Lexipedia

Stopp für Rüstungsexporte aus der Schweiz und damit Ja zu einer kohärenten Friedenspolitik der Schweiz

24.455 · Parlamentarische Initiative · 2024-09-27

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Verfassung wird dahingehend angepasst, dass die Ausfuhr von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern, einschliesslich Kleinwaffen und leichten Waffen, sowie Munition, untersagt wird.

Ausnahmen können vorgesehen werden für Geräte zur humanitären Entminung, Sport- und Jagdwaffen, oder für Waffen, die von der Schweizer Armee bei Einsätzen der militärischen Friedensförderung verwendet werden.

Begründung

Die Schweiz hat eine exportorientierte Rüstungsindustrie. Dabei zeigt sich unmittelbar, dass sich dadurch Zielkonflikte ergeben: So investiert die Schweiz viel in eine Aussenpolitik, die die Friedensförderung und den Schutz der Menschenrechte ins Zentrum stellt – profitiert aber gleichzeitig finanziell von der Aufrüstung. Dabei muss die Frage, ob die Bemühungen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung glaubwürdig vertreten werden können, wenn mit Schweizer Kriegsmaterial Konflikte angeheizt werden, gestellt werden.

Auch das SDG-Ziel 16 (UNO Agenda 2030 für eine Nachhaltige Entwicklung) Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen empfiehlt eine drastische Reduktion des internationalen Waffenhandels, um Konflikten vorzubeugen und friedliche Gesellschaften zu fördern. Die Verbreitung von Waffen lässt Konflikte leichter eskalieren, verlängert und verstärkt sie. Auch Schweizer Kriegsmaterial verursacht Leid, so wie es Medienberichte immer wieder aufzeigen: Schweizer Gewehre tauchen in Jemen auf, Schweizer Fliegerabwehrkanonen im Libyschen Bürgerkrieg oder Schweizer Splittergranaten in Syrien.

Mit weniger als einem Prozent Anteil an der Exportwirtschaft und wenigen Tausend Arbeitsplätzen, welche meist in Bereichen sind, welche unter einem grossen Fachkräftemangel leiden, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen überschaubar.