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24.458 · Parlamentarische Initiative · 2024-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der anlässlich der Revision vom 1.10.2010 aufgehobene Artikel 5 ist wieder ins Luftfahrtgesetz aufzunehmen

Art. 5 Luftfahrtkommission

1 Der Bundesrat ernennt für die Begutachtung wichtiger Fragen der Luftfahrt eine Kommission.

2 Zusammensetzung, Zuständigkeit und Arbeitsweise dieser Kommission werden durch Verordnung geregelt.

Begründung

Die mit dem Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 ins Leben gerufene Luftfahrtkommission wurde im Nachgang zum Swissair-Grounding aufgehoben. Im Luftfahrtpolitischem Bericht 2004 versprach der Bundesrat zwar, unter der Leitung des BAZL ein koordinierendes und beratendes Gremium mit den Verantwortlichen des schweizerischen Luftfahrtsystems zu schaffen. Im erläuternden Bericht zur damaligen LFG-Revision ergänzte er, «dass heute verschiedene Gremien bestehen, in denen die Akteure der Luftfahrt ihre Interessen und Bedürfnisse einbringen können. Der Einbezug interessierter Kreise in Rechtsetzungsprojekte wird durch den «Stakeholder Involvement»-Prozess des BAZL sichergestellt.»

Heute zeigt sich, dass diese Mechanismen entweder nicht existieren oder nur ungenügend funktionieren: das koordinierende und beratende Gremium zuhanden des Bundesrates fehlt; die von den interessierten Kreisen gemachten Angaben gelangen kaum bis zum Bundesrat. Zwar finden zu ausgewählten Projekten Stakeholder Involvements (SI) statt, allerdings gibt es dafür keine Regeln, sondern höchstens eine uneinheitliche Amtspraxis: die eingegangenen Stellungnahmen werden nicht konsequent und systematisch publiziert, sondern - wenn überhaupt - vom BAZL nach eigenem Gutdünken zusammengefasst; offene Fragen bleiben unbeantwortet und die Fristen sind häufig unangemessen kurz. Eine angemessene Beteiligung am Meinungsbildungs- oder Rechtssetzungsprozess ist Betroffenen so nicht möglich oder wird unterbunden.

Mit der heutigen intransparenten Regelung wird der Bundesrat in seinen Entscheiden einseitig von der Meinung der Verwaltung geleitet, was zu einer unbefriedigenden Situation führt. Gefragt ist eine praxisbezogene und breit abgestützte demokratische Mitwirkung der Betroffenen in Fragen der Luftfahrt. Deshalb ist die Wiedereinsetzung einer verwaltungsunabhängigen und gut abgestützten Luftfahrtkommission dringend notwendig. Nur so kann sich der Bundesrat ein umfassendes Bild der tatsächlichen Problemstellungen machen.