24.4565 · Postulat · 2024-12-20
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei, um den Verkleinerungsprozess des armasuisse-Immobilienportfolios durch beschleunigten Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilien und Flächen zu optimieren und zusätzliche Einnahmequellen zu erschliessen. Dabei soll insbesondere geprüft werden:
Wie schnell die Veräusserung von Immobilien aus dem Dispositionsbestand und Liquidationsbestand erfolgen kann, um Betriebskosten zu reduzieren.
Wie der Verkaufsprozess für Immobilien effizienter gestaltet werden könnte, um maximale Erlöse zu erzielen.
Ob die gewonnenen Einnahmen gezielt für die Modernisierung und den Erhalt des Kernbestands genutzt werden könnten.
Begründung
Das armasuisse-Immobilienportfolio umfasst aktuell rund 6.000 Gebäude und 24.000 Hektar Landfläche, wobei ein signifikanter Anteil als Dispositions- oder Liquidationsbestand deklariert ist. Diese Bestände werden entweder nicht mehr aktiv genutzt oder sind nicht betriebsnotwendig, verursachen aber dennoch jährliche Bewirtschaftungskosten in Höhe von durchschnittlich 445 Millionen CHF.
Ein beschleunigter und effizienter Verkaufsprozess dieser Objekte könnte:
Die jährlichen Betriebskosten erheblich reduzieren.
Durch Verkaufserlöse dringend benötigte Mittel zur Modernisierung des Kernbestands bereitstellen.
Die Gesamteffizienz des Portfolios steigern und eine klarere Fokussierung auf militärische Kernaufgaben ermöglichen.
Aus volkswirtschaftlicher und budgetpolitischer Sicht ist eine aktive Steuerung und Monetarisierung des Portfolios zwingend erforderlich, um die Finanzierungsgrundlagen des VBS nachhaltig zu verbessern und den Steuerzahler sowie die Bundeskassen zu entlasten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Immobilienportfolio des VBS umfasst rund 6’000 Gebäude und Anlagen sowie 24’000 Hektar Landfläche. Davon befinden sich etwa 4’200 Gebäude und Anlagen sowie 21’000 Hektar Landfläche im Kernbestand, werden also militärisch genutzt. Von den 445 Millionen Franken Bewirtschaftungskosten werden über 95% für den Kernbestand verwendet. Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage überprüft die Schweizer Armee aktuell rund drei Viertel der 1’800 Gebäude und Anlagen im Dispositionsbestand. Sie beabsichtigt, wesentliche Teile des Dispositionsbestands als Reserve im Eigentum des Bundes zu halten, um damit ihre Handlungsfreiheit zu erhöhen. Bei konkretem Bedarf sollen die betroffenen Gebäude und Anlagen in den Kernbestand verschoben werden können. Bei den übrigen Gebäuden und Anlagen im Dispositionsbestand handelt es sich fast ausnahmslos um Bauten ausserhalb der Bauzone – und teilweise unterirdisch – mit geringem Nutzwert, die über kein wesentliches Potenzial für Verkaufserlöse oder eine zusätzliche Reduktion von Betriebskosten verfügen. Der Bundesrat hat den Umgang mit dem Dispositionsbestand in seinem Bericht «Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS» vom 14. April 2021 in Erfüllung der Postulate 11.3753 vom 5. Juli 2011 und 13.4015 vom 14. November 2013 umfassend dargelegt. Damals hat er die potenziellen Verkaufserlöse hinsichtlich der Veräusserung des gesamten Dispobestands auf durchschnittlich 15 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Aufgrund der Neubeurteilung des Dispositionsbestands im Lichte der aktuellen sicherheitspolitischen Lage sind deutlich weniger Erlöse zu erwarten. Der Bundesrat erachtet die Forderung des Postulats mit dem Bericht vom 14. April 2021 und mit Blick auf die durch die geopolitische Lage gegebenen Rahmenbedingungen als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.