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24.4553 · Interpellation · 2024-12-20

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

In der Stellungnahme zur Motion Quadri 24.4209, die den Bundesrat beauftragte, einen Mechanismus zum interkantonalen Ausgleich des alterungsbedingten Anstiegs der Krankenkassenprämien einzuführen, hat der Bundesrat festgehalten: «Der Bundesrat ist weiterhin der Meinung, dass der nationale Finanzausgleich für ein Gleichgewicht zwischen den Kantonen sorgt. [...], insbesondere hat er ausgeführt, dass der nationale Finanzausgleich eine soziodemographische Komponente innerhalb des Lastenausgleichs enthält, der die Kosten aufgrund der Bevölkerungsstruktur, u. a. des Alters, berücksichtigt. Der Kanton [...] erhält bereits Beiträge vom Bund im Rahmen des Lastenausgleichs».

Leider decken sich aber die kürzlich veröffentlichten Berechnungen zu den Ausgleichszahlungen 2025 nicht mit diesen Aussagen. So erhält der Kanton Tessin keine Ausgleichszahlungen für den soziodemografischen Lastenausgleich, obwohl er einen besonders hohen Anteil an Personen im Alter von 80 Jahren und mehr im Verhältnis zur ständigen Wohnbevölkerung aufweist (7,6 % gegenüber dem schweizerischen Durchschnitt von 5,7 %). Es ist daher an der Zeit, die besondere Situation des Kantons Tessin anzuerkennen, wo ein nicht unerheblicher Teil der älteren Menschen Rentnerinnen und Rentner aus der Deutschschweiz sind.

Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  • Bestätigt der Bundesrat, dass der Kanton Tessin – anders als in der Stellungnahme zur Motion 24.4209 behauptet – keine Ausgleichszahlungen für den soziodemografischen Lastenausgleich erhält?

  • Teilt der Bundesrat in Anbetracht der obigen Ausführungen die Ansicht, dass der nationale Finanzausgleich seinen Zweck nicht erfüllt?

  • Hält der Bundesrat die Einführung eines Mechanismus zum interkantonalen Ausgleich des alterungsbedingten Anstiegs der Krankenkassenprämien, wie sie mit der Motion 24.4209 verlangt wird, nicht auch für sinnvoll und notwendig?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1:Der Kanton Tessin hat seit Einführung des neuen Finanzausgleichs im Jahre 2008 jährlich Lastenausgleichszahlungen zwischen 15 und 36 Millionen Franken erhalten. Betrachtet man nur den sozio-demografischen Lastenausgleich (SLA), dann hat der Kanton Tessin bis 2023 immer Zahlungen erhalten, in den Jahren 2024 und 2025 war er aber tatsächlich nicht mehr ausgleichsberechtigt.Für die Berechnung des SLA werden die drei Indikatoren Armut, Alter und Ausländerintegration verwendet. Während der Kanton Tessin bei den ersten beiden Indikatoren überdurchschnittliche Werte aufweist, ist der dritte Indikator stark unterdurchschnittlich. Zu Frage 2:Im Wirksamkeitsbericht 2020–2025 zeigt der Bundesrat auf, dass die im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2) aufgeführten Ziele in der Berichtsperiode weitgehend erreicht worden sind. Er stellt aber auch fest, dass aufgrund der bisherigen Analysemethode die Gewichtung des Altersindikators im SLA in den letzten Jahren stark rückläufig war. Aus diesem Grund schlug er vor, die SLA-Gewichtung basierend auf den durchschnittlichen Gewichten der Jahre 2021 bis 2023 festzulegen und diese anstelle einer jährlichen Neuberechnung für die Jahre 2026 bis 2029 zu fixieren. Im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts sollen die Indikatoren des Lastenausgleichs grundsätzlich überprüft werden. Der Vorschlag des Bundesrats fand in der Vernehmlassung breite Zustimmung und wird deshalb umgesetzt. Damit dürfte aus heutiger Sicht auch der Kanton Tessin ab 2026 wieder SLA-Zahlungen erhalten. Zu Frage 3:Das System der Prämienfestsetzung nach dem Bedarfdeckungsverfahren hat der Bundesrat im Rahmen der Stellungnahmen zu den Motionen Quadri 23.4157 und 24.4209 bereits erläutert. Die Prämie hängt von der Höhe der kantonalen Kosten ab. Diese sind wiederum stark vom Versorgungsangebot im Kanton abhängig, welches der Kanton teilweise selbst regulieren kann, insbesondere die Spitalplanung und Zulassungsbeschränkung von Ärzten und Ärztinnen. In seiner Stellungnahme zur Motion 24.4209 Quadri hat der Bundesrat auch dargelegt, dass das Bundesamt für Gesundheit den Demografie-Effekt untersucht und festgestellt hat, dass dieser kantonal unterschiedlich ist. Relativ zur gesamten Kostensteigerung zeigt sich im Kanton Tessin zwar ein leicht erhöhter Demografie-Effekt (23,5%). Der Anteil im schweizerischen Mittel liegt etwas darunter (22,2%). Über den Zeitraum 2016 bis 2023 sind die prämienfinanzierten Kosten im Kanton Tessin im Vergleich zur Schweiz deutlich stärker angestiegen (4,2% im Vergleich zu 2,7%; vgl. www.bag.admin.ch ˃ Zahlen und Statistiken ˃ Statistik der obligatorischen Krankenversicherung). Diese überdurchschnittliche Kostensteigerung ist jedoch grossmehrheitlich nicht auf die Demografie zurückzuführen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass kein weiterer Ausgleichsmechanismus angezeigt ist.