mit Beratungsmandaten in Bereichen unterstützen, in denen sie nicht oder noch nicht über das notwendige Wissen verfügen. Werden diese Leistungen nur temporär in Anspruch genommen, sind externe Mandate oftmals günstiger als Festanstellungen. Mit der Motion würden die Beratungsausgaben um über 40 Prozent gekürzt, entsprechend könnten weniger externe Leistungen bezogen werden, was in einigen Bereichen wiederum zu höheren Personalausgaben führen dürfte.Im Rahmen des Entlastungspaketes 2027 wird der Bundesrat die Verwaltungsausgaben um 300 Millionen kürzen. Der Spielraum für die Ämter in ihren Globalbudgets wird deshalb ohnehin enger. Der Bundesrat findet es aber richtig, dass die Verwaltungseinheiten grundsätzlich selbst entscheiden können, wie sie ihre Globalbudgets zur Erfüllung ihrer Aufgaben am effizientesten einsetzen. Auf die Plafonierung einzelner Aufwandarten sollte vor diesem Hintergrund verzichtet werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.