24.4508 · Motion · 2024-12-19
Justiz- und Polizeidepartement
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen und umzusetzen, die die Kantone beim Vollzug von Wegweisungen entlasten und unterstützen. Insbesondere soll der Bundesrat:
Massnahmen zur besseren Koordinierung zwischen den Kantonen und dem Bund entwickeln, um Hürden wie frühe Abflugzeiten oder logistische Herausforderungen zu beseitigen.
Ein System etablieren, das Kantone stärker entlastet, die besonders hohe Zahlen an Rückführungen bewältigen müssen, z. B. durch Unterstützungspersonal oder zusätzliche finanzielle Mittel für operative Kosten.
Begründung
Der Vollzug von Wegweisungen stellt die Kantone vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Logistik und die personellen sowie finanziellen Ressourcen. Unterschiede in den Belastungen der einzelnen Kantone erschweren eine gerechte Verteilung der Aufgaben und führen zu Überlastungen in besonders stark betroffenen Regionen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, durch eine stärkere Koordinierung zwischen Bund und Kantonen die Effizienz im Vollzugsprozess zu erhöhen und Hindernisse wie ungünstige Abflugzeiten oder organisatorische Schwierigkeiten abzubauen. Ein gezieltes Unterstützungssystem für stark belastete Kantone kann zudem dazu beitragen, die operative Umsetzung von Rückführungen zu erleichtern und die Belastung gleichmässiger zu verteilen.
Diese Schritte sind notwendig, um die Kantone zu entlasten und sicherzustellen, dass der Vollzug von Wegweisungen effektiv und nachhaltig durchgeführt werden kann. Sie stärken die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und tragen zur Wahrung der Handlungsfähigkeit der Schweiz in der Migrationspolitik bei.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Wegweisungsvollzugs liegt bei den Kantonen, der Bund leistet Vollzugsunterstützung. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion, den Wegweisungsvollzug weiter zu optimieren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Kantone tauschen sich dazu bereits heute intensiv und auf verschiedenen Stufen aus. Mit Artikel 97 Absatz 1 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) in Verbindung mit der Vereinbarung der KKJPD und des EJPD über die Durchführung von begleiteten Rückführungen auf dem Luftweg (Aufgebotsvereinbarung 2011; Stand 12. November 2015) hat der Bundesrat die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit sich die Kantone gegenseitig personell bei Rückführungen unterstützen können. Artikel 9 der Aufgebotsvereinbarung sieht vor, dass ein Kanton, der mangels personeller Ressourcen nicht selbst in der Lage ist, eine Rückführung vorzunehmen, gestützt auf das massgebende Polizeikonkordatsrecht bei einem anderen Kanton um das erforderliche Begleitpersonal ersucht. Artikel 12 der Aufgebotsvereinbarung regelt die Abgeltung dieser gegenseitigen kantonalen Amtshilfe. Die konkrete Umsetzung der Amtshilfe ist hingegen Sache der Kantone oder Konkordate und nicht des Bundes. Das SEM unterstützt die Kantone im Rückkehrbereich bereits intensiv und wendet dafür substanzielle personelle wie finanzielle Ressourcen auf. So sind verschiedene pauschale Abgeltungen des Bundes vorgesehen, wie beispielsweise für die polizeilichen Begleitungen, zur Beteiligung an den Betriebskosten für die ausländerrechtliche Administrativhaft oder für den Empfang am Flughafen und die polizeiliche Zuführung zum Flugzeug seitens der Flughafenpolizeibehörden. Letztere wurde per 15. Juli 2024 massgeblich erhöht, um die Flughafenkantone finanziell zu entlasten, weil diese in besonderem Mass zur reibungslosen Abwicklung von Rückführungen beitragen. Auf die in der Motion erwähnten Abflugzeiten kann der Bund nur bedingt Einfluss nehmen. Die grosse Mehrheit der Rückführungen (ca. 95%) erfolgt mittels kommerzieller Linienflüge. Bei Sonderflügen sind die Abflugzeiten hingegen abhängig von den Vorgaben der Zielstaaten bezüglich Ankunftszeit der Flüge, welche das SEM je nach Zielstaat nur beschränkt beeinflussen kann. Die Schweiz zählt zu den vollzugsstärksten Staaten Europas. Die Zahl der Ausreisen 2024 konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut um rund 20% gesteigert werden (ohne Ukraine). Der Bundesrat wird seine Bemühungen, den Wegweisungsvollzug weiter zu optimieren, fortsetzen. Im Rahmen der Erfüllung der Motion 23.3082 Salzmann «Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern» und der Arbeiten zur Gesamtstrategie Asyl wird er weitere Optimierungsmassnahmen prüfen und darüber Bericht erstatten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.